Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul - Marburg (Bauherr) und das Bistum Fulda planen den Neubau eines Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche auf dem Grundstück Biegenstraße 18 in Marburg. Das geplante Gemeindezentrum soll ein Haus der Kultur und der Begegnung werden. Es bündelt verschiedene diözesane Aktivitäten und leistet zudem mit der KITA einen wichtigen kommunalen Beitrag. Es soll Ort des Lernens, des Gebets, des Lebens, und des Arbeitens sein. Die integrierte KITA, die sicherer Ort für ca. 75 Kinder werden soll, wird anteilig durch die Stadt Marburg gefördert. Diese wird in der Ebene -1 verwirklicht, wo 3 Gruppen entstehen sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-21.
Auftragsbekanntmachung (2022-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul - Marburg (Bauherr) und das Bistum Fulda planen den Neubau eines Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche auf dem Grundstück Biegenstraße 18 in Marburg.
Das geplante Gemeindezentrum soll ein Haus der Kultur und der Begegnung werden. Es bündelt verschiedene diözesane Aktivitäten und leistet zudem mit der KITA einen wichtigen kommunalen Beitrag. Es soll Ort des Lernens, des Gebets, des Lebens, und des Arbeitens sein.
Die integrierte KITA, die sicherer Ort für ca. 75 Kinder werden soll, wird anteilig durch die Stadt Marburg gefördert. Diese wird in der Ebene -1 verwirklicht, wo 3 Gruppen entstehen sollen.
Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul - Marburg (Bauherr) und das Bistum Fulda planen den Neubau eines Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche auf dem Grundstück Biegenstraße 18 in Marburg.
Das geplante Gemeindezentrum soll ein Haus der Kultur und der Begegnung werden. Es bündelt verschiedene diözesane Aktivitäten und leistet zudem mit der KITA einen wichtigen kommunalen Beitrag. Es soll Ort des Lernens, des Gebets, des Lebens, und des Arbeitens sein.
Die integrierte KITA, die sicherer Ort für ca. 75 Kinder werden soll, wird anteilig durch die Stadt Marburg gefördert. Diese wird in der Ebene -1 verwirklicht, wo 3 Gruppen entstehen sollen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Fulda🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-26 📅
Datum des Beginns: 2022-05-02 📅
Datum des Endes: 2023-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 018-042547
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (konkreter Link in der Bekanntmachung), d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (konkreter Link in der Bekanntmachung) an den Auftraggeber zu richten.
Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (konkreter Link in der Bekanntmachung), d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (konkreter Link in der Bekanntmachung) an den Auftraggeber zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul - Marburg (Bauherr) und das Bistum Fulda planen den Neubau eines Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche auf dem Grundstück Biegenstraße 18 in Marburg.
Das geplante Gemeindezentrum soll ein Haus der Kultur und der Begegnung werden. Es bündelt verschiedene diözesane Aktivitäten und leistet zudem mit der KITA einen wichtigen kommunalen Beitrag. Es soll Ort des Lernens, des Gebets, des Lebens, und des Arbeitens sein.
Das geplante Gemeindezentrum soll ein Haus der Kultur und der Begegnung werden. Es bündelt verschiedene diözesane Aktivitäten und leistet zudem mit der KITA einen wichtigen kommunalen Beitrag. Es soll Ort des Lernens, des Gebets, des Lebens, und des Arbeitens sein.
Die integrierte KITA, die sicherer Ort für ca. 75 Kinder werden soll, wird anteilig durch die Stadt Marburg gefördert. Diese wird in der Ebene -1 verwirklicht, wo 3 Gruppen entstehen sollen.
Vergeben werden sollen Roharbeiten für den Neubau eins Gemeindezentrums mit Umbau der Kirche für die katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul in der Biegestraße 18 in Marburg.
Es handelt sich dabei kategorisch um die nachfolgenden Leistungen:
- Baustelleneinrichtung
- Erdarbeiten
- Gerüstarbeiten
- Entwässerungsarbeiten
- Abdichtungsarbeiten
- Hauseinführungen
- Fundamenterder
- Beton- und Stb.- Arbeiten
- Mauerarbeiten
- Stundenlohnarbeiten
Zusätzliche Informationen:
Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (konkreter Link in der Bekanntmachung), d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (konkreter Link in der Bekanntmachung) an den Auftraggeber zu richten.
Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (konkreter Link in der Bekanntmachung), d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (konkreter Link in der Bekanntmachung) an den Auftraggeber zu richten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul Marburg
Biegenstraße 30
35037 Marburg
Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe so-wie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angabe, dass keine Gründe für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
- Angaben, dass kein wirksames Berufsverbot oder keine wirksame Gewerbeuntersagung vorliegen
- Angabe, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen in dem entsprechenden Formular
- Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/eignungsbeliehenen Unternehmens
Die Eignungsanforderungen können zum einen durch Nachweis der Präqualifizierung (Präqualifizierungsverzeichnis oder vergleichbares Präqualifizierungsregister) unter Angabe von Name und Nummer erbracht werden. Zum anderen für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Ausfüllung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124).
Die Eignungsanforderungen können zum einen durch Nachweis der Präqualifizierung (Präqualifizierungsverzeichnis oder vergleichbares Präqualifizierungsregister) unter Angabe von Name und Nummer erbracht werden. Zum anderen für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Ausfüllung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unter-nehmen ausgeführten Leistungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unter-nehmen ausgeführten Leistungen
- Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von 3.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Personenschäden und 2.500.000,00 EUR für Sachschäden (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch Übersendung von Kopien oder durch Vorlage der aktuellen Policen und der Versicherungsbescheinigungen vor Baubeginn.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von 3.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Personenschäden und 2.500.000,00 EUR für Sachschäden (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch Übersendung von Kopien oder durch Vorlage der aktuellen Policen und der Versicherungsbescheinigungen vor Baubeginn.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Aufträgen, welche den maßgeblichen EU-Schwellenwert voraussichtlich überschreitet. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben wird das Verfahren nach den Vorschriften des GWB-Vergaberechts und der VOB/A im vorliegenden Verfahren durchgeführt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Aufträgen, welche den maßgeblichen EU-Schwellenwert voraussichtlich überschreitet. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben wird das Verfahren nach den Vorschriften des GWB-Vergaberechts und der VOB/A im vorliegenden Verfahren durchgeführt.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 018-042547 (2022-01-21)