Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Glienicke/Nordbahn beabsichtigt einen voraussichtlich viergeschossigen (EG+3 OG) Erweiterungsneubau für die Grundschule (Haus 6) zu errichten. Die geplante Bruttogesamtfläche beträgt ca. 4.700 m². Für die Errichtung des Gebäudes wird von einem geschätzten Investitionsvolumen gem. DIN 276, KGR 200-700, von maximal 13.259.000 Euro, KG 300/ 400 ca. 10.000.000 Euro (Stand Ende 2020) ausgegangen. Die Beauftragung der Kostengruppe 600 erfolgt optional.
Orientierung für die Planungen geben die Raumplanungsempfehlungen für allgemeinbildende Schulen vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg (August 2019). Unter Berücksichtigung des Konzeptes für die verlässliche Halbtagsgrundschule soll der Schulneubau baulich als auch funktional in die Nutzungen des bestehenden Campus eingebunden werden und diesen erweitern.
Für diesen Zweck wurde der Raumbedarf mit der Machbarkeitsstudie vom Dezember 2019 (Anlage 1) ermittelt. Diese benennt für die Grundauslastung im Schulbetrieb und für Nachmittagsangebote u.a. folgende Bedarfe:
- Klassenräume,
- Teilungsräume/ Fachräume entsprechend der Anforderungen an Schulgebäude
- Therapie-/Sanitär- und Rückzugsräume entsprechend der Anforderungen durch Inklusion
- Arbeitsbereiche für pädagogische und technische Beschäftigte
- Nebenflächen
- Gemeinschaftsräume
- Technische Ausstattung
- Mensa mit Veranstaltungsraum
Mit den zu beauftragenden Leistungen sollen die planerische Voraussetzungen für die Errichtung eines leistungsfähigen wirtschaftlichen Schulgebäudes geschaffen werden, dass den pädagogischen und schulorganisatorischen Ansätzen gerecht wird, eine breite und maximale Nutzung der Flächen garantiert und eine solide Grundausstattung bietet. Insbesondere sollen auch innovative Schulkonzepte umgesetzt werden (z.B. Mehrzwecknutzung von Räumen, flexible und modulare Raumstrukturen, Compartment-Ansätze, Inklusionsräume etc.).
Der Schulneubau soll die klimatischen Anforderungen in Bezug auf Licht, Luft und Lärm erfüllen. Dabei sind aktuelle technische Normen und Vorschriften für die Regelungsbereiche Licht, Akustik, Raumluft, Raumklima, Baustoffe, Sicherheit, Brandschutz und Hygiene anzuwenden. Zudem ist erwünscht, dass in die Planung Erfahrungen und Lehren aus der Corona-Pandemie einfließen.
Die technische Ausstattung des Schulneubaus soll der derzeitigen dynamischen Entwicklung der Digitalisierung gerecht werden und dem entsprechend geplant werden. Die IT-Anforderungen wie z.B. Anschlüsse in den Klassenräumen, WLAN-Netz im gesamten Gebäude etc. sollen im weiteren Prozess in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und den Verantwortlichen der Schule erarbeitet werden.
Die enge Abstimmung mit dem Bauherrn und der Schulleitung wird während der gesamten Planungs- und Bauphase vorausgesetzt. Die AG EUG soll in die weiteren Planungen eingebunden werden. Die Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin als Bauherrn, der Schulleitung und der AG EUG ist im Rahmen des Angebots darzulegen.
Im Weiteren wird mit dem Angebot eine Aussage erwartet, welche Einsparpotenziale bereits in den Planungsphasen im Hinblick auf Kostenreduzierung, Nachhaltigkeit und Effizienz vorwiegend in Betracht kommen. Dabei ist das Gebot der Einsparung von 15 % des Gasverbrauchs aufgrund des seit dem 9. August 2022 geltenden Gasnotfallplans der Europäischen Union zu berücksichtigen. Es werden mit dem Angebot noch keine Lösungsvorschläge erwartet.
Eine Ortsbesichtigung ist möglich und muss bei der Auftraggeberin angemeldet werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird von einem voraussichtlichen Planungsbeginn Anfang 2023 ausgegangen.
Ist beabsichtigt Bietergemeinschaften zu bilden, so sind die Eignungsnachweise vollständig von allen Mitliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Ist beabsichtigt Unterauftragnehmer einzusetzen, sind für diese die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eignungsnachweise für die von ihm zu erbringenden Tätigkeiten ebenfalls vorzulegen.