Neubau von drei baugleichen Mehrfamilienhäusern im KFW 55 Standard, Reutershäger Weg 2, 2a, 2b mit insgesamt 27 Wohneinheiten, BGF 4.605,67 m², BRI 12.564,51 m³, Grundstücksfläche ca. 4.302 m², Bauausführung Zeitversatz 14 Tage. Ausgeschrieben werden die Fassadenarbeiten mit einem mineralischem Wärmedämmverbundsystem für 3 baugleiche Wohngebäude.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-07.
Auftragsbekanntmachung (2022-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmedämmarbeiten
Kurze Beschreibung:
“Neubau von drei baugleichen Mehrfamilienhäusern im KFW 55 Standard, Reutershäger Weg 2, 2a, 2b mit insgesamt 27 Wohneinheiten, BGF 4.605,67 m², BRI...”
Kurze Beschreibung
Neubau von drei baugleichen Mehrfamilienhäusern im KFW 55 Standard, Reutershäger Weg 2, 2a, 2b mit insgesamt 27 Wohneinheiten, BGF 4.605,67 m², BRI 12.564,51 m³, Grundstücksfläche ca. 4.302 m², Bauausführung Zeitversatz 14 Tage. Ausgeschrieben werden die Fassadenarbeiten mit einem mineralischem Wärmedämmverbundsystem für 3 baugleiche Wohngebäude.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wärmedämmarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fassadenarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-12 📅
Datum des Beginns: 2022-10-17 📅
Datum des Endes: 2023-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 072-191128
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
“1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner...”
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
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Quelle: OJS 2022/S 072-191128 (2022-04-07)