Neue Perspektiven (Maßnahme zur Aktivierung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III): Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt für Menschen mit komplexen Problemlagen unterschiedlicher Art in Kombination von Elementen zur Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr.1 SGB III) und Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III). Ziel ist es, die Teilnehmer durch eine individuelle Betreuung inklusive aufsuchender Arbeit und praktischer Arbeitserprobung zu aktivieren und zu stabilisieren, um sie für den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten und gegebenenfalls zu integrieren. Die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und Festigung der Arbeitswilligkeit soll dabei eine wesentliche Rolle spielen. Die am Maßnahmeende durch die Teilnehmer erreichten Ergebnisse sollen als Vorbereitung für nachfolgende weiterführende Maßnahmen im Fallmanagement genutzt werden können. Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (SGB II), deren berufliche Eingliederung durch mehrere Vermittlungshemmnisse besonders erschwert ist. Sie sind unter anderem durch Negativerleben frustriert, sehen keine Perspektive mehr für sich und haben einen hohen Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf. Die Teilnehmer sind häufig nicht in der Lage, ohne individuelle Unterstützung, Fortschritte bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Ein erhöhter sozialpädagogischer Betreuungsaufwand ist notwendig. Weiterhin kann es sich um Teilnehmer handeln, denen eine stabile, regelmäßige und eigenverantwortliche Teilnahme an der Maßnahme schwerfällt und sie daher während der Maßnahme den Bedarf an aufsuchender individueller Unterstützung haben, um eine Maßnahmeteilnahme und in Folge eine Stabilisierung zu erreichen. Der Maßnahmeort ist Hoyerswerda. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden und sonstige Netzwerkpartner. Personalschlüssel: Sozialpädagoge : Teilnehmer = 0,9 : 10; Anleiter : Teilnehmer=0,9 : 10 (Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „0,9“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden.)
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2022-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berufliche Wiedereingliederung
Referenznummer: 22 110 2
Kurze Beschreibung:
Neue Perspektiven (Maßnahme zur Aktivierung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III):
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt für Menschen mit komplexen Problemlagen unterschiedlicher Art in Kombination von Elementen zur Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr.1 SGB III) und Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III).
Ziel ist es, die Teilnehmer durch eine individuelle Betreuung inklusive aufsuchender Arbeit und praktischer Arbeitserprobung zu aktivieren und zu stabilisieren, um sie fĂĽr den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten und gegebenenfalls zu integrieren.
Die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und Festigung der Arbeitswilligkeit soll dabei eine wesentliche Rolle spielen.
Die am Maßnahmeende durch die Teilnehmer erreichten Ergebnisse sollen als Vorbereitung für nachfolgende weiterführende Maßnahmen im Fallmanagement genutzt werden können.
Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (SGB II), deren berufliche Eingliederung durch mehrere Vermittlungshemmnisse besonders erschwert ist. Sie sind unter anderem durch Negativerleben frustriert, sehen keine Perspektive mehr für sich und haben einen hohen Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf. Die Teilnehmer sind häufig nicht in der Lage, ohne individuelle Unterstützung, Fortschritte bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Ein erhöhter sozialpädagogischer Betreuungsaufwand ist notwendig. Weiterhin kann es sich um Teilnehmer handeln, denen eine stabile, regelmäßige und eigenverantwortliche Teilnahme an der Maßnahme schwerfällt und sie daher während der Maßnahme den Bedarf an aufsuchender individueller Unterstützung haben, um eine Maßnahmeteilnahme und in Folge eine Stabilisierung zu erreichen.
Der Maßnahmeort ist Hoyerswerda. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden und sonstige Netzwerkpartner.
Personalschlüssel: Sozialpädagoge : Teilnehmer = 0,9 : 10; Anleiter : Teilnehmer=0,9 : 10 (Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „0,9“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden.)
Neue Perspektiven (Maßnahme zur Aktivierung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III):
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt für Menschen mit komplexen Problemlagen unterschiedlicher Art in Kombination von Elementen zur Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr.1 SGB III) und Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III).
Ziel ist es, die Teilnehmer durch eine individuelle Betreuung inklusive aufsuchender Arbeit und praktischer Arbeitserprobung zu aktivieren und zu stabilisieren, um sie fĂĽr den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten und gegebenenfalls zu integrieren.
Die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und Festigung der Arbeitswilligkeit soll dabei eine wesentliche Rolle spielen.
Die am Maßnahmeende durch die Teilnehmer erreichten Ergebnisse sollen als Vorbereitung für nachfolgende weiterführende Maßnahmen im Fallmanagement genutzt werden können.
Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (SGB II), deren berufliche Eingliederung durch mehrere Vermittlungshemmnisse besonders erschwert ist. Sie sind unter anderem durch Negativerleben frustriert, sehen keine Perspektive mehr für sich und haben einen hohen Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf. Die Teilnehmer sind häufig nicht in der Lage, ohne individuelle Unterstützung, Fortschritte bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Ein erhöhter sozialpädagogischer Betreuungsaufwand ist notwendig. Weiterhin kann es sich um Teilnehmer handeln, denen eine stabile, regelmäßige und eigenverantwortliche Teilnahme an der Maßnahme schwerfällt und sie daher während der Maßnahme den Bedarf an aufsuchender individueller Unterstützung haben, um eine Maßnahmeteilnahme und in Folge eine Stabilisierung zu erreichen.
Der Maßnahmeort ist Hoyerswerda. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden und sonstige Netzwerkpartner.
Personalschlüssel: Sozialpädagoge : Teilnehmer = 0,9 : 10; Anleiter : Teilnehmer=0,9 : 10 (Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „0,9“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden.)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Berufliche Wiedereingliederung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bautzen
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-05 đź“…
Einreichungsfrist: 2022-06-08 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-10 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 đź“…
Datum des Endes: 2023-08-31 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 090-247811
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform eVergabe.de. Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neue Perspektiven (Maßnahme zur Aktivierung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III):
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt für Menschen mit komplexen Problemlagen unterschiedlicher Art in Kombination von Elementen zur Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr.1 SGB III) und Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III).
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt für Menschen mit komplexen Problemlagen unterschiedlicher Art in Kombination von Elementen zur Heranführung der Teilnehmer an den Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr.1 SGB III) und Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III).
Ziel ist es, die Teilnehmer durch eine individuelle Betreuung inklusive aufsuchender Arbeit und praktischer Arbeitserprobung zu aktivieren und zu stabilisieren, um sie fĂĽr den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten und gegebenenfalls zu integrieren.
Die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und Festigung der Arbeitswilligkeit soll dabei eine wesentliche Rolle spielen.
Die am Maßnahmeende durch die Teilnehmer erreichten Ergebnisse sollen als Vorbereitung für nachfolgende weiterführende Maßnahmen im Fallmanagement genutzt werden können.
Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (SGB II), deren berufliche Eingliederung durch mehrere Vermittlungshemmnisse besonders erschwert ist. Sie sind unter anderem durch Negativerleben frustriert, sehen keine Perspektive mehr für sich und haben einen hohen Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf. Die Teilnehmer sind häufig nicht in der Lage, ohne individuelle Unterstützung, Fortschritte bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Ein erhöhter sozialpädagogischer Betreuungsaufwand ist notwendig. Weiterhin kann es sich um Teilnehmer handeln, denen eine stabile, regelmäßige und eigenverantwortliche Teilnahme an der Maßnahme schwerfällt und sie daher während der Maßnahme den Bedarf an aufsuchender individueller Unterstützung haben, um eine Maßnahmeteilnahme und in Folge eine Stabilisierung zu erreichen.
Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (SGB II), deren berufliche Eingliederung durch mehrere Vermittlungshemmnisse besonders erschwert ist. Sie sind unter anderem durch Negativerleben frustriert, sehen keine Perspektive mehr für sich und haben einen hohen Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf. Die Teilnehmer sind häufig nicht in der Lage, ohne individuelle Unterstützung, Fortschritte bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Ein erhöhter sozialpädagogischer Betreuungsaufwand ist notwendig. Weiterhin kann es sich um Teilnehmer handeln, denen eine stabile, regelmäßige und eigenverantwortliche Teilnahme an der Maßnahme schwerfällt und sie daher während der Maßnahme den Bedarf an aufsuchender individueller Unterstützung haben, um eine Maßnahmeteilnahme und in Folge eine Stabilisierung zu erreichen.
Der Maßnahmeort ist Hoyerswerda. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden und sonstige Netzwerkpartner.
Der Maßnahmeort ist Hoyerswerda. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden und sonstige Netzwerkpartner.
Personalschlüssel: Sozialpädagoge : Teilnehmer = 0,9 : 10; Anleiter : Teilnehmer=0,9 : 10 (Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „0,9“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden.)
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich einmalig um die Dauer der Vertragslaufzeit der Maßnahme, wenn der Auftraggeber die Verlängerung spätestens bis zum 30.06.2023 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt. Im Verlängerungszeitraum sind vom Auftragnehmer dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebotsschreiben zu erbringen.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um die Dauer der Vertragslaufzeit der Maßnahme, wenn der Auftraggeber die Verlängerung spätestens bis zum 30.06.2023 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt. Im Verlängerungszeitraum sind vom Auftragnehmer dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebotsschreiben zu erbringen.
Der Vertrag kann sich ein zweites Mal um die Dauer der Vertragslaufzeit der Maßnahme verlängern, wenn der Auftraggeber die Verlängerung spätestens bis zum 30.06.2024 schriftlich erklärt.
Es besteht auch die Möglichkeit, die erste Option der Vertragsverlängerung nicht in Anspruch zu nehmen, aber die zweite Option zu ziehen. In diesem Fall muss dies ebenso bis zum 30.06.2024 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden.
Die Nutzung/Nichtnutzung der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber ist an keinerlei Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung.
Beschreibung der Optionen: Option der zweimaligen Vertragsverlängerung; siehen Pkt. II.2.7)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Hoyerswerda, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen.
Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen.
Dieser Mindeststandard wird für 0,5 VzÄ in der Maßnahme vorgegeben. Darüber hinaus liegt die Aufteilung der restlichen 0,4 VzÄ in der konzeptionellen Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers.
Für die verbleibenden maximal 0,4 VzÄ werden für den Einsatz als Sozialpädagoge anerkannt:
- staatlich anerkannte Erzieher, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt;
- Heilpädagogen, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können und der Auftragnehmer einschätzt, dass sie aufgrund der personellen und sozialen Kompetenzen fachlich geeignet sind - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt.
- Heilpädagogen, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können und der Auftragnehmer einschätzt, dass sie aufgrund der personellen und sozialen Kompetenzen fachlich geeignet sind - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt.
Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und mindestens einen der nachfolgend genannten Aspekte beinhalten:
- Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik
- Grundlagen der Psychologie
- Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik
- Förderpädagogik
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Medienpädagogik.
Alternativ können im Rahmen der maximal verbleibenden 0,4 VzÄ, je nach konzeptioneller Gestaltung, auch Fachkräfte mit einem therapeutischen oder pädagogischen Abschluss sowie ausgebildete Psychologen zum Einsatz kommen.
Als Anleiter sollen Fachkräfte mit pädagogischer Eignung (mindestens AdA-Berechtigung) und einem handwerklich-technischen Facharbeiterabschluss zum Einsatz kommen, die bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe haben und berufskundliche Kenntnisse besitzen, um Tätigkeiten mit dem Leistungsvermögen abgleichen zu können.
Als Anleiter sollen Fachkräfte mit pädagogischer Eignung (mindestens AdA-Berechtigung) und einem handwerklich-technischen Facharbeiterabschluss zum Einsatz kommen, die bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe haben und berufskundliche Kenntnisse besitzen, um Tätigkeiten mit dem Leistungsvermögen abgleichen zu können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen, insbesondere über einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich. Auf gesondertes Verlangen ist eine Erklärung über
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen, insbesondere über einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich. Auf gesondertes Verlangen ist eine Erklärung über
den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des vakanten Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Ebenfalls kann der Nachweis/Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe verlangt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des vakanten Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Ebenfalls kann der Nachweis/Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe verlangt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muss zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächsische Bauordnung. Übungswerkstätten in gewerblich-technischen und auch kaufmännischen Arbeitsbereichen müssen ausreichend zur Nutzung zur Verfügung stehen. Dabei ist die Kooperation mit anderen Partnern möglich.
Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muss zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächsische Bauordnung. Übungswerkstätten in gewerblich-technischen und auch kaufmännischen Arbeitsbereichen müssen ausreichend zur Nutzung zur Verfügung stehen. Dabei ist die Kooperation mit anderen Partnern möglich.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-15 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Bautzen, Gebäude- und Liegenschaftsamt, Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 8
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform eVergabe.de. Es dürfen keine Bieter oder Bevollmächtigte anwesend sein.
Mit dem Angebot sind ein Maßnahmenkonzept, Anlage B „Allgemeine Bieterdarstellung“, Anlage C „Referenzen und Erfahrungen des Bieters“, Teil C Anlage D „Nachweis d. Räumlichkeiten“, Anlage E 1 „Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals“ sowie das ausgefüllte Formblatt 124_LD VHB Bund
Mit dem Angebot sind ein Maßnahmenkonzept, Anlage B „Allgemeine Bieterdarstellung“, Anlage C „Referenzen und Erfahrungen des Bieters“, Teil C Anlage D „Nachweis d. Räumlichkeiten“, Anlage E 1 „Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals“ sowie das ausgefüllte Formblatt 124_LD VHB Bund
Ausgabe 2017 Stand 2019 „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Hinweis zum Formblatt 124_LD: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen
Ausgabe 2017 Stand 2019 „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Hinweis zum Formblatt 124_LD: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis (s.o.) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; zu beachten: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 3 Referenzen aus letzten 3 Kalenderjahren); Angaben zu Arbeitskräften; Angaben zur Eintragung in das Berufsregister; Angabe Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Präqualifikationsnachweis geführt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis (s.o.) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; zu beachten: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 3 Referenzen aus letzten 3 Kalenderjahren); Angaben zu Arbeitskräften; Angaben zur Eintragung in das Berufsregister; Angabe Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Präqualifikationsnachweis geführt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen.
Dieser Mindeststandard wird für 0,5 VzÄ in der Maßnahme vorgegeben. Darüber hinaus liegt die Aufteilung der restlichen 0,4 VzÄ in der konzeptionellen Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers.
Für die verbleibenden maximal 0,4 VzÄ werden für den Einsatz als Sozialpädagoge anerkannt:
- staatlich anerkannte Erzieher, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt;
- Heilpädagogen, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können und der Auftragnehmer einschätzt, dass sie aufgrund der personellen und sozialen Kompetenzen fachlich geeignet sind - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt.
Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und mindestens einen der nachfolgend genannten Aspekte beinhalten:
- Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik
- Grundlagen der Psychologie
- Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik
- Förderpädagogik
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Medienpädagogik.
Alternativ können im Rahmen der maximal verbleibenden 0,4 VzÄ, je nach konzeptioneller Gestaltung, auch Fachkräfte mit einem therapeutischen oder pädagogischen Abschluss sowie ausgebildete Psychologen zum Einsatz kommen.
Als Anleiter sollen Fachkräfte mit pädagogischer Eignung (mindestens AdA-Berechtigung) und einem handwerklich-technischen Facharbeiterabschluss zum Einsatz kommen, die bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe haben und berufskundliche Kenntnisse besitzen, um Tätigkeiten mit dem Leistungsvermögen abgleichen zu können.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen, insbesondere über einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich. Auf gesondertes Verlangen ist eine Erklärung über
den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des vakanten Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Ebenfalls kann der Nachweis/Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe verlangt werden.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muss zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächsische Bauordnung. Übungswerkstätten in gewerblich-technischen und auch kaufmännischen Arbeitsbereichen müssen ausreichend zur Nutzung zur Verfügung stehen. Dabei ist die Kooperation mit anderen Partnern möglich.
Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen.
Dieser Mindeststandard wird für 0,5 VzÄ in der Maßnahme vorgegeben. Darüber hinaus liegt die Aufteilung der restlichen 0,4 VzÄ in der konzeptionellen Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers.
Für die verbleibenden maximal 0,4 VzÄ werden für den Einsatz als Sozialpädagoge anerkannt:
- staatlich anerkannte Erzieher, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt;
- Heilpädagogen, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können und der Auftragnehmer einschätzt, dass sie aufgrund der personellen und sozialen Kompetenzen fachlich geeignet sind - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt.
Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und mindestens einen der nachfolgend genannten Aspekte beinhalten:
- Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik
- Grundlagen der Psychologie
- Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik
- Förderpädagogik
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Medienpädagogik.
Alternativ können im Rahmen der maximal verbleibenden 0,4 VzÄ, je nach konzeptioneller Gestaltung, auch Fachkräfte mit einem therapeutischen oder pädagogischen Abschluss sowie ausgebildete Psychologen zum Einsatz kommen.
Als Anleiter sollen Fachkräfte mit pädagogischer Eignung (mindestens AdA-Berechtigung) und einem handwerklich-technischen Facharbeiterabschluss zum Einsatz kommen, die bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe haben und berufskundliche Kenntnisse besitzen, um Tätigkeiten mit dem Leistungsvermögen abgleichen zu können.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen, insbesondere über einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich. Auf gesondertes Verlangen ist eine Erklärung über
den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des vakanten Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Ebenfalls kann der Nachweis/Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe verlangt werden.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muss zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächsische Bauordnung. Übungswerkstätten in gewerblich-technischen und auch kaufmännischen Arbeitsbereichen müssen ausreichend zur Nutzung zur Verfügung stehen. Dabei ist die Kooperation mit anderen Partnern möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Option der zweimaligen Vertragsverlängerung;
Beginn: 01.09.2022 / Ende: 31.08.2023; Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja; Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag verlängert sich einmalig um die Dauer der Vertragslaufzeit der Maßnahme, wenn der Auftraggeber die Verlängerung spätestens bis zum 30.06.2023 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt. Im Verlängerungszeitraum sind vom Auftragnehmer dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebotsschreiben zu erbringen.
Beginn: 01.09.2022 / Ende: 31.08.2023; Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja; Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag verlängert sich einmalig um die Dauer der Vertragslaufzeit der Maßnahme, wenn der Auftraggeber die Verlängerung spätestens bis zum 30.06.2023 gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt. Im Verlängerungszeitraum sind vom Auftragnehmer dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebotsschreiben zu erbringen.
Der Vertrag kann sich ein zweites Mal um die Dauer der Vertragslaufzeit der Maßnahme verlängern, wenn der Auftraggeber die Verlängerung spätestens bis zum 30.06.2024 schriftlich erklärt.
Es besteht auch die Möglichkeit, die erste Option der Vertragsverlängerung nicht in Anspruch zu nehmen, aber die zweite Option zu ziehen. In diesem Fall muss dies ebenso bis zum 30.06.2024 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden.
Die Nutzung/Nichtnutzung der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber ist an keinerlei Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung.
Zusätzliche Informationen:
Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen.
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-Sozialen Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Magister Artium, Bachelor, Master) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen.
Dieser Mindeststandard wird für 0,5 VzÄ in der Maßnahme vorgegeben. Darüber hinaus liegt die Aufteilung der restlichen 0,4 VzÄ in der konzeptionellen Entscheidungsfreiheit des Auftragnehmers.
Für die verbleibenden maximal 0,4 VzÄ werden für den Einsatz als Sozialpädagoge anerkannt:
- staatlich anerkannte Erzieher, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt;
- Heilpädagogen, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können und der Auftragnehmer einschätzt, dass sie aufgrund der personellen und sozialen Kompetenzen fachlich geeignet sind - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt.
- Heilpädagogen, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten 5 Jahre nachweisen können und der Auftragnehmer einschätzt, dass sie aufgrund der personellen und sozialen Kompetenzen fachlich geeignet sind - eine einschlägige Zusatzqualifikation wird bevorzugt berücksichtigt.
Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und mindestens einen der nachfolgend genannten Aspekte beinhalten:
- Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik
- Grundlagen der Psychologie
- Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik
- Förderpädagogik
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Medienpädagogik.
Alternativ können im Rahmen der maximal verbleibenden 0,4 VzÄ, je nach konzeptioneller Gestaltung, auch Fachkräfte mit einem therapeutischen oder pädagogischen Abschluss sowie ausgebildete Psychologen zum Einsatz kommen.
Als Anleiter sollen Fachkräfte mit pädagogischer Eignung (mindestens AdA-Berechtigung) und einem handwerklich-technischen Facharbeiterabschluss zum Einsatz kommen, die bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe haben und berufskundliche Kenntnisse besitzen, um Tätigkeiten mit dem Leistungsvermögen abgleichen zu können.
Als Anleiter sollen Fachkräfte mit pädagogischer Eignung (mindestens AdA-Berechtigung) und einem handwerklich-technischen Facharbeiterabschluss zum Einsatz kommen, die bereits Erfahrungen mit der Zielgruppe haben und berufskundliche Kenntnisse besitzen, um Tätigkeiten mit dem Leistungsvermögen abgleichen zu können.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen, insbesondere über einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich. Auf gesondertes Verlangen ist eine Erklärung über
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen, insbesondere über einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich. Auf gesondertes Verlangen ist eine Erklärung über
den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des vakanten Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Ebenfalls kann der Nachweis/Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe verlangt werden.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt
den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des vakanten Auftrags; für die letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Ebenfalls kann der Nachweis/Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe verlangt werden.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muss zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächsische Bauordnung. Übungswerkstätten in gewerblich-technischen und auch kaufmännischen Arbeitsbereichen müssen ausreichend zur Nutzung zur Verfügung stehen. Dabei ist die Kooperation mit anderen Partnern möglich.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die für die Auftragserfüllung erforderliche sächliche/technische Ausstattung, Mobiliar, PC-Ausstattung, Internetzugang, muss zur Verfügung gestellt werden (kein Verweis auf die Nutzung anderer Einrichtungen). Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen: die Arbeitsstättenverordnung i.V.m. den Arbeitsstättenrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, die gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Brandschutzbestimmungen, die Sächsische Bauordnung. Übungswerkstätten in gewerblich-technischen und auch kaufmännischen Arbeitsbereichen müssen ausreichend zur Nutzung zur Verfügung stehen. Dabei ist die Kooperation mit anderen Partnern möglich.
Mit dem Angebot warenein Maßnahmenkonzept, Anlage B „Allgemeine Bieterdarstellung“, Anlage C „Referenzen und Erfahrungen des Bieters“, Teil C Anlage D „Nachweis d. Räumlichkeiten“, Anlage E 1 „Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals“ sowie das ausgefüllte Formblatt 124_LD VHB Bund
Mit dem Angebot warenein Maßnahmenkonzept, Anlage B „Allgemeine Bieterdarstellung“, Anlage C „Referenzen und Erfahrungen des Bieters“, Teil C Anlage D „Nachweis d. Räumlichkeiten“, Anlage E 1 „Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals“ sowie das ausgefüllte Formblatt 124_LD VHB Bund
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis (s.o.) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; zu beachten: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 3 Referenzen aus letzten 3 Kalenderjahren); Angaben zu Arbeitskräften; Angaben zur Eintragung in das Berufsregister; Angabe Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Präqualifikationsnachweis geführt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis (s.o.) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; zu beachten: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit mit Angebotsabgabe die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 3 Referenzen aus letzten 3 Kalenderjahren); Angaben zu Arbeitskräften; Angaben zur Eintragung in das Berufsregister; Angabe Insolvenzverfahren und Liquidation; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Präqualifikationsnachweis geführt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.