Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 1.000.000 EUR/a (5 Punkte)
— Jahresmittel < 1.000.000 EUR/a und ≥ 850.000 EUR/a (4 Punkte)
— Jahresmittel < 850.000 EUR/a und ≥ 700.000 EUR/a (3 Punkte)
— Jahresmittel < 700.000 EUR/a und ≥ 550.000 EUR/a (2 Punkte)
— Jahresmittel < 550.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (1 Punkt)
— Jahresmittel < 400.000 EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 10 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (5 Punkte)
— durchschnittlich < 10 und ≥ 5 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
— durchschnittlich < 5 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren ab 1. Januar 2012 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 2012 in Betrieb genommen wurden oder im Fall von Referenzprojekt 1 das Mindestkriterium nicht erfüllen, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl von je 30 Punkten hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt.
| ja: 4 Punkte, nein: 0 Punkte
— Für das Referenzprojekt wurden im Rahmen der Anlagengruppe 7 küchentechnische Anlagen beplant und umgesetzt. Hierbei summierten sich die Kosten der Kgr. 471 + 472 auf ≥ 2,0 Mio. EUR brutto. Um die Wertung von Referenzprojekt 1 zu eröffnen, sind hierbei 500.000 EUR brutto als Mindestanforderung vorgegeben. Bei den Referenzprojekten 2 und 3 stellen die 500.000 EUR brutto lediglich die untere Schwelle für die Bepunktung dieses Wertungskriteriums dar.
| max. 6 Punkte interpoliert
— Für das Referenzprojekt wurde im Rahmen der Anlagengruppe 7 Speisenverteiltechnik beplant und umgesetzt.
| ja: 2 Punkte, nein: 0 Punkte
— Für das Referenzprojekt wurden Generalplanerleistungen erbracht, die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI – ohne küchentechnische Anlagen der Anlagengruppe 7) sowie der Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) aus einer Hand umfassten.
| max. 6 Punkte in der Zusammensetzung 3 + 1,5 + 1,5
— Durch den Bewerber wurden im Rahmen der Generalplanerleistungen mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß HOAI erbracht.
| max. 6 Punkte interpoliert
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
| ja: 6 Punkte, nein: 0 Punkte
Folgende Angaben sind neben der Beantwortung der abgefragten Kriterien bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand
— verantwortlicher Projektleiter
— Auftraggeber
— Leistungszeitraum
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beträgt 100 Punkte. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die Übersicht der Wertungssystematik ist Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog zu entnehmen.