Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 1 Mio. EUR/a (5 Punkte)
— Jahresmittel < 1 Mio. EUR/a und ≥ 800.000 EUR/a (4 Punkte)
— Jahresmittel < 800.000 EUR/a und ≥ 600.000 EUR/a (3 Punkte)
— Jahresmittel < 600.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (2 Punkte)
— Jahresmittel < 400.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (1 Punkt)
— Jahresmittel < 200.000 EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 10 technische Mitarbeitende (5 Punkte)
— durchschnittlich < 10 und ≥ 8 technische Mitarbeitende (4 Punkte)
— durchschnittlich < 8 und ≥ 6 technische Mitarbeitende (3 Punkte)
— durchschnittlich < 6 und ≥ 4 technische Mitarbeitende (2 Punkte)
— durchschnittlich < 4 und ≥ 2 technische Mitarbeitende (1 Punkte)
— durchschnittlich < 2 technische Mitarbeitende (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal drei abgeschlossenen (d. h. in Betrieb genommenen) Referenzprojekten aus den letzten zehn Jahren ab 1. Januar 2012 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 2012 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Beachten Sie auch die weiteren Mindestanforderungen, die kumulativ zu erfüllen sind! Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird das jeweilige Referenzprojekt nicht gewertet.
Für die Maximalpunktzahl hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Das Referenzprojekt ist abgeschlossen.
| Mindestanforderung
— Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen.
| Mindestanforderung
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme.
| Referenzprojekt 1: ja: 10 Punkte, nein: 0 Punkte
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Hochbaumaßnahme.
| Referenzprojekte 2 + 3: je ja: 10 Punkte, nein: 0 Punkte
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300 + 400 ≥ Referenzprojekt 1: 75 Mio. EUR brutto, Referenzprojekte 2 + 3: je 50 Mio. EUR brutto.
| Referenzprojekt 1: max. 10 Punkte interpoliert, Referenzprojekt 2 + 3: max. je 10 Punkte interpoliert
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–6 gemäß § 51 HOAI erbracht.
| Referenzprojekt 1–3: je max. 10 Punkte anteilig
Die maximal zu erzielende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beträgt 100 Punkte:
— max. 5 Punkte für Gesamtumsatz
— max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl
— je max. 30 Punkte für Referenzprojekt 1–3
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die Details zur Wertungssystematik sind dem Kriterienkatalog zu entnehmen, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.