Im Rahmen unseres Projektes der Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 nach Mittelshuchting ist der Bau von jeweils einer Lärmschutzwand in der Heinrich-Plett-Allee und Willakedamm in Bremen erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau zweier Lärmschutzwände Verlängerung der Linie 1
X-BSAG-2022-0040
Produkte/Dienstleistungen: Bauliche Anlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen unseres Projektes der Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 nach Mittelshuchting ist der Bau von jeweils einer Lärmschutzwand in der...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen unseres Projektes der Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 nach Mittelshuchting ist der Bau von jeweils einer Lärmschutzwand in der Heinrich-Plett-Allee und Willakedamm in Bremen erforderlich.
1️⃣
Ort der Leistung: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heinrich-Plett-Allee und Willakedamm
in Bremen OT Huchting
Beschreibung der Beschaffung:
“Bau von zwei Lärmschutzwänden
Heinrich-Plett-Allee
Die Lärmschutzwand besteht aus senkrechten Stahlpfeilern mit einge-setzten Lärmschutzelementen aus...”
Beschreibung der Beschaffung
Bau von zwei Lärmschutzwänden
Heinrich-Plett-Allee
Die Lärmschutzwand besteht aus senkrechten Stahlpfeilern mit einge-setzten Lärmschutzelementen aus Lärchenholz. Die Pfeiler sind gem. Richtzeichnung (RIZ) LS 13 in-nerhalb der zu erstellenden Tiefgründung herzustellen. Die Anfangs- Mittel- und Endpfeiler sind mit Verblendmauerwerk und Abdeckplatte auszubilden. Der Betonsockel wird zwischen den Pfeilern auf Auflagerblechen gelagert. Die Pfostenabstände variieren zwischen 4,125 m bzw. 4,00 m entlang der Geraden bis 2,00 m im Kurvenbereich.
Hauptabmessungen:
Länge: 111,99 m
Höhe: 2,00 - 3,00 m
Willakedamm Bremen
Die Lärmschutzwand besteht aus senkrechten Stahlpfeilern mit eingesetzten Lärmschutzelementen aus Lärchenholz. Die Pfeiler sind gem. Richtzeichnung (RIZ) LS 13 in-nerhalb der zu erstellenden Tiefgründung herzustellen. Der Anfangs- und Endpfeiler ist mit Verblend-mauerwerk und Abdeckplatte auszubilden. Der Betonsockel wird zwischen den Pfeilern auf Auflager-blechen gelagert. Die Pfostenabstände variieren zwischen 4,125 m bzw. 4,00 m entlang des Willakedamms bis 2,00 m im Kurvenbereich Luneplate.
Hauptabmessungen:
-Länge: 30,74 m
-Höhe: 2,50 m
Für beide Lärmschutzwände gilt:
Erdarbeiten
Die auszuführenden Erdarbeiten umfassen im Wesentlichen das Ausschachten der Gründungsrohre bis zur Unterkante des Verfüllbetons, das Herstellen und Verfüllen der Baugrube für die Sockelele-mente und das Abtragen und Andecken des Oberbodens.
Gründung
Die Gründung erfolgt mit Stahlrohrpfählen. Diese sind mittels Vibrationsrammung einzubringen. Die Gründungsrohre sind gem. Richtzeichnung (RIZ) LS 13 herzustellen. Die Rohrlängen betragen etwa 3,0 m.
Torsionsbalken
Aufgrund des Bestandsbauwerkes Rohrdurchlass BW 509 ist eine durchgängige Gründung im vorge-sehenen Raster nicht möglich. Daher wird zur Auswechselung eines Pfostens im direkten Bauwerksbe-reich ein Torsionsbalken angeordnet, der die Pfostenlasten seitlich über Rohrpfähle in den Baugrund ableitet. Die hier geometrisch beengten Verhältnisse sind beim Einmessen und Einbringen der Pfähle zu berücksichtigen.
Alle weiteren Leistungen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis und der jeweiligen Baubeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Erklärungen und Nachweise der Bekanntmachung sind in der aufgeführten Reihenfolge...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Erklärungen und Nachweise der Bekanntmachung sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen:
Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung ist ausreichend. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft hochzuladen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind vom Nachunternehmer ebenfalls sämtliche der nachfolgend aufgeführte Unterlagen beizufügen.
Für Bietergemeinschaften: Die Unterlagen sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführtenPunkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft hinterlegt sind.
Siehe Spezifikation in den Ausschreibungsunterlagen:
1. von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf welche Art Wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen;
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB in Verbindung mit § 142 GWB;
3. juristische Personen haben auf Verlangen einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Alle weiteren benötigten Dokumente entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Die Gründungsrohre sind zwingend mittels Vibrationsrammung einzubringen.
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Ab einem Auftragswert von 250.000 EUR/ netto:
3 % Mängelhaftungsbürgschaft
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft
Bankbürgschaft bei Vorauszahlung.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß VOB/B
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-23
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-23
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bremer Straßenbahn AG Flughafendamm 12 28199 Bremen Deutschland
“Bitte beachten Sie, dass wir gemäß EU-Recht seit dem 18.10.2018 keine schriftlichen Unterlagenentgegennehmen dürfen.” Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,Stadtentwicklung und Wohnungsbau”
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 42136159796📞
Fax: +49 42149632311 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 142-407504 (2022-07-21)