Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ u. quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert u. persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen sowie pädagogische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der pädagogischen Eignung“, „Nachweis Berufserfahrung“ u. „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung, in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen. Dieser Mindeststandard wird für 0,5 VzÄ in der Maßnahme vorgegeben. Darüber hinaus liegt die Aufteilung der restlichen 0,5 VzÄ in der konzeptionellen Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers. Für die verbleibenden maximal 0,5 VzÄ werden für den Einsatz als Sozialpädagoge anerkannt:
- staatlich anerkannte Erzieher, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt;
- Heilpädagogen, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können und der Auftragnehmer einschätzt, dass sie aufgrund der personellen und sozialen Kompetenzen fachlich geeignet sind - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt.
Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und mindestens einen der nachfolgend genannten Aspekte beinhalten:
- Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik
- Grundlagen der Psychologie
- Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik
- Förderpädagogik
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Medienpädagogik.
Alternativ können im Rahmen der maximal verbleibenden 0,5 VzÄ, je nach konzeptioneller Gestaltung, auch Fachkräfte mit einem therapeutischen oder pädagogischen Abschluss sowie ausgebildete Psychologen zum Einsatz kommen.
Als Anleiter sollen Fachkräfte mit pädagogischer Eignung (mindestens AdA-Berechtigung) und einem handwerklich-technischen Facharbeiterabschluss zum Einsatz kommen, die bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe haben und berufskundliche Kenntnisse besitzen, um Tätigkeiten mit dem Leistungsvermögen abgleichen zu können.
Zeiten während einer Berufsausbildung u. eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen u. pädagogischen Wissensstand verfügt.
Personalschlüssel: Sozialpädagoge : Teilnehmer = 1,0 : 12; Anleiter : Teilnehmer 1,0 : 12. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der pädagogischen Eignung“, „Nachweis Berufserfahrung“ u. „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung, in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.