Beschreibung der Beschaffung
Ergänzung zu II.1.4:
1.) Planungsanforderungen und Planungsziele
Das Neubauprojekt soll als umweltschonendes Musterprojekt umgesetzt werden und hohen ökologischen Standards entsprechen. Der Betriebshof wird ressourcen- und energieeffizient arbeiten. Das betrifft den Bau genauso wie den Betrieb an sich. Der Neubau soll als nachhaltiges-wirtschaftliches Gesamtkonzept erfolgen. Das heißt, es sollen regenerative Energien genutzt, innovative technische Lösungen u.a. im Bereich der Wärmeversorgung / Temperierung sowie vorgefertigte Konstruktionen / Montagebau genutzt werden.
Der Betriebshof Adlershof soll ferner als Musterbetriebshof fungieren. Durch eine modulare, additive und skalierbare Bauweise soll das Konzept als Grundlage für Betriebshofneubauten der BVG dienen, die bereits für die nächsten Jahre geplant sind.
Die gesamte Planung und Umsetzung soll unter Einsatz der digitalen und modellbasierten Planungsmethode Building Information Modelling (im Folgenden "BIM") erfolgen.
Die Investitionskosten für das Bauvorhaben Neubau "Straßenbahnbetriebshof Adlershof" werden insgesamt auf über EUR 89,7 Mio. (netto) geschätzt.
Infolge der langen Bauzeit sind für das Bauvorhaben zwei Bauabschnitte vorgesehen. Der erste Bauabschnitt endet voraussichtlich Ende 2028 mit der Inbetriebnahme der Einsatzleitung sowie der Abstellanlage mit allen zugehörigen Straßen-, Gleis-, Weichen-, Signal- und Bahnstromanlagen. Der Fertigstellungszeitraum für den zweiten Bauabschnitt endet voraussichtlich im 1. Quartal 2030 mit der funktionsfähigen und abgenommenen Inbetriebnahme der Gesamtanlage inklusive der Werkstatt.
2.) Leistungsumfang der Planungsleistungen
Aufgrund des komplexen Gesamtvorhabens wird die Vergabe der Planungsleistungen an einen Generalplaner sowie eine konventionelle, sequentielle Durchführung der Planungsleistungen angestrebt.
Gegenstand der Generalplanerleistungen sind nach dem aktuellen Plan insbesondere folgende Grund- sowie besondere Leistungen:
• Objektplanung Gebäude und Innenräume (Werkstatt, Nebenbetriebsgebäude (Gleichrichterwerk), Einsatzleitung, Pförtnerhaus, Einhausung der Radprofilmessung, Carport) im Sinne der Anlage 10 §§ 34 und 35 HOAI,
• Objektplanung Ingenieurbauwerke (Stützbauwerke, Regenentwässerung, unterirdische Bauwerke), Anlage 12 zu §§ 43 und 44 HOAI 2013,
• Objektplanung Verkehrsanlagen (Anlagen Schienenverkehr + Straßenverkehr) im Sinne der Anlage 13 §§ 47 und 48 HOAI,
• Objektplanung Freianlagen, Anlage 11 zu §§ 38, 39 HOAI 2013,
• Fachplanung Tragwerksplanung (für Werkstatt, Nebenbetriebsgebäude (Gleichrichterwerk), Einsatzleitung, Pförtnerhaus, Einhausung der Radprofilmessung, Carport, Tragwerk Bahnstromanlagen, Fundamente der Fahrleitungsanlage und Bahnstromanlage sowie für potenzielle Überdachung der Abstellanlage, für Ingenieurbauwerke) im Sinne Anlage 14 §§ 51 und 52 HOAI,
• Fachplanung aller erforderlichen Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung (für Werkstatt inklusive Ausstattung, Arbeitsstände, Gruben, Nebenbetriebsgebäude, Trafos, Gleichrichterwerk, Bahnstromversorgung, Pförtnerhaus, Einhausung Radprofilmessung, Einsatzleitung, Carport), im Sinne der 15 zu §§ 55; 56 HOAI 2013
• Fachplanung Bauphysik (hier Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik) im Sinne Anlage 1 § 3 Unterpunkt 1.2 Bauphysik HOAI,
• Fachplanung Brandschutz im Sinne AHO Heft Nr. 17,
• Fachplanung Wärmeschutz und Energiebilanzierung im Sinne der AHO Heft Nr. 23.
3.) Auftragsstufen und Optionen:
Der Generalplaner soll mit Leistungen der Leistungsphase 1 bis 9 der HOAI beauftragt werden, wobei mit Vertragsabschluss dem Generalplaner zunächst als erste Beauftragungsstufe die Erstellung sämtlicher noch für die gegebenenfalls notwendige Vorplanungsunterlage erforderlichen Dokumente aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und Leistungsphase 2 (Vorplanung) übertragen werden soll und die weiteren Beauftragungsstufen zunächst als frei abrufbare Option vorbehalten werden.