Zusätzliche Informationen
Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen.
Dieser Mindeststandard wird für 0,5 VzÄ in der Maßnahme vorgegeben. Darüber hinaus liegt die Aufteilung der restlichen 0,4 VzÄ in der konzeptionellen Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers.
Für die verbleibenden maximal 0,4 VzÄ werden für den Einsatz als Sozialpädagoge anerkannt:
- staatlich anerkannte Erzieher, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt;
- Heilpädagogen, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können und der Auftragnehmer einschätzt, dass sie aufgrund der personellen und sozialen Kompetenzen fachlich geeignet sind - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt.
Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und mindestens einen der nachfolgend genannten Aspekte beinhalten:
- Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik
- Grundlagen der Psychologie
- Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik
- Förderpädagogik
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Medienpädagogik.
Alternativ können im Rahmen der maximal verbleibenden 0,4 VzÄ, je nach konzeptioneller Gestaltung, auch Fachkräfte mit einem therapeutischen oder pädagogischen Abschluss sowie ausgebildete Psychologen zum Einsatz kommen.
Als Anleiter sollen Fachkräfte mit pädagogischer Eignung (mindestens AdA-Berechtigung) und einem handwerklich-technischen Facharbeiterabschluss zum Einsatz kommen, die bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe haben und berufskundliche Kenntnisse besitzen, um Tätigkeiten mit dem Leistungsvermögen abgleichen zu können.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen, insbesondere über einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich. Auf gesondertes Verlangen ist eine Erklärung über
den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des vakanten Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Ebenfalls kann der Nachweis/Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe verlangt werden.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muss zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächsische Bauordnung. Übungswerkstätten in gewerblich-technischen und auch kaufmännischen Arbeitsbereichen müssen ausreichend zur Nutzung zur Verfügung stehen. Dabei ist die Kooperation mit anderen Partnern möglich.