Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Verfahren wird gem. §§ 74, 14 VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt.
In dem vorliegenden Verfahren sollen drei bis fünf geeignete Bewerber ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als drei geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des unter Ziff. III.1.3.) geforderten Eigenerklärungen zu den Punktereferenzen gem. der Bewerberformulare 7.1 bis 7.3. Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl).
Die mindestens drei und maximal fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Bei Punktegleichheit von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbernnach dem Losverfahren.
1) Referenz Projektsteuerung für ein Büro/Verwaltungsgebäude [maximal 8 Punkte]
- Neubau/Erweiterung Verwaltungsgebäude i.S.d HOAI 2021, Anlage 10.2
- Projektsteuerung gem. AHO, Erbringung Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E
- Fertigstellung oder Ende Projektstufe 5 ab 01.01.2013
- BGF min. 3.000 m²
Je nachgewiesener Referenz können folgende Punkte erzielt werden:
ab 3.000 m² Bruttogrundfläche = 1 Punkt;
ab 4.000 m² Bruttogrundfläche = 2 Punkte;
ab 5.000 m² Bruttogrundfläche = 3 Punkte;
ab 6.000 m² Bruttogrundfläche = 4 Punkte
Es werden maximal zwei nachgewiesene Referenzen gewertet.
2) Referenz Projektsteruerung für ein Rathaus [maximal 8 Punkte]
- Neubau/Erweiterung Rathaus
- Projektsteuerung gem. AHO, Erbringung Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E
- Fertigstellung oder Ende Projektstufe 5 ab 01.01.2013
- BGF min. 3.000 m²
Je nachgewiesener Referenz können folgende Punkte erzielt werden:
ab 3.000 m² Bruttogrundfläche = 1 Punkt;
ab 4.000 m² Bruttogrundfläche = 2 Punkte;
ab 5.000 m² Bruttogrundfläche = 3 Punkte;
ab 6.000 m² Bruttogrundfläche = 4 Punkte
Es werden maximal zwei nachgewiesene Referenzen gewertet.
3) Referenz Objektplanung für ein Büro/Verwaltungsgebäude [maximal 8 Punkte]
- Neubau/Erweiterung Verwaltungsgebäude i.S.d. HOAI 2021, Anlage 10.2
- Objektplanung gem. § 33 HOAI, mindestens Honorarzone III, Erbringung LP 6-9
- Fertigstellung oder Ende LP 8 ab 01.01.2013
- BGF min. 3.000 m²
Je nachgewiesener Referenz können folgende Punkte erzielt werden:
ab 3.000 m² Bruttogrundfläche = 1 Punkt;
ab 4.000 m² Bruttogrundfläche = 2 Punkte;
ab 5.000 m² Bruttogrundfläche = 3 Punkte;
ab 6.000 m² Bruttogrundfläche = 4 Punkte
Es werden maximal zwei nachgewiesene Referenzen gewertet.
4) Anzahl qualifizierter Mitarbeiter [maximal 5 Punkte]
Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2019, 2020, 2021.
< 10 Mitarbeiter = 1 Punkt
10-20 Mitarbeiter = 2 Punkte
21-30 Mitarbeiter = 3 Punkte
31-40 Mitarbeiter = 4 Punkte
> 40 Mitarbeiter = 5 Punkte