Neubau eines Familienzentrums in Bingerbrück - Rohbauarbeiten

Stadtverwaltung Bingen - Zentrale Vergabestelle

Es handelt sich bei der Vergabe um das zweite Ausschreibungspaket im Neubauprojekt Familienzentrum Bingerbrück. Die Ausschreibung "Rohbau" umfasst dabei die Rohbauarbeiten und die Baustelleneinrichtung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-31.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-10-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-10-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 11.85.10-005
Kurze Beschreibung:
“Es handelt sich bei der Vergabe um das zweite Ausschreibungspaket im Neubauprojekt Familienzentrum Bingerbrück. Die Ausschreibung "Rohbau" umfasst dabei die...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Bingen - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Burg Klopp
Postleitzahl: 55411
Postort: Bingen am Rhein
Kontakt
Internetadresse: http://www.bingen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bingen.de 📧
Telefon: +49 6721/184-229 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E38982444 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E38982444 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-31 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-04 📅
Datum des Beginns: 2023-02-20 📅
Datum des Endes: 2023-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 213-609512
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen

“Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2022/S 213-609512 (2022-10-31)