“Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen die nach dem 01.08.2022 gestellt werden können aus...”
Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen die nach dem 01.08.2022 gestellt werden können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden.
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Quelle: OJS 2022/S 132-376835 (2022-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 604078.73 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge