Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die 4 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
---
Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl im Teilnahmewettbewerb werden zum Verhandlungsverfahren aufgefordert.
1. Referenzen für Fachplanung Tragwerksplanung
Die Auswahl erfolgt anhand von bis zu drei Referenzen, die mittels der beigelegten Eignungsmatrix bewertet werden:
1.1.1 Referenzgröße BGF (in m²)
Referenzgröße BGF (in m²):
< 2.500 m²: 0 Punkte
ab 5.000 m²: 3 Punkte
Angegebene Referenzgrößen, die zwischen den beiden o.g. Werten liegen werden linear interpoliert
1.1.2 Referenzeigenschaft 1: öffentlicher Auftraggeber
nicht erfüllt: 0 Punkte
erfüllt: 1 Punkt
1.1.3 Referenzeigenschaft 4: Umgang mit Fördermitteln
nicht erfüllt: 0 Punkte
erfüllt: 1 Punkt
Für die Referenzen 1.2 und 1.3 gelten die o.g. Kriterien zur Bepunktung ebenfalls.
---
Folgende Mindestanforderungen müssen für jede Referenz erfüllt sein, damit diese gewertet werden kann:
--- Vergleichbare Referenzgröße: Die Referenz muss eine Größe von min. 2.500 m² BGF aufweisen.
--- Vergleichbare Komplexität: Die Referenz muss mindestens der Honorarzone III zugeordnet werden.
--- Leistungsphasen: Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-6 der o.g. Leistungsbilder erbracht worden sein.
--- Zeitraum der Leistungserbringung: Die Referenz muss in den letzten fünf Jahren und bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt worden sein. Zeitpunkt der Fertigstellung ist das Datum der Übergabe an den Bauherrn. Als Stichtag gilt der 1.1.2018
---
2.1 Erfahrung der verantwortlichen Projektleitung
2.1.1 Berufsjahre allgemein, Projektleiter/-in
1 Punkt pro Jahr, max. 10 Punkte
2.1.2 Berufsjahre als verantwortliche(r) Projektleiter/-in
1 Punkt pro Jahr, max 10 Punkte
2.1.3 Berufsjahre allgemein, stellv. Projektleiter/-in
1 Punkt pro Jahr, max 10 Punkte
2.1.4 Berufsjahre als verantwortliche(r) oder stellv. Projektleiter/-in
1 Punkt pro Jahr, max 10 Punkte
2.1.5 Berufsjahre allgemein, Bauleiter/-in
1 Punkt pro Jahr, max 10 Punkte
2.1.6 Berufsjahre als verantwortliche(r) Bauleiter/-in
1 Punkt pro Jahr, max 10 Punkte
---
3.1 Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
< 150.000 EUR: 0 Punkte
ab 300.000 EUR: 5 Punkte
Angegebene Gesamtjahresumsätze, die zwischen den beiden o.g. Werten liegen werden linear interpoliert.
Sofern für 2021 vorliegend, sonst für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Falls sich mehrere Unternehmen gemeinsam bewerben, werden die Umsatzzahlen der Unternehmen aufaddiert, die im Bewerbungsformular "Teilnahmeerklärung der Projektbeteiligten" benannt wurden.
---
3.2 Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den letzten drei Kalenderjahren:
< 5 Mitarbeiter: 0 Punkte
6 - 15 Mitarbeiter: 3 Punkte
ab 16 Mitarbeiter: 5 Punkte
Qualifizierte Mitarbeiter sind alle befristet oder unbefristet angestellten Mitarbeiter sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen (bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates) verfügen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Arts / of Engineering / Master (FH, Uni) der Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Geographie, Versorgungstechnik und artverwandter Ausbildungsrichtungen, sowie Meister, Techniker, Zeichner. Teilzeitstellen werden anteilig berücksichtigt.
Falls sich mehrere Unternehmen gemeinsam bewerben, werden die Mitarbeiterzahlen der Unternehmen aufaddiert, die im Bewerbungsformular "Teilnahmeerklärung der Projektbeteiligten" benannt wurden.