Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
1. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Schulgebäude, Hochschulgebäude, Polizeigebäude, Veranstaltungsräume, Verwaltungsgebäude
b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: mindestens 2-5, ggf. Leistungsphase 2-8 (siehe Ziffer 3.2.2 Nr. 3 gemäß Verfahrensbrief)
c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2013
d.) BGF: mindestens 5.000 m²
2. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
a.) Vergleichbare Planungsleistung eines Gebäudes
b.) Abgeschlossene Leistungsphasen: mindestens 2-5, ggf. Leistungsphase 2-8 (siehe Ziffer 3.2.2 Nr. 3 gemäß Verfahrensbrief)
c.) Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2013
d.) BGF: mindestens 7.500 m²
3. Zudem muss mindestens 1 der 2 vorgenannten, eingereichten Referenzen (aus Ziffer 3.2.2 Nr. 1 oder Nr. 2 gemäß Verfahrensbrief) die Leistungsphasen 2-8 abgeschlossen haben.
4. Referenznachweis Building Information Modeling (BIM)
Zudem muss 1 Projektreferenz für die Anwendung der BIM-Methode mit den folgenden Mindestanforderungen eingereicht werden:
• Leistungsphasen: Die Leistungsphasen 3 oder 5 müssen abgeschlossen sein.
• Anwendungsfälle:
o Fachdisziplinübergreifender Austausch von 3D-Modellen im herstellerneutralen IFC-Format (Open BIM) zwischen mind. 3 verschiedenen Fachdisziplinen über eine gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment = CDE)
o Ableitung von 2D-Plänen aus Modellen
o Modellbasierten Ermittlung und Prüfung von Mengen und Kosten
• Honorarzone: Das Projekt muss mindestens in der Honorarzone II durchgeführt worden sein.
5. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 ausgefülltes Formblatt Referenzen (Anlage TNW 2) einzureichen.
Wenn danach mehr als 3 Teilnahmeanträge geeigneter Bieter vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen (gem. Ziffer 3.2.2 Nr. 1 und Nr. 2) mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet. Die Vergleichbarkeit wird anhand der Projektangaben in dieser Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bemessen. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums - Projektangaben kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los. Im Anschluss werden nur die besten 3 Teilnehmer als Bieter zugelassen.
Nachrücker:
Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer des Verfahrensbriefs viertbeste(n) Bewerber*in nachrücken zu lassen, also als Bieter*in zuzulassen. Die/der nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.