Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Architektin/ Architekt: Techn. Beschäftigtenanzahl (inkl. Inhaberinnen und Inhaber) / Anzahl techn. Beschäftigte zum Stichtag der Veröffentlichung:
(Technische Beschäftigte = Architekt/in, BA/ MA/ Dipl.-Ing. Architektur, Hochbautechniker o.vgl.) Mindestanforderung vier technische Beschäftigte inklusive Inhaberin bzw. Inhaber;
2. Landschaftsarchitektin / -architekt: Techn. Beschäftigtenanzahl (inkl. Inhaberinnen und Inhaber) / Anzahl techn. Beschäftigter zum Stichtag der Veröffentlichung:
(Technische Beschäftigte = Landschaftsarchitekt/in, BA/ MA/ Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur, Hochbautechniker o. vgl.)
Mindestanforderung drei technische Beschäftigte inklusive Inhaberin bzw. Inhaber;
3. Architektin/ Architekt: Referenzprojekt nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1)+(3) Nr.1 VgV und §75(5) VgV; Es ist ein Referenzprojekt vorzulegen, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsaufgabe vergleichbar sind.
Vergleichbar sind zum Tag der Veröffentlichung bereits realisierte Neubauten mindestens der Honorarzone IV des Leistungsbildes Gebäude (hohe Planungsanforderungen) nach §34 HOAI o.vgl., besonderem Schwerpunkt auf klimagerechtem und/oder nachhaltigem sowie kostengünstigem Bau, Betrieb und Unterhalt.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss mindestens die Leistungsphasen 2-8 Gebäude nach §34 HOAI o. vgl. erbracht haben.
Es werden nach §46 (3) Nr.1 auch Referenzprojekte berücksichtigt, die mehr als drei Jahre (ohne zeitliche Begrenzung) zurückliegen.
Es müssen in der Anlage zu diesem Formblatt aussagekräftige, lesbare Darstellungen von vorgenanntem Referenzprojekt in Bild, Zeichnung und Text auf bis zu zwei einseitig bedruckten DIN A4-Seiten eingereicht werden.
Wird mehr als ein Referenzprojekt eingereicht, so hat die Bewerberin bzw. der Bewerber das zu bewertende Referenzprojekt zu benennen.
Fehlt diese Benennung, wird das zuvorderst liegende Referenzprojekt bewertet.
Werden mehr als zwei einseitig bedruckte DIN A4-Seiten für das zu bewertende Referenzprojekt eingereicht, werden nur die beiden ersten Seiten bewertet.
4. Landschaftsarchitektin / -architekt: Referenzprojekt nach §122 (2) Nr.3 GWB in Verbindung mit §46 (1)+(3) Nr.1 VgV und §75(5) VgV; Es ist ein Referenzprojekt vorzulegen, dessen Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsaufgabe vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Tag der Veröffentlichung bereits realisierte Freianlagen
* in Stadt- und Ortslagen,
* Objekte o.a.
mindestens der Honorarzone IV (ohne Planungsanforderungen) des Leistungsbildes Freianlagen nach §39 HOAI o.vgl., mit besonderem Schwerpunkt auf Klimaresilienz und/oder Nachhaltigkeit sowie kostengünstigem Bau, Betrieb und Unterhalt. Es werden nach §46 (3) Nr.1 VgV auch Referenzprojekte berücksichtigt, die mehr als drei Jahre (ohne zeitliche Begrenzung) zurückliegen.
Es müssen aussagekräftige Darstellungen von vorgenanntem Referenzprojekt in Text und Bild auf bis zu zwei einseitig bedruckten DIN A4-Seiten eingereicht werden.
Wird mehr als ein Referenzprojekt eingereicht, so hat die Bewerberin bzw. der Bewerber das zu bewertende Referenzprojekt benennen.
Fehlt diese Benennung, wird das zuvorderst liegende Referenzprojekt bewertet.
Werden mehr als zwei einseitig bedruckte DIN A4-Seiten für das zu bewertende Referenzprojekt eingereicht, werden nur die beiden ersten Seiten bewertet.
Gemäß §56 (2) VGV behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Nachweise und Angaben zu den unter III.1.3) 1.-4. genannten Eignungskriterien nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich weiter vor, von den Bewerberinnen und Bewerbern im Verfahren die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu Eigenerklärungen unter III.1.3) 1.-4. zu verlangen.