Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Basisinformationen zum Bieter/Bietergemeinschaft (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.);
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 Arbeitnehmer-EntsendeG, § 98c AufenhaltsG, § 19 MindestlohnG und § 21 SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines GleichbehandlungsG und § 3 Abs. 1 EntgelttransparenzG erfüllt werden; bzw. Eigenerkl. für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 Arbeitnehmer-EntsendeG, §98c AufenthaltsG, § 19 MindestlohnG und § 21 SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften desjeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. GleichbehandlungsG und §
3 Abs. 1 EntgelttransparenzG vergleichbar sind (Formblatt B.3.).
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergem. vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.).
Bei Bietergem. sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsl., einschließlich
Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsl. (=
Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragn. oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserkl. des jeweiligen Untern.s vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Untern.s für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsl. (Formblatt B.5.). Jedes Untern., dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erkl., dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 Arbeitnehmer-EntsendeG, § 98c AufenthaltsG, § 19 MindestlohnG und § 21 SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines GleichbehandlungsG und § 3 Abs. 1 EntgelttransparenzG erfüllt werden;
für ausländische Unternehmen: Eigenerkl., dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 Arbeitnehmer-EntsendeG, § 98c AufenthaltsG, § 19 MindestlohnG und § 21 SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt
werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. GleichbehandlungsG und § 3 Abs. EntgelttransparenzG vergleichbar sind. (Formblatt B.3.);
b) Nachweis der Eignung des Untern.s, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsl. (Verw. des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Untern. diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der AG vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Untern. ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Untern.s im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der AG eine
gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Untern.s entsprechend dem Umfang der Eignungsl. verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Eigenerkärung Russlandbezug (Formblatt B.16.).