Auf Grund von baulichen Mängeln sowie unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte bei einer Grundsanierung der bestehenden sog. Einfeld- Sporthalle (Bj. 1971-72, Bruttogrundfläche ca. 545,0 m) plant die Gemeinde Stapel, vertreten durch das Amt Kropp – Stapelholm, Am Markt 10, in 24848 Kropp nach erfolgtem Rückbau des Bestandsgebäudes die Neuerrichtung einer sog. Einfeld- Sporthalle mit gleichem Charakter auf dem frei werdenden Baufeld/ am gleichen Standort in zentraler Ortslage durchzuführen. Der Rückbau der bestehenden Sporthalle erfolgt Bauseits.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2022-18-1300
Kurze Beschreibung:
Auf Grund von baulichen Mängeln sowie unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte bei einer Grundsanierung der bestehenden sog. Einfeld- Sporthalle (Bj. 1971-72, Bruttogrundfläche ca. 545,0 m
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-28 📅
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 041-106674
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
- schriftlich,
- elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D446218729 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
- schriftlich,
- elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D446218729 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Seitens des Auftraggebers ist die Vergabe der Fachplanung gemäß dem Leistungsbild für die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 – 6 der geltenden HOAI § 51, Honorarzone III (Stand: 2021) vorgesehen. Der erforderliche Wärmeschutznachweis gemäß den Vorgaben des Gesetzes zur Einsparung von Energien und zur Nutzung erneuerbarer Energien (GEG- Gebäudeenergiegesetz) ist zu erbringen. Anrechenbare Kosten KG 300: 573.200 € netto, KG 400: 29.400 € netto.
Seitens des Auftraggebers ist die Vergabe der Fachplanung gemäß dem Leistungsbild für die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 – 6 der geltenden HOAI § 51, Honorarzone III (Stand: 2021) vorgesehen. Der erforderliche Wärmeschutznachweis gemäß den Vorgaben des Gesetzes zur Einsparung von Energien und zur Nutzung erneuerbarer Energien (GEG- Gebäudeenergiegesetz) ist zu erbringen. Anrechenbare Kosten KG 300: 573.200 € netto, KG 400: 29.400 € netto.
Es wird von einem Raumbedarf/ einer BGF von ca. 800,0 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 25879 Süderstapel
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
s. auch Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
s. auch Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Referenzen und bei noch nicht ausgeführter Leistung: Vorlage des Nachweises über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
s. auch Vergabeunterlagen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:10
Ort des Eröffnungstermins: Ort: Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig. Raum: 118.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis / Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
- schriftlich,
- elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D446218729 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Nachprüfstelle im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postleitzahl: 24105
Telefon: +49 4319882785📞
E-Mail: poststelle@imlandsh.de📧
Fax: +49 4319883358 📠
Internetadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 041-106674 (2022-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund von baulichen Mängeln sowie unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte bei einer Grundsanierung der bestehenden sog. Einfeld-Sporthalle (Bj. 1971-72, Bruttogrundfläche ca. 545,0 m²) plant die Gemeinde Stapel, vertreten durch das Amt Kropp – Stapelholm, Am Markt 10, in 24848 Kropp nach erfolgtem Rückbau des Bestandsgebäudes die Neuerrichtung einer sog. Einfeld- Sporthalle mit gleichem Charakter auf dem frei werdenden Baufeld/ am gleichen Standort in zentraler Ortslage durchzuführen. Der Rückbau der bestehenden Sporthalle erfolgt bauseits.
Aufgrund von baulichen Mängeln sowie unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte bei einer Grundsanierung der bestehenden sog. Einfeld-Sporthalle (Bj. 1971-72, Bruttogrundfläche ca. 545,0 m²) plant die Gemeinde Stapel, vertreten durch das Amt Kropp – Stapelholm, Am Markt 10, in 24848 Kropp nach erfolgtem Rückbau des Bestandsgebäudes die Neuerrichtung einer sog. Einfeld- Sporthalle mit gleichem Charakter auf dem frei werdenden Baufeld/ am gleichen Standort in zentraler Ortslage durchzuführen. Der Rückbau der bestehenden Sporthalle erfolgt bauseits.
Gesamtwert des Auftrags: 47986.41 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Seitens des Auftraggebers ist die Vergabe der Fachplanung gemäß dem Leistungsbild für die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 – 6 der geltenden HOAI § 51, Honorarzone III (Stand: 2021) vorgesehen. Der erforderliche Wärmeschutznachweis gemäß den Vorgaben des Gesetzes zur Einsparung von Energien und zur Nutzung erneuerbarer Energien (GEG- Gebäudeenergiegesetz) ist zu erbringen. Anrechenbare Kosten KG 300:
Seitens des Auftraggebers ist die Vergabe der Fachplanung gemäß dem Leistungsbild für die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 – 6 der geltenden HOAI § 51, Honorarzone III (Stand: 2021) vorgesehen. Der erforderliche Wärmeschutznachweis gemäß den Vorgaben des Gesetzes zur Einsparung von Energien und zur Nutzung erneuerbarer Energien (GEG- Gebäudeenergiegesetz) ist zu erbringen. Anrechenbare Kosten KG 300:
573.200 € netto, KG 400: 29.400 € netto.
Es wird von einem Raumbedarf/ einer BGF von ca. 800,0 m² ausgegangen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 25879 Süderstapel
Auftragsvergabe
Name: BOROWSKI + PARTNER mbB Beratende Ingenieure VBI
Postort: Eckernförde
Land: Deutschland 🇩🇪 Rendsburg-Eckernförde
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 47986.41 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Nachprüfstelle im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 66
Telefon: +49 431988-2785📞
Fax: +49 431988-3358 📠
Quelle: OJS 2022/S 202-575971 (2022-10-14)