Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Personelle Kapazitäten
- Qualifikation/Berufserfahrung Projektteam
Mindestanforderungen:
- Mindestens 2 festangestellte Ingenieure (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung) einschließlich Büroinhaber im Bereich "Technische Ausrüstung", jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; ersatzweise 1 festangestellter Ingenieur (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung) und 1 festangestellter staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Maschinenbau oder Elektrotechnik oder vergleichbarer Fachrichtung im Bereich "Technische Ausrüstung" einschließlich Büroinhaber, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung über die technische Ausstattung (CAD-Software, Berechnungssoftware, AVA-Software, Baukostendatenbank, Software Terminplanung und -steuerung)
- Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Planung der Technischen Ausrüstung und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung).
- Der stellvertretende Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Planung der Technischen Ausrüstung und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung) oder staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Maschinenbau oder Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung.
- Der Bauleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Bauüberwachung der Technischen Ausrüstung und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH oder Master oder Bachelor, jeweils des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder vergleichbare Fachrichtung) oder staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Maschinenbau oder Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung.
Die Bewerber weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit außerdem anhand der geforderten Referenzen nach.
Inhaltlich vergleichbar sind Referenzen für Leistungen in der Planung der Technischen Ausrüstung mit vergleichbarem Inhalt und Umfang in der Aufgabenstellung.
Sind folgende Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen:
Mindestens zwei (maximal drei) Referenzprojekte mit vergleichbaren Anforderungen an die Technische Ausrüstung:
* Jedes Projekt muss ein Hochbauprojekt sein.
* Jedes Projekt muss ein Neubauprojekt sein und/oder eine Generalsanierung der kompletten technischen Gebäudeausrüstung in mindestens 3 Anlagengruppen umfassen.
* Für jedes Projekt müssen die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 mindestens 1.500.000,00 € brutto und die Baukosten der Kostengruppe 400 mindestens 500.000,00 € brutto betragen.
* In jedem Projekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 vollständig erbracht worden sein. Der Beginn der Bearbeitung darf nicht vor dem 01.01.2015 liegen und mit der Bauausführung muss vor dem 30.09.2022 begonnen worden sein.
* Für jedes Projekt müssen die Leistungen der Technischen Ausrüstung für alle im jeweiligen Projekt bearbeiteten Anlagengruppen mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sein.
* Für jedes Projekt müssen mindestens 3 Anlagengruppen vollständig in den zuvor genannten Leistungsphasen bearbeitet worden sein.
Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn nicht mindestens zwei Referenzprojekte vorliegen, die jedes für sich alle zuvor genannten Mindestanforderungen erfüllen.
* Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB oder einen kirchlichen Träger unter Anwendung von GWB, VgV, VOB/A und VOB/B ausgeführt worden sein.
* Über alle wertbaren Referenzprojekte müssen die Anlagengruppen 1-5 und 7-8 jeweils mindestens einmal vollständig bearbeitet worden sein. Der Beginn der Bearbeitung darf nicht vor dem 01.01.2015 liegen und mit der Bauausführung muss vor dem 30.09.2022 begonnen worden sein.
Referenzprojekte, welche die folgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet:
- Bei jedem zu wertenden Referenzprojekt handelt es sich um ein Hochbauprojekt
- Bei jedem zu wertenden Referenzprojekt handelt es sich um ein Neubauprojekt und/oder eine Generalsanierung der kompletten technischen Gebäudeausrüstung in mindestens 3 Anlagengruppen.
- Für jedes zu wertende Referenzprojekt betragen die Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 mindestens 1.500.000 Euro brutto.
- Für jedes zu wertende Referenzprojekt betragen die Baukosten der Kostengruppen 400 mindestens 500.000 Euro brutto.
- In jedem Projekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 vollständig erbracht worden sein. Der Beginn der Bearbeitung darf nicht vor dem 01.01.2015 liegen und mit der Bauausführung muss vor dem 30.09.2022 begonnen worden sein.
- Für jedes zu wertende Referenzprojekt sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung für alle bearbeiteten Anlagengruppen mindestens der Honorarzone II zuzuordnen.
- Für jedes zu wertende Referenzprojekt wurden mindestens 3 Anlagengruppen in den zuvor genannten Leistungsphasen erbracht.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind im Teilnahmeantrag einzutragen.
Es werden maximal 3 Referenzprojekte gewertet. Werden mehr Referenzprojekte vorgelegt, hat der Bieter anzugeben, welche Referenzprojekte gewertet werden sollen.
Die vorgelegten Referenzen müssen im Unternehmen des Bieters bearbeitet worden sein. Bei Bietergemeinschaften aus mehreren Unternehmen gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bietergemeinschaft. Eine Referenz wird auch dann gewertet, wenn der vorgesehene verantwortliche Projektleiter die Leistung in einem anderen Unternehmen erbracht hat.
Angaben zu erreichbaren Punkten:
- Durch die Benennung von vergleichbaren Referenzprojekten aus dem Bereich Planung der Technischen Ausrüstung können je Referenzprojekt 50 Punkte erreicht werden. Es können je Referenzprojekt 5 bzw. 10 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn vier oder mehr Anlagengruppen in einem Referenzprojekt erbracht worden sind. Es können je Referenzprojekt 5 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn es sich bei dem Referenzprojekt um ein Kindergarten/KInderhort oder Schule mit durchschnittlichen Planungsanforderungen oder Schule mit hohen Planungsanforderungen handelt. Es können je Referenzprojekt 5 Zusatzpunkte erreicht werden, wenn bei dem Referenzprojekt die Ausstattung mit einer Vollküche erfolgt ist.Je Referenzprojekt sind inklusive Zusatzpunkte somit maximal 70 Punkte und insgesamt über alle Referenzprojekte maximal 210 Punkte zu erreichen.
- Durch die Benennung von Projekten, bei denen Erfahrungen mit Ausschreibungen für öffentliche Auftraggeber nach dem Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A) im Bereich der Planung der Technischen Ausrüstung gesammelt wurden, können je Projekt 10 Punkte und insgesamt 20 Punkte erreicht werden. Dabei müssen die Leistungsphasen 6 und 7 im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung abgeschlossen worden sein.
- Insgesamt können 230 Punkte erreicht werden.
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungskriterien können der Wertungsmatrix Stufe 1 (Anlage A8) entnommen werden.