Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a)Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 4 technisch festangestellten Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b)Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" oder "Techniker der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik" oder einer vergleichbaren Fachrichtung trägt, gem. § 75 VgV. Nachweis: Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" oder "Techniker der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik" oder einer vergleichbaren Fachrichtung trägt, gem. § 75 VgV. Nachweis: Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur oder Techniker“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. Falls die Positionen der Projektleitung und stv. Projektleitung jeweils durch einen Techniker der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik besetzt wird, ist der Nachweis eines Büromitgliedes als „Ingenieur“ mit Eintrag in der Ingenieurkammer zu erbringen.
c)Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild TGA-Planungen ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 5 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter.
d)Angabe von mindestens zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer ARGE können von einem ARGE-Partner beide Referenzen eingereicht werden. Der Referenzzeitraum ist in der Regel auf die zurückliegenden drei Jahre begrenzt. Hierbei werden jedoch Referenzen geprüft, die aus den letzten zehn Jahren stammen.
e)Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Referenzzeitraum beider Referenzen muss zwischen 01.05.2012 – 30.04.2022 liegen, die LPH 2 darf jeweils nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 jeweils abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei beiden Referenzprojekten erforderlich:
-Projektbezeichnung
-Name des Büros
-Beauftragte Leistungsphasen
-Projektlaufzeit
-Bauvolumen brutto (KG 400 ALG 1, 2, 3, 7 und 8)
-Beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen
-Beauftragte Anlagengruppen
-Neubau/Erweiterungsneubau
-Öffentliche Vergabe
-Auftraggeber
-Erfahrung mit Fördermitteln
-Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
f)Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.