Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestkriterien zum Nicht Offenen Verfahren
In Potsdam wird in der Schlossstraße 1 das BV "Herrichtung Jüdisches Synagogenzentrum" verwirklicht.
Es ist beabsichtigt, nach erfolgten Teilnahmewettbewerb im Rahmen eines nichtoffenen Verfahrens die Ziegelfassade auszuschreiben. Der Bieterkreis wird auf maximal 5 Bieter festgelegt. Bei gleicher Eignung entscheidet das Losverfahren über die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Die Arbeiten können nur von Firmen ausgeführt werden, die ausreichend Erfahrungen bei der Herstellung Vorhangfassade haben und diese anhand von Referenzen nachweisen können. Die Bewerber werden aufgefordert, diese Kenntnisse und Erfahrungen nachzuweisen.
Für die Eignungsprüfung nach § 6 - Teilnehmer am Wettbewerb - sind als Mindestkriterium folgende Unterlagen im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbs vorzulegen.
1.Firmenbezogene Referenzen ( zusätzliche Angaben über die PQ-Bescheinigung hinaus)
Nachzuweisen sind mindestens 3 Referenzobjekte mit vergleichbarer Größe und architektonischem Anspruch. Hier wird besonderes Augenmerk auf die Ausführungsqualität, die Termineinhaltung und die Betreuung der Baustelle durch qualifiziertes Personal gelegt.
Die Referenzobjekte sollen nicht älter als 4 Jahre sein.
Bei allen Referenzobjekten sind die Auftraggeber, das Planungs-/Bauleitungsbüro mit Telefonnummer und Ansprechpartner sowie die Auftragssumme anzugeben. Kurzerläuterung zur Abwicklung des Referenzobjektes wird erbeten.
2. weitere Eignungsnachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
- PQ-Bescheinigung
oder
- ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt 124 mit folgenden Einzelnachweisen:
Vorlage Nachweis Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
bei der Industrie- und Handelskammer,
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Fehlende Angaben/Unterlagen werden nicht nachgefordert und bedingen die Nichtberücksichtigung.