Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: (jeweils im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre)
— Gesamtumsatz ≥ 500.000 EUR/a (5 Punkte);
— Gesamtumsatz < 500.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (4 Punkte);
— Gesamtumsatz < 400.000 EUR/a und ≥ 300.000 EUR/a (3 Punkte);
— Gesamtumsatz < 300.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (2 Punkte);
— Gesamtumsatz < 200.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (1 Punkt);
— Gesamtumsatz < 100.000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in die Berufsgruppen Führungskräfte, Ingenieure und sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung
an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: (jeweils im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre)
— durchschnittlich ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte);
— durchschnittlich < 5 Gesamtmitarbeiter und ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (4 Punkte);
— durchschnittlich < 4 Gesamtmitarbeiter und ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (3 Punkte);
— durchschnittlich < 3 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (2 Punkte);
— durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter und ≥ 1 Gesamtmitarbeiter (1 Punkt);
— durchschnittlich < 1 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle weist darauf
hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt
werden – Wichtung 90 %. Referenzprojekte die vor 2017 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt (max. 4 Punkte).
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau-/Erweiterungsmaßnahme (max. 4 Punkte).
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Hallenbad bzw. eine Therme (max. 4 Punkte).
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 410+420+430+470+480) ≥ 3,5 Mio. € brutto) (max 4 Punkte),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2 und 3 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max 3 Punkte),
— Durch den Bewerber wurden die badetechnischen Anlagen (Anlagengruppe 7) gemäß § 53 HOAI erbracht (max 4 Punkte),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (max 4 Punkte),
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max 3 Punkte).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.