Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
I. Mindestanforderung an die Bürogröße Das Büro muss neben dem Projektleiter und Bauleiter über mindestens einen Vertreter mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation gemäß der Ziffer III.2.1 verfügen. Kleinen Büros wird mit Hinblick darauf empfohlen, eine Bewerbergemeinschaft einzugehen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers für die Objektplanung:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von vergleichbaren Gebäuden durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens 2 Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
- die Referenzen müssen den Neubau von Gebäuden oder die einem Neubau gleichkommende Sanierung von Kindertagesstätten betreffen
- die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300+400 nach DIN 276 müssen mindestens 2,5 Mio. EUR netto betragen,
- bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 in wesentlichen Teilen erbracht worden sein,
- bei mindestens 2 Projekten muss die Vergabe der Maßnahme nach den Regeln über öffentliche Ausschreibungen gewerkeweise erfolgt sein,
- das Objekt muss zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung fertig gestellt sein und die Fertigstellung (d.h. Abschluss der LPh 8, alternativ die Inbetriebnahme) muss nach dem 01.01.2014 erfolgt sein.
- Für die Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, 6 und 8 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
III. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers für die Freianlagenplanung:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von vergleichbaren Freianlagen durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen.
Es sind mindestens 2 Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
- die Referenzobjekte müssen die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Kinderspielplätze oder Freianlagen für Kindertagesstätten mit einer Nutzfläche von mindestens 500 m² betreffen.
- die Objekte müssen fertiggestellt sein (d.h. Abschluss der LP 8, alternativ die Inbetriebnahme), und zwar nach dem 01.01.2014 und vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung;
- es müssen Leistungen für die Objektplanung für Freianlagen und Objektüberwachung (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 3-6 und 8 in wesentlichen Teilen) erbracht worden sein.
Hinsichtlich aller Referenzen für Objektplanung und Freianlagenplanung ist darzustellen:
- inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
- Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
- Zu allen Referenzen hat der Bewerber eine kurze Beschreibung der Maßnahme (max. 3 DIN-A-4 Seiten einzureichen sowie den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Text dieser Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.