Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.
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1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,
≥ 3 Personen = 3 Punkte;
2 Personen = 1 Punkt.
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2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
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2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
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Wertungskriterium Büro/Unternehmen 10 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung 10 v.H.
Wertungskriterium Bauleitung 10 v.H.
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Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen von Büro/Unternehmen, Projektleitung und Bauleitung, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte
= 2 Referenzen je WK = 2 P.
= 1 Referenz je WK = 1 P.
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2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
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Wertungskriterium 1-2 Büro/Unternehmen 20 v.H.
WK Projektleitung 20 v.H.
WK Bauleitung 20 v.H.
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Für das Büro/Unternehmen, die Projektleitung und die Bauleitung jeweils:
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Wertungskriterium:
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Erfahrungen in Planung einer Freifläche mit Spiel- und Bewegungsangebot für Vorschulkinder in vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens 100.000 EUR Baukosten (KG 500) brutto.
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A)
Schulhofflächen mit Spiel- und Bewegungsangebot = 3 Punkte
Freianlagen mit Spiel- und Bewegungsangebot für Kinder = 2 P.
Sonstige Anlagen mit Bewegungsangebot = 1 P.
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B)
≥ 500.000 EUR Baukosten brutto = 3 Punkte
≥ 300.000 EUR und < 500.000 EUR Baukosten brutto = 2 P.
≥ 100.000 EUR und < 300.000 EUR Baukosten brutto = 1 P.
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Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt
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Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
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Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte.
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Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3