Die Gemeinde Kirchberg an der Murr plant den Ersatzneubau ihrer bestehenden Gemeindehalle. Diese soll südlich der bisherigen Halle und östlich des Kleinspielfeldes entstehen. Folgende Nutzung ist vorgesehen: - Sport: Insbesondere Gymnastik, Ballsport lediglich eingeschränkt, Vereinssport, Volkshochschule, kein Schulsport, 2-Teilung der Halle, - Kultur: Betischung mit ca. 400 Sitzplätzen, Reihenbestuhlung, Bühne für ca. 60 Musiker, Bühnentechnik, - Küche: Cateringküche für kulturelle Veranstaltungen sowie Schulmensa, - Foyer / Schulmensa / Vereinszimmer: Foyer mit Verteilerfunktion für kulturelle Veranstaltungen, Schulmensa mit mindestens 50 Essplätzen, Vereinszimmer als Proberaum für Gesangverein mit ca. 40 Personen. Es wird eine gemeinsame Heizzentrale für die Gemeindehalle, Sporthalle und Schule geplant. Diese soll entweder in der Gemeindehalle integriert oder in einem externen Gebäude untergebracht werden. Die Dachfläche soll weitestgehend mit Photovoltaik ausgenutzt werden. Voraussichtlicher Kostenrahmen: ca. 5,0 Mio. € netto Gesamtbaukosten. Voraussichtlicher Terminrahmen: Mit der Planung soll im Anschluss an das Vergabeverfahren begonnen werden. Die Fertiggestellung bzw. Einweihung der neuen Gemeindehalle soll im November 2026 stattfinden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Kirchberg an der Murr plant den Ersatzneubau ihrer bestehenden Gemeindehalle. Diese soll südlich der bisherigen Halle und östlich des Kleinspielfeldes entstehen.
Folgende Nutzung ist vorgesehen:
- Sport: Insbesondere Gymnastik, Ballsport lediglich eingeschränkt, Vereinssport, Volkshochschule, kein Schulsport, 2-Teilung der Halle,
- Kultur: Betischung mit ca. 400 Sitzplätzen, Reihenbestuhlung, Bühne für ca. 60 Musiker, Bühnentechnik,
- Küche: Cateringküche für kulturelle Veranstaltungen sowie Schulmensa,
- Foyer / Schulmensa / Vereinszimmer: Foyer mit Verteilerfunktion für kulturelle Veranstaltungen, Schulmensa mit mindestens 50 Essplätzen, Vereinszimmer als Proberaum für Gesangverein mit ca. 40 Personen.
Es wird eine gemeinsame Heizzentrale für die Gemeindehalle, Sporthalle und Schule geplant. Diese soll entweder in der Gemeindehalle integriert oder in einem externen Gebäude untergebracht werden. Die Dachfläche soll weitestgehend mit Photovoltaik ausgenutzt werden.
Voraussichtlicher Kostenrahmen: ca. 5,0 Mio. € netto Gesamtbaukosten.
Voraussichtlicher Terminrahmen: Mit der Planung soll im Anschluss an das Vergabeverfahren begonnen werden. Die Fertiggestellung bzw. Einweihung der neuen Gemeindehalle soll im November 2026 stattfinden.
Die Gemeinde Kirchberg an der Murr plant den Ersatzneubau ihrer bestehenden Gemeindehalle. Diese soll südlich der bisherigen Halle und östlich des Kleinspielfeldes entstehen.
Folgende Nutzung ist vorgesehen:
- Sport: Insbesondere Gymnastik, Ballsport lediglich eingeschränkt, Vereinssport, Volkshochschule, kein Schulsport, 2-Teilung der Halle,
- Kultur: Betischung mit ca. 400 Sitzplätzen, Reihenbestuhlung, Bühne für ca. 60 Musiker, Bühnentechnik,
- Küche: Cateringküche für kulturelle Veranstaltungen sowie Schulmensa,
- Foyer / Schulmensa / Vereinszimmer: Foyer mit Verteilerfunktion für kulturelle Veranstaltungen, Schulmensa mit mindestens 50 Essplätzen, Vereinszimmer als Proberaum für Gesangverein mit ca. 40 Personen.
Es wird eine gemeinsame Heizzentrale für die Gemeindehalle, Sporthalle und Schule geplant. Diese soll entweder in der Gemeindehalle integriert oder in einem externen Gebäude untergebracht werden. Die Dachfläche soll weitestgehend mit Photovoltaik ausgenutzt werden.
Voraussichtlicher Kostenrahmen: ca. 5,0 Mio. € netto Gesamtbaukosten.
Voraussichtlicher Terminrahmen: Mit der Planung soll im Anschluss an das Vergabeverfahren begonnen werden. Die Fertiggestellung bzw. Einweihung der neuen Gemeindehalle soll im November 2026 stattfinden.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Kirchberg an der Murr plant den Ersatzneubau ihrer bestehenden Gemeindehalle. Diese soll südlich der bisherigen Halle und östlich des Kleinspielfeldes entstehen.
Folgende Nutzung ist vorgesehen:
- Sport: Insbesondere Gymnastik, Ballsport lediglich eingeschränkt, Vereinssport, Volkshochschule, kein Schulsport, 2-Teilung der Halle,
- Kultur: Betischung mit ca. 400 Sitzplätzen, Reihenbestuhlung, Bühne für ca. 60 Musiker, Bühnentechnik,
- Küche: Cateringküche für kulturelle Veranstaltungen sowie Schulmensa,
- Foyer / Schulmensa / Vereinszimmer: Foyer mit Verteilerfunktion für kulturelle Veranstaltungen, Schulmensa mit mindestens 50 Essplätzen, Vereinszimmer als Proberaum für Gesangverein mit ca. 40 Personen.
Es wird eine gemeinsame Heizzentrale für die Gemeindehalle, Sporthalle und Schule geplant. Diese soll entweder in der Gemeindehalle integriert oder in einem externen Gebäude untergebracht werden. Die Dachfläche soll weitestgehend mit Photovoltaik ausgenutzt werden.
Es wird eine gemeinsame Heizzentrale für die Gemeindehalle, Sporthalle und Schule geplant. Diese soll entweder in der Gemeindehalle integriert oder in einem externen Gebäude untergebracht werden. Die Dachfläche soll weitestgehend mit Photovoltaik ausgenutzt werden.
Voraussichtlicher Kostenrahmen: ca. 5,0 Mio. € netto Gesamtbaukosten.
Voraussichtlicher Terminrahmen: Mit der Planung soll im Anschluss an das Vergabeverfahren begonnen werden. Die Fertiggestellung bzw. Einweihung der neuen Gemeindehalle soll im November 2026 stattfinden.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Dauer: 50 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 71737 Kirchberg an der Murr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) § 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.- Ing. / Master Architekt oder Vergleichbares) (Ausschlusskriterium)
a) § 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.- Ing. / Master Architekt oder Vergleichbares) (Ausschlusskriterium)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Ausschlusskriterium)
Mindeststandards:
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
d) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
Mindeststandards: siehe Abschnitt II.2.9
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Architekt oder Vergleichbares
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
f) § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen,
g) § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten,
h) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
i) Eigenerklärung Mindestlohn,
j) § 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
j) § 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Anzahl Beschäftigte:
- 3 und mehr Beschäftigte: 100 Punkte,
- weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2. Referenzen Unternehmen:
Zwei Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen: Einordnung in mind. Honorarzone III gem. Anlage 10.2 HOAI, Inbetriebnahme ab dem 01.01.2017 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags, Erbringung von mind. 60 Leistungspunkten nach HOAI, Neubauprojekt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zwei Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen: Einordnung in mind. Honorarzone III gem. Anlage 10.2 HOAI, Inbetriebnahme ab dem 01.01.2017 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags, Erbringung von mind. 60 Leistungspunkten nach HOAI, Neubauprojekt.
Die Bepunktung der Referenzprojekte erfolgt nach folgenden Projektmerkmalen:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-05-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (Erfahrung und Qualifikation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit
Projekteinschätzung und Ideenskizze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30%
Preis (Gewichtung): 20%
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2022/S 060-156499 (2022-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 494919.24 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge