Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1 - Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
1. Vergleichbare und fertiggestellte Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren
2. Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und der angestellten Ingenieure
3. Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft sowie zur gesamtschuldnerischen Haftung unterschrieben einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe/Nachunternehmer:
Im Fall der Eignungsleihe/Nachbeauftragung ist das Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer einzureichen. Die zuvor genannten Erklärungen sind für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe/nachbeauftragten Leistungen betroffen ist. Zusätzlich ist für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nimmt, die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bewerber (im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, im Fall des Nachunternehmereinsatzes spätestens vor Zuschlagserteilung) einzureichen.
Das einzelne Referenzprojekt muss bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe nicht zwingend den gesamten Leistungsumfang abdecken; bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe werden auch Referenzen gewertet, die die jeweils vom Bieter / Dritten erbrachten Leistungen darstellen. Im Ergebnis muss aber - wenn auch auf mehrere Referenzen verteilt - der oben geforderte Leistungsumfang vollständig nachgewiesen werden.
Einzureichende Unterlagen:
Es ist eine kurze Beschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellung, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z.B. Fotos, Pläne, Skizzen, Schaltschemata), einzureichen. Werden die Unterlagen nicht eingereicht, werden die Referenzen nicht gewertet.
Los 2 - Anlagengruppen 4, 5 und 6:
1. Vergleichbare und fertiggestellte Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren
2. Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und der angestellten Ingenieure
3. Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
m Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft sowie zur gesamtschuldnerischen Haftung unterschrieben einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe/Nachunternehmer:
Im Fall der Eignungsleihe/Nachbeauftragung ist das Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer einzureichen. Die zuvor genannten Erklärungen sind für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe/nachbeauftragten Leistungen betroffen ist. Zusätzlich ist für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nimmt, die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bewerber (im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, im Fall des Nachunternehmereinsatzes spätestens vor Zuschlagserteilung) einzureichen.
Das einzelne Referenzprojekt muss bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe nicht zwingend den gesamten Leistungsumfang abdecken; bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe werden auch Referenzen gewertet, die die jeweils vom Bieter / Dritten erbrachten Leistungen darstellen. Im Ergebnis muss aber - wenn auch auf mehrere Referenzen verteilt - der oben geforderte Leistungsumfang vollständig nachgewiesen werden.
Einzureichende Unterlagen:
Es ist eine kurze Beschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellung, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z.B. Fotos, Pläne, Skizzen, Schaltschemata), einzureichen. Werden die Unterlagen nicht eingereicht, werden die Referenzen nicht gewertet.