Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a)Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 4 technischen festangestellten Mitarbeitern (2 Ingenieure, 2 Bautechniker) inklusive Geschäftsführung.
b)Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen“ oder vergleichbar (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen“ oder „Bautechniker“ oder vergleichbar (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Erklärung des Bewerberbüros bzw. Bietergemeinschaft, dass ein Büromitglied (Geschäftsführung, Inhaber etc.) Mitglied der Ingenieurkammer ist. Nachweis: Vorlage Eintrag Ingenieurkammer
c)Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Tragwerksplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 5 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Tragwerksplanung.
d)Angabe von mindestens zwei Referenzen (1 Büroreferenz, 1 Projektleiterreferenz) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer ARGE kann von einem ARGE-Partnern beide Referenzen eingereicht werden, die persönliche Projektleiterreferenz ist vom Projektleiter zu erbringen. Der Referenzzeitraum ist in der Regel auf die zurückliegenden drei Jahre begrenzt. Hierbei werden jedoch Referenzen geprüft, die aus den letzten zehn Jahren stammen.
e)Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
-Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.05.2012 – 30.04.2022 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 6 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei beiden Referenzprojekten erforderlich:
-Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE
-Ggf. Benennung der Unterauftragnehmer
-Projektbezeichnung
-Bauvolumen brutto (KG 300+400)
-Beauftragte und vollständig selbst erbrachte Leistungsphasen
-Neubau bzw. Erweiterungsneubau
-Projektlaufzeit
-Entscheidungsvorlage/Variantenuntersuchung
-Öffentliche Vergabe, Auftraggeber
-Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
f)Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.