Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen „Neubau Hauptfeuerwache“ umfassen sämtliche Planungsleistungen zur Statik, die zur Erreichung der Planungsziele erforderlich sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Leistungen, die explizit als Leistung des Auftraggebers gekennzeichnet sind. Es sind mindestens die folgenden Fachplanungsleistungen zu erbringen:
• Tragwerksplanung, auf Basis der vom Objektplaner zur Verfügung gestellten Planungskonzepte und Entwicklung der erforderlichen Statik zur Verwirklichung des geplanten Neubaus Hauptfeuerwache.
• Übernahme und Berücksichtigung der brandschutztechnischen Fachplanung der Abteilung vorbeugender Brandschutz des Flughafens Düsseldorf,
• Integration und Berücksichtigung des Vorfeldbereiches inklusive Flugzeugabstellpositionen, da diese weiter in Betrieb sind. Die zukünftige Aufstellung der Flugzeugabstellpositionen werden vom AG beigesteuert und müssen in der Planung berücksichtigt werden,
• Integration und Berücksichtigung der Verkehrs- und Leitungsverlegungsplanung,
• Integration und Berücksichtigung von Planungsangaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo).
Die Leistungen des AN werden phasenweise den Regelungen der ZVB Planung entsprechend abgerufen.
Innerhalb des Planungsprozesses sind u.a. folgende wesentliche Punkte zu berücksichtigen:
• Nutzung der Flächen in unmittelbarer Nähe der Nordwache,
• Berücksichtigung der Zufahrten/Verkehrswege • Freihaltung von hindernisfreien Höhen in Bezug auf Flugbetrieb.
Sämtliche weiteren erforderlichen Planungsleistungen des Bereiches Tragwerksplanung sind für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben durch den Auftragnehmer dieses Vertrages zu erbringen. Die endgültige Planer- und Unternehmereinsatzform wird abschließend unter Berücksichtigung der Projektspezifika, der Marktverhältnisse und der Empfehlungen des Auftragnehmers vom Auftraggeber festgelegt.
Die Leistungen für die Planung „Umbau & Erweiterung Bestandsgebäude FW Nord“ umfassen sämtliche Planungsleistungen, die zur Erreichung der Planungsziele erforderlich sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Leistungen, die explizit als Leistung des Auftraggebers gekennzeichnet sind. Es sind mindestens die folgenden Fachplanungsleistungen zu erbringen:
• Tragwerksplanung, auf Basis der vom Objektplaner zur Verfügung gestellten Planungskonzepte und Entwicklung der erforderlichen Statik zur Verwirklichung der geplanten Erweiterung Feuerwache Nord.
• Übernahme und Berücksichtigung der brandschutztechnischen Fachplanung der Abteilung vorbeugender Brandschutz des Flughafens Düsseldorf,
• Integration und Berücksichtigung der in Betrieb befindlichen Feuerwache Nord,
• Integration und Berücksichtigung des Rollfeldes und des Bereiches der Start- und Landebahn inklusive Rollwege, da diese weiter in Betrieb sind,
• Integration der angrenzenden Verkehrswege und Straßen (Rollfeldringstraße),
• Integration und Berücksichtigung der Verkehrs- und Leitungsverlegungsplanung,
• Integration und Berücksichtigung von Planungsangaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo).
Innerhalb des Planungsprozesses sind u.a. folgende wesentliche Punkte zu berücksichtigen:
• Nutzung der Flächen in unmittelbarer Nähe der Nordwache,
• Berücksichtigung der Zufahrten/Verkehrswege • Freihaltung von hindernisfreien Höhen in Bezug auf Flugbetrieb.
Sämtliche weiteren erforderlichen Planungsleistungen für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben sind durch den Auftragnehmer dieses Vertrages zu erbringen. Die endgültige Planer- und Unternehmereinsatzform wird abschließend unter Berücksichtigung der Projektspezifika, der Marktverhältnisse und der Empfehlungen des Auftragnehmers vom Auftraggeber festgelegt.
Die Leistungen des AN werden phasenweise den Regelungen der ZVB Planung entsprechend abgerufen.