Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnaheantrag/ dem Angebot anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag / Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit Teilnaheantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/ Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate
Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicher stellt.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
- 5 Mio € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden)
- 250.000 € für Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei
Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert), alternativ den Nachweis über eine
bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in
diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je Versicherungsjahr.
Im Rahmen des Angebotes ist eine Erklärung des Bieters ausreichend, wie er beabsichtigt die geforderte
Risikodeckung/Versicherung sicher zu stellen.
Das Bestehen einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer
derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung ist gem. Formblatt „Eigenerklärung –
Betriebshaftpflichtversicherung“ mit Angebotsabgabe zu bestätigen.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die verbindliche Bestätigung eines
Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist vor Zuschlagserteilung
nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Bitte beachten: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung
von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.