Beschreibung der Beschaffung
1. Beschreibung der Maßnahme
Am Projektstandort Major-Karl-Plagge-Kaserne (An der neuen Bergstraße 102, 64139 Pfungstadt) ist eine umfassende Neustrukturierung der Liegenschaft mit vielen Neubauten geplant. Hierzu wurde ein Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAK) erarbeitet. Die Kaserne soll ab 2023 bis 2031 sukzessive zurückgebaut und neu konzipiert werden. Es sollen alle Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Verkehrs- und Medienerschließung an die Neuorganisation angepasst und im laufenden Betrieb erneuert werden. Nicht mehr benötigte Erschließungsanlagen sind zurückzubauen.
Außerdem sind die Abstellflächen unter den geplanten Schutzdächern und die Freiflächen (Lagerflächen) mit jeweils entsprechenden Vorfeldern mit Betonbefestigung neu zu planen und herzustellen.
Die Maßnahme umfasst:
a. INGENIEURBAUWERKE
1. Wasserversorgung, Trinkwasser und Löschwasser getrennt
Länge Trinkwasserleitung ca. 2.400 m, Länge Löschwasserleitung ca. 10.200 m
2. Abwasserentsorgung
Schmutzwasser und Regenwasser im Trennsystem
Länge Schmutzwasserkanal: ca. 3.200 m, Länge Regenwasserkanal: ca. 5.300 m
Erdmulden und Rigolen: ca. 11.600 m³
3. Leerrohrnetze für Kabel von Strom und IT/TK (HOAI Anlage 12.2, Gruppe 4):
Leerrohrnetze mit wenigen Verknüpfungen
Erdarbeiten für Trassen der Wärme- und Starkstromversorgung, Länge: ca. 7.000 m
b. VERKEHRSANLAGEN
1. Neue Straßen und Gehwege, inkl. Straßenentwässerung und Parkplätze
Fläche Neubau: 60.000 m² , Fläche Rückbau: 60.000 m²
2. Notausfahrt auf Autobahn A5
Fläche Neubau: 1.000 m²
3. Freiflächen (Lagerflächen) mit Vorfeld
Fläche Neubau Freifläche: 95.000 m²
Fläche Neubau Vorfeldfläche: 55.000 m²
4. Abstellflächen unter den Schutzdächern mit Vorfeld
Fläche Neubau Abstellfläche: 31.000 m²
Fläche Neubau Vorfeldfläche: 18.000 m²
Die Baurealisierung der Ver- und Entsorgung erfolgt in 4 Bauphasen, Beginn 2024 bis zur Fertigstellung der letzten Bauphase voraussichtlich 2031. Planungsbeginn ist Frühjahr 2023, direkt nach der Auftragserteilung.
Die Liegenschaft umfasst eine Gesamtfläche von rd. 110 ha. Sie ist als Sondergebiet mit militärischer Nutzung ausgewiesen und befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA).
Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Die vorgegebenen Sicherheitsanforderungen sind bei der Planung und Durchführung der Maßnahme zu beachten. Der Zutritt zur Liegenschaft wird nur Personen gewährt, die nicht aus Ländern stammen, die auf der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG stehen. Die Staatenliste ist den Unterlagen beigefügt.
2. Wichtige Randbedingungen bei der Planung
Bei der Planung sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:
- Festlegung der Reihenfolge der Um-/Neubauten auf der Basis der Betriebsabläufe und maximaler Vermeidung von Interimsbedarf. Dies wurde im LbAK untersucht und ist in der Planung zu verifizieren
- Umbau im laufenden Betrieb!
- Erhalt und Sicherung der Wasserbestandsleitung der Stadtwerke Pfungstadt
- Nicht mehr benötigte Leitungen und Verkehrsflächen sind rückzubauen
- Die gesamte Liegenschaft steht unter Kampfmittelverdacht. Die historisch genetische Rekonstruktion (hgR) mit Ausweisung von Kampfmittelverdachtsflächen über die gesamte Liegenschaft liegt vor und ist bei der Planung zu berücksichtigen.
- Beachtung der Zentral- und Bereichsvorschriften der Bundeswehr bei der Planung und Umsetzung sowie der entsprechenden Baufachlichen Richtlinien (BFR) für Abwasser, Verkehrsanlagen, Kampfmittel und Recycling (Bezug über die "Fachinformation Bundesbau")
3. Art und Umfang des Auftragsgegenstandes
Hauptgegenstand des Auftrags sind die zur Durchführung dieses Vorhabens erforderlichen folgenden Planungsleistungen gemäß HOAI:
a. INGENIEURBAUWERKE gem. § 41 ff. HOAI
1. Wasserversorgung, Trinkwasser und Löschwasser getrennt
Leistungsphase (LP) 2, 3, 5, 6, 7, 9 (ohne 4 und 8)
Honorarzone: III
Umbauzuschlag: 25 %
Anrechenbare Kosten: 3,41 Mio. Euro
2. Abwasserentsorgung
Leistungsphase (LP) 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9 (ohne 8)
Honorarzone: III
Umbauzuschlag: 25 %
Anrechenbare Kosten: 13,56 Mio. Euro
3. Leerrohrnetze Strom-, Energieversorgung, IT/TK (HOAI Anlage 12, Gruppe 4):
Leerrohrnetze mit wenigen Verknüpfungen
Leistungsphase (LP) 2, 3, 5, 6, 7, 9 (ohne 4 und 8)
Honorarzone: III
Umbauzuschlag: 25 %
Anrechenbare Kosten: 4,93 Mio. Euro
b. VERKEHRSANLAGEN gem. § 45 ff. HOAI
1. Neue Straßen und Gehwege, inkl. Straßenentwässerung und Parkplätze
Leistungsphase (LP) 2, 3, 5, 6, 7, 9 (ohne 4 und 8)
Honorarzone: II
Umbauzuschlag: 23,5 %
Anrechenbare Kosten: 11,02 Mio. Euro
2. Notausfahrt auf Autobahn A5
Leistungsphase (LP) 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9 (ohne 8)
Honorarzone: II
Anrechenbare Kosten: 0,63 Mio. Euro
3. Freilagerflächen mit Vorfeld
Leistungsphase (LP) siehe unten
Honorarzone: II
Anrechenbare Kosten:
ca. 1,68 Mio. Euro, Bauphase 1, LP 2, 3, 5, 6, 7, 9 (ohne 4 und 8)
ca. 3,86 Mio. Euro, Bauphase 1/2, LP 2 und 3, 1.-4. Wiederholung (§ 11 HOAI)
ca. 1,58 Mio. Euro, Bauphase 2, LP 2 und 3, 5.-7. Wiederholung
ca. 10,11 Mio. Euro, Bauphase 3/4, LP 2 und 3, 8.-15. Wiederholung
4. Abstellflächen unter den Schutzdächern mit Vorfeld
Leistungsphase (LP) siehe unten
Honorarzone: II
Anrechenbare Kosten:
ca. 1,45 Mio. Euro, Bauphase 2, LP 2, 3, 5, 6, 7, 9 (ohne 4 und 8)
ca. 4,13 Mio. Euro, Bauphase 3, LP 2 und 3, 1.-4. Wiederholung (§ 11 HOAI)
Der Umbauzuschlag wurde aus der Bewertung der Kriterien Organisation, Komplexität, Risiko, Flexibilität und Integration ermittelt. Mit dem Umbauzuschlag soll vor allem der erhöhten notwendigen Organisation bei der Realisierung im laufenden Betrieb und in Bauabschnitten Rechnung getragen werden. Auch sind die ggf. erforderlichen temporären Zwischenlösungen und deren Rückbau sowie Anschlüsse an den Bestand, eine hohe Baustellenpräsenz und ein erhöhter Dokumentationsaufwand hier inbegriffen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, vorbehaltlich der finanziellen Zustimmung und sofern kein wichtiger Grund der beuaftragung vorliegt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Für die Planungsleistungen der Ingenieurbauwerke und den Verkehrsanlagen Nr. 1 und Nr. 2 erfolgt zunächst die Erstellung der Entscheidungsunterlage Bau Teil V in Entwurfsqualität (ES-Bau in EW-Bau Qualität) nach RBBau mit der Beauftragung der Leistungsphase 2 und 3.
Für die Verkehrsflächen Nr. 3 und 4 (Freiflächen und Abstellflächen) erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphase 2 für die Erstellung der ES-Bau Teil V, da diese gemeinsam mit der Hochbauplanung, die durch ein anderes Büro erbracht wird, vorgelegt wird.
Bei den Verkehrsanlagen Nr. 3 und Nr. 4 ist vorgesehen, die Vor- und Entwurfsplanung für alle Flächen erstellen zu lassen. Die weiterführenden Planungsleistungen ab LP 5 werden nur für die ersten Flächen vergeben.
Es ist einzuplanen, die Ausführungsplanung und Ausschreibung der Ingenieurbauwerke und der Verkehrsanlagen Nr. 1 in zwei Abschnitten vorzunehmen. Hintergrund ist, dass ggf. unterschiedliche Baufirmen zum Zug kommen.
Der Landesbetrieb Bau und Immobilen Hessen beabsichtigt die Grundleistungen der LPH 8 (Bauoberleitung) selbst zu erbringen.
Bei den Verkehrsanlagen Nr. 3 und Nr. 4 handelt es um im Wesentlichen gleiche Verkehrsanlagen, die im örtlichen Zusammenhang unter gleichen baulichen Verhältnissen geplant und errichtet werden sollen. Deshalb wird gemäß § 11 HOAI ein Wiederholungsfaktor angesetzt.
Die Umsetzung der zu erbringenden Leistung ist mit Planungsbeginn im Herbst 2022 bis zur Fertigstellung der Erschließung in der letzten Bauphase in 2031 geplant.
c. BESONDERE LEISTUNGEN
Neben den Grundleistungen werden als besondere Leistungen abgefragt:
1. Örtliche Bauüberwachung für:
a. die oben aufgeführten Ingenieurbauwerke
b. die oben aufgeführten Verkehrsanlagen Nr. 1 und Nr. 2
c. die oben aufgeführten Verkehrsanlagen Nr. 3 und Nr. 4,
nur für erste Freiflächen und Abstellflächen Schutzdach
2. Prüfen von Nachträgen
Wie oben
3. Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
Wie oben
4. BIM (Building Information Modeling)
Gemäß Erlasslage vom Februar 2022 erfolgt die Einführung der Methode BIM für alle Bundesbauten über drei Level, niedergeschrieben im Masterplan BIM. Der erste Level hat den Fokus auf Bedarfsplanung, Planungsphase und Übergabe und Inbetriebnahme.
Da der Wirkbetrieb und die Erprobung noch nicht abgeschlossen sind, werden für die zu planenden Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen folgende Leistungen abgefragt:
a. Bestandsmodellierung - Erstellung eines BIM-Modells für das bestehende Gelände: 3D-Modellierung des Geländes (vor allem der vorhandenen Straßenzüge) aus vorhandenen Vermessungsdaten, Bestandsintegration von Leitungen
b. Erstellung und Fortschreibung eines aus mehreren Fachmodellen bestehenden BIM-Modells (Integration der neuen Planungen) sowie Kollisionsprüfung in geometrischer und terminlicher Hinsicht
c. Ableitung von Planunterlagen: Ableitung von 2D-Plänen aus BIM-Modellen
d. Mengenermittlung und Kostenberechnung mit Plausibilisierung der Mengenermittlung der Hauptbauteile auf Basis des Modells
e. Bauablaufsimulation und Bauphasendarstellung
f. Bauwerksdokumentation: Erstellung eines As-Built-Modells in Fortführung des As-Planned-Modells