Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber In Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132aStPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bieter oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB),
Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263StGB), Subventionsbetrug (§ 264StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306StGB), Baugefährdung (§ 319StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 7 / 17 einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justizanfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Angabe zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.