“Öffnung der Angebote gem. § 14 EU VOB/A. Die Anwesenheit von Bietern oder deren Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Zusammenstellung der Angebote wird...”
Öffnung der Angebote gem. § 14 EU VOB/A. Die Anwesenheit von Bietern oder deren Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Zusammenstellung der Angebote wird gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A an die Bieter verteilt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 072-191126 (2022-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 463664.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge