Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auswahlkriterien
3 Maßgebende Mindeststandards
3.1 Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i.d.z.Z. gültigen Fassung) liegt vor
Deckungssummen: 1,5 Mio. EUR (Personenschäden), 0,5 Mio. EUR (Sonstige Schäden)
3.2 Formlose Bankerklärung zur allg. Kreditwürdigkeit (nicht älter als 6 Monate) gem. § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV i.d.z.Z. gültigen Fassung
bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
4 Referenzen
Bezeichnung der Referenzen im Bereich "Objektplanung Gebäude"
4.1 Planungsaufgabe, Bereich 1-4, Faktor 20
Erforderliche Leistung: Umgestaltung Schul- und Pausenhöfe
- 4 Punkte = Planungsaufgabe und Referenz stimmen identisch überein ("DURCHSCNITTLICHE PLANUNGSANFORDERUNGEN")
- 3 Punkte = Planungsaufgabe und Referenz stimmen nahezu identisch überein ("HOHE PLANUNGSANFORDERUNGEN")
- 2 Punkte = Planungsaufgabe und Referenz stimmen kaum überein ("SEHR HOHE PLANUNGSANFORDERUNGEN")
- 1 Punkt = Planungsaufgabe und Referenz stimmen nicht überein ("GERINGE PLANUNGSANFORDERUNGEN")
4.2 Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen, Bereich 1-4, Faktor 25
- 4 Punkte = Erbringung von mindestens 7 Leistungsphasen (Bereich Leistungsphasen 1-9)
- 3 Punkte = Erbringung von mindestens 5 Leistungsphasen (Bereich Leistungsphasen 1-9)
- 2 Punkte = Erbringung von mindestens 3 Leistungsphasen (Bereich Leistungsphasen 1-9)
- 1 Punkt = Erbringung von weniger als 3 Leistungsphasen (Bereich Leistungsphasen 1-9)
4.3 Vergleichbarkeit der Beauftragung, Bereich 1-2, Faktor 15
Auftraggeber ist öffentlicher Auftraggeber
- 2 Punkte = Referenz durch öffentlicher AG beauftragt
- 1 Punkt = Auftraggeber der Referenz ist nicht öffentlich
4.4 Art der Leistung, Bereich 1-2, Faktor 10
Geplantes Projekt ist eine "Umgestaltung von Schul- und Pausenhöfen"
- 2 Punkte = Referenz beinhaltet Leistungen "Umgestaltung / Sanierung Schul- und Pausenhöfe"
- 1 Punkt = Referenz beinhaltet Leistungen "Neuplanung Schul- und Pausenhöfe"
4.5 Art der Finanzierung, Bereich 1-2, Faktor 15
Finanzierung erfolgt durch ein öffentliches Förderprogramm
- 2 Punkte = Referenz ist vollständig oder zum Teil durch Förderprogramme finanziert
- 1 Punkt = Referenz ist nicht durch Förderprogramme finanziert
4.6 Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsstrategie, Bereich 1-2, Faktor 15
Erforderliche Leistung: Nachhaltiges Bauen
- 2 Punkte = Referenz berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte in Anlehnung an ein Zertifizierungssystem
- 1 Punkt = Referenz berücksichtigt keine Nachhaltigkeitsaspekte