Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) –Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
—Jahresmittel ≥400.000 EUR/a (5 Punkte)
--- > 200.000 EUR/a und < 400.000 EUR/a (2,5 Punkte)
—Jahresmittel < 200.000 EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in die Berufsgruppen Führungskräfte, Ingenieure und sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) –Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
—durchschnittlich ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte)
—durchschnittlich > 2 Gesamtmitarbeiter und < 4 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte)
—durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle
weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden –Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2017 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
Folgende Anforderungen müssen durch jeweils ein Referenzprojekt erfüllt sein, um die volle Punktzahl zu erhalten:
—Bei einem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahme für Kinder (Kindergarten, Kindertagesstätte, Horte, vgl. Anlage 10 HOAI) (10 Punkte),
---Bei einem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahme für Feuerwachen. (10 Punkte)
---Bei einem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahme für eine öffentliche Nutzung (Verwaltung, Bauhof, etc.). (10 Punkte)
Folgende Anforderungen müssen durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein, um die volle Punktzahl zu erhalten:
---Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt. (5 Punkte)
—Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300-400 ≥ 1,8 Mio. € netto (5 Punkte)
—Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gem. § 34 HOAI erbracht (5 Punkte)
—Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (5 Punkte)
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog“zu entnehmen.