Beschreibung der Beschaffung
Der Schulstandort soll gemäß Bestellungen der BSB (Behörde für Schule und Berufsbildung), wie folgt verändert werden: Der derzeit teilgenutzte Bestand soll zum größten Teil abgebrochen werden, nur das Kitagebäude im Westen des Grundstücks bleibt bestehen. Anschließend soll ein Neubau entstehen, der sowohl eine 2-zügige KME Sonderschule (24 Klassen) sowie eine 3-zügige Schwerpunkt Grundschule (15 Klassen) beherbergen soll. Zur gemeinschaftlichen Nutzung entstehen eine Vitalküche und eine Zweifeldsporthalle. Die Gesamtmietfläche beträgt 12.046 m².
Schulgrundstück:
Das Grundstück Hammer Straße 124 umfasst eine Fläche von ca. 25.000 m² und befindet sich am westlichen Rand des Bezirks Wandsbek, ca. 2 km süd-westlich vom Wandsbeker Markplatz entfernt. Auf westlicher und nördlicher Seite des Grundstücks verlaufen Fernbahngleise in einem Graben. Östlich des Baufelds liegt die Hammer Straße, im Süden wird das Grundstück von einer Stichstraße begrenzt, die an eine fußläufige Verbindung zum Stadtteil Hamm anschließt.
Das Grundstück wird größtenteils freigeräumt. Die westliche Teilfläche, die an eine Kita der Elbkinder vermietet ist, gehört nicht zum Planungsumfang. Eine Fläche entlang der Hammerstraße darf nach bestehendem Baurecht nicht überbaut werden. Zudem grenzt eine Ausgleichsfläche an, deren Erschließung nur über das Schulgrundstück möglich ist, die aber nicht im Eigentum des Sondervermögens Schule - Bau und Betrieb liegt.
Die Umgebung im Norden auf der Wandsbeker Seite ist geprägt von einer villenartigen Einzelhausstruktur. Der im Süden, jenseits der Bahntrasse liegende Stadtteil Hamm wird von Zeilen bzw. einer Blockrandbebauung dominiert.
Pädagogisches Konzept der Schulen
Beide Schulen sind selbständige Institute, die nach ihrem Leitbild und pädagogischen Konzept arbeiten. Die KME-Schule besteht bereits seit vielen Jahren an einem anderen Standort und wird mit bestehender Schüler- und Lehrerschaft in die Neubauten an der Hammer Straße umziehen.
Bei der Grundschule handelt es sich um eine Neugründung, daher befinden sich die Strukturen noch im Aufbau.
Eine gemeinsame Phase 0 wurde mit dem büro luchterhandt & partner durchgeführt. Das miteinander abgestimmte Raum- und Funktionsprogramm sieht auch gemeinschaftlich genutzte Flächen vor (bspw. die Vitalküche, Medienräume Veranstaltungsflächen, Eingang).
Das Ergebnis der Phase Null wird den Bietern (mind. teilweise) mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Das vorgenannte Büro ist von der Teilnahme an dem vorliegenden Verfahren ausgeschlossen (vgl. § 7 VgV).
Besondere Anforderungen: Die Barrierefreiheit ist unbedingt zu gewährleisten. Insbesondere unter den KME Schüler/-innen sind zahlreiche Rollstuhlfahrer/-innen und liegend zu transportierende Kinder, die via Schulbus zur Schule gebracht und wieder abgeholt werden. Dieses Wegemanagement von 200 SuS ist in einem Zeitraum von 30 Minuten abzuwickeln (Stellplätze für 40 Schulbusse, Wegelängen bis zum Klassenraum, Ein- und Ausstiegszeiten, Geschoss überwinden).
Außenraum: Aufgrund der Größenordnung des Schulstandortes ist eine nutzerorientierte Planung der Außenflächen ebenso wichtig wie die Gestaltung der Gebäude. Daher ist die Außenraumgestaltung konzeptionell nicht von der Gebäudeplanung zu trennen und wird ebenso wie die Objektplanung Gebäude Bestandteil des anschließenden VGV § 18- Verfahrens sein.
Das Projekt wird als BIM-Projekt realisiert. Das BIM-Management wird auf Seiten der SBH geführt und ist nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen.
Die Bauvorhaben sollen gestaffelt ab Herbst 2023 bis Sommer 2026 durchgeführt und an den Nutzer übergeben werden. Die entsprechenden Planungsleistungen werden über VgV §18 vergeben. Die Begleitung dieser Verfahren ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung.
Das Projektbudget (KG 200-700) beträgt ca. 34,67 Mio. Euro brutto inkl. der Projektsteuerungsleistungen.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
• Projektsteuerungs- und Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 1 (teilweise) und 2, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an §§ 2 und 3 AHO Heft Nr. 9;
• Projektsteuerungs- und Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an §§ 2 und 3 AHO Heft Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen)
• Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen
Besondere Leistungen:
• Besondere Leistungen der Steuerung des Umzugsmanagements in Anlehnung an AHO als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
• Besondere Leistungen der Sonderbefassung Denkmalschutz in Anlehnung an AHO als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
• Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen. Für die Entwicklung des Schulstandortes soll nach Vergabe der Projektsteuerungsleistungen ein wettbewerblicher Dialog durchgeführt werden, der ebenfalls vom büro luchterhandt & partner begleitet wird.