Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Übersichtliche Darstellung der wesentlichen, in den letzten 8 Jahren (2014-2021) erbachten, im Hinblick auf die planerischen Anforderungen vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Referenzen können Leistungen betreffen, die in den letzten 8 Jahren abgeschlossen wurden oder sich noch in Bearbeitung befinden, wobei bei in Bearbeitung befindlichen Vorhaben die LPH 8 etwa zu 50% abgearbeitet sein muss, was mit der Referenz nachzuweisen ist.
Referenzobjekte, bei denen der bauliche Abschluss (KG 300+400) vor dem 01.01.2014 lag, werden nicht berücksichtigt.
Zum Nachweis der in den letzten 8 Jahren erbrachten, wesentlichen Leistungen sollen möglichst 3 Referenzen vorgelegt werden. Die Referenzen sind fortlaufend zu nummerieren.
Die Darstellung der Referenzen muss folgender Gliederung, der auch der vom Auftraggeber zum Download bereitgehaltene Bewerbungsbogen folgt, folgen und darf zwei einseitig beschriebene DIN A4-Seiten pro Referenz nicht übersteigen. Zur Erläuterung kann der Bieter Zeichnungen, Schnitte, Grundrisse o. ä. max. im Format DIN A 3 (maximal 3 Seiten pro Referenz):
Kurzbeschreibung des Bauvorhabens und dessen Nutzung;
- Beschreibung der erbrachten Leistungen entsprechend der einschlägigen HOAI-Leistungsbilder unter Benennung der jeweils
erbrachten Grund- und Besonderen Leistungen, sowie besondere zur Anwendung gekommene Bautechniken
- Angabe der anrechenbaren Kosten des Vorhabens nach Kostengruppen (bzw. Anlagengruppen beim Leistungsbild Technische Ausrüstung) und des Netto- bzw. Bruttoauftragsvolumens
- Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber jeweils mit namentlicher Nennung eines für Nachfragen verfügbaren
Ansprechpartners mit Telefonnummer
- BGF in m² / NF in m²
Referenzen sollen den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses oder den Neubau einer Rettungswache oder Vorhaben mit vergleichbaren oder höheren planerischen Anforderungen betreffen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Neubauvorhaben mit einer ener Bausumme der Anlagengruppen 1, 2, und 3 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI von mehr als 100.000,00 EUR netto.
2. Erklärung über das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) festangestellt Beschäftigten mit Angabe der Anzahl der Führungskräfte
3. Übersichtliche und tabellarische Darstellung der technischen Ausstattung des Bieters, insbesondere über Hard- und Software und CAD-Programme. Von Bedeutung ist dabei auch die Angabe, welche Software zur Termin- und Kostenverfolgung zur Verfügung steht sowie Angaben zum Datenaustausch.