Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Osnabrück plant den Neubau einer Dreifeld-Sporthalle auf einem Grundstück an der Straße "Am Wellenbad" in 49324 Melle.
Für die Dreifeld-Sporthalle wurden im Rahmen der Projektvorbereitung unterschiedliche Umsetzungsvarianten erstellt und in einem Raum- und Funktionsprogramm dargestellt. Als Grundlage der Planung dient das darin definierte "Raumprogramm Sporthalle LKOS" für eine Dreifeld-Sporthalle.
Die Sporthalle wird vom Landkreis Osnabrück für den schulischen Bedarf benötigt und soll daher den Anforderungen im Maß (27x45 m) der DIN 18032 entsprechen. Zudem sind neben einer Tribüne, einem großen Foyer auch ein zusätzlicher multifunktionaler Kursraum und Lagerflächen für Bestuhlung, Technik und gastronomische Versorgung vorzusehen. Die zu planende Dreifeld-Sporthalle ist auf dem Baugrundstück so zu verorten, dass eine Erweiterung (z.B. mit einem ca. 640 m2 großen Turnschlauch) möglich ist. Die bestehende Parkplätze inkl. Wendeschleife für Busse auf dem Grundstück sind derweil zu erhalten.
Der Landkreis Osnabrück ist Bauherr für das Projekt. Sofern weitere Planungsbeteiligte erforderlich werden, so erfolgt deren Beauftragung in Abstimmung mit und durch den Landkreis Osnabrück. Kostenträger der Gesamtmaßnahme ist der Landkreis Osnabrück.
Neben der hochbaulichen Aufgabe ist eine städtebaulich sinnvolle Gesamtanlage zu schaffen, die sich an der umgebenden Bebauung orientiert und Wege- und Freiflächenbeziehungen berücksichtigt und ergänzt. Der Bauherr legt hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Neubaus insbesondere in der Bauphase als auch im Betrieb, also bei der Betrachtung der Bau- und Lebenszykluskosten.
Um eine erfolgreiche Realisierung zu gewährleisten wünscht der AG einen Generalplaner, der Erfahrungen im Sporthallenbau mitbringt und alle erforderlichen Fachdisziplinen erfolgreich zusammenbringt.
Folgende Kosten sind dem Angebot zugrunde zu legen:
? KG 300: ca. 4,30 Mio. Euro netto
? KG 400: ca. 1,40 Mio. Euro netto
? KG 300 bis 700: ca. 7,70 Mio. Euro netto
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Die Planung ist während der Baudurchführung ggf. auf jeweils aktuelle Erfordernisse anzupassen, um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten. Beginn der Planung der Maßnahme ist für Mitte 2023 geplant.
Das Grundstück befindet sich in direkter Nachbarschaft zu weiteren Sportanlagen wie etwa dem GrönegauBad, Sportzentrum MellAktiv, den Sportplätzen des SC Melle 03 sowie der Landesturnschule. Im Zuge der Projektentwicklung wurde das Baugrundstück bereits näher untersucht. So befindet sich das Grundstück im gesicherten Überschwemmungsbereich des Laerbachs. Hierzu liegen Machbarkeitsstudien (WHG) und Baugrunduntersuchungen vor. Resultierende Anforderungen und Auflagen zur Genehmigung sind in der Planung zu berücksichtigen. Die vorhandenen Gutachten und Machbarkeitsstudien sind Basis der aktuell angenommenen Projektkosten.
Die Vorbereitung des Projektes wurde im Jahr 2018 seitens des Landkreises Osnabrück initiiert. Es wurden in der weiteren Untersuchung das Grundprogramm einer Dreifeld-Sporthalle entwickelt und in Form eines Raumbuchs ausgearbeitet. Gegenstand der Planung ist das Grundprogramm der Dreifeld-Sporthalle ("Raumprogramm Sporthalle LKOS"). Eine nachträgliche Erweiterung soll nach Projektfertigstellung möglich sein.
Auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen soll die Realisierung einer Sporthalle in Melle erfolgen. Dazu sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit (vorgeschaltetem) öffentlichem Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Vergabeverordnung (VgV) die Generalplanerleistungen vergeben werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Hinsichtlich der Beauftragung sind folgende Stufen für die jeweiligen Leistungsbilder vorgesehen:
? Objektplanung, Frei- und Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke:
Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 10)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4-8 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt.
? Technische Ausrüstung ALG 1-8:
Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4-8 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt.
? Tragwerksplanung:
Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4-6 wird separat beauftragt.
? Weitere Planungsleistungen
Brandschutzsachverständigenleistungen (gem. AHO Heft Nr. 17)
Bauphysik (gem. Anlage 1.2 HOAI) )
SiGeKo (gem. AHO Heft Nr. 15)
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 bis 3 zu verzichten bzw. gemeinsam zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 bis 3 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.