Beschreibung der Beschaffung
Der Zuwendungsbescheid für eine Förderung im Rahmen des Bundesprogrammes "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" wurde inzwischen erteilt, so dass nun die Projekt- und Planungsvorbereitung (Leistungsphase 2) wieder aufgegriffen und eine Entwurfsplanung auf Grundlage der Ergebnisse des Entwicklungskonzeptes erarbeitet werden kann. Eine Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) fand bereits im Rahmen der Erstellung des Entwicklungskonzeptes statt und ist daher nicht Bestandteil dieser Auftragsvergabe. Das vorbefasste Büro BHF Bendfeldt Herrmann Franke GmbH aus Kiel ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen.
Der "Strand Hasselfelde" liegt im äußersten Nordosten des Kieler Stadtgebietes am Ostufer der Kieler Förde und ist kein natürlicher Strand, sondern wurde 2002 und 2006 im Rahmen einer naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme und der dafür erforderlichen Altlastensicherung künstlich angelegt.
Die heutigen Strandflächen liegen auf dem Gelände eines ehemaligen Militärdepots mit chemisch-physikalischer Versuchsanstalt, das sich dort bis Ende des zweiten Weltkrieges befand. Danach diente das Gebiet als Gewerbestandort (u.a. als Schiffsabwrackplatz), und später, bis zur Übernahme durch die Landeshauptstadt Kiel in den 1990er Jahren, war dort ein Materialdepot der Bundeswehr angesiedelt.
Weite Bereiche des Planungsgebietes werden daher von nicht öffentlich zugänglichem Sekundärwald bestimmt, der sich während der vergangenen Jahrzehnte auf den immer noch mit Kampfmitteln und Schadstoffen belasteten Ruinenresten angesiedelt hat.
In den ufernahen Bereichen hingegen wird der Sand, der aufgebracht worden war, um anlässlich einer Hafenerweiterung eine unbefestigte Ersatzfläche am Wasser schaffen zu können, immer wieder durch Wellenschlag abgetragen. Einer Erosionsminimierung kommt deshalb im vorliegenden freiräumlichen Entwicklungskonzept, aber auch im Rahmen des Bundesförderprojektes große Bedeutung zu. Nur so können der Bestand des Strandes dauerhaft gesichert und Gefährdungen von Strandbesuchenden durch Freilegung oder Mobilisierung von Kampfmitteln und Schadstoffen ausgeschlossen werden.
Trotz der damit verbundenen Nutzungseinschränkungen ist es Planungsziel, am "Strand Hasselfelde" ein mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbares, attraktives und dennoch naturverträgliches Naherholungs-gebiet zu schaffen, das insbesondere bei Warmwetterlagen der Bevölkerung im Stadtteil Kiel-Dietrichsdorf und den angrenzenden Stadtteilen eine sichere Erholungsnutzung des Strandes ermöglicht, die mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben und Zielsetzungen für das Areal vereinbar ist.
Im Einzelnen sieht das freiräumliche Entwicklungskonzept im Hinblick auf dieses Ziel verschiedene Maßnahmen vor, die in der weiteren Planung konkretisiert werden müssen. Siehe diesbezüglich die Anlage "Maßnahmentext".
Außerdem sind die Ergebnisse einer noch gesondert zu beauftragenden Parkraumkonzeption und einer ebenfalls gesondert vergebenen Radverkehrsplanung in ihren Schnittstellen mit der freiräumlichen Entwurfsplanung zu übernehmen.
Dies gilt auch für die Planungsergebnisse zur Erneuerung der Spundwand am Nordende des Strandes.
Für Planungsaufgaben, die nicht im Rahmen der Freiraumplanung abgedeckt werden können, sind qualifizierte Fachplaner nachzuweisen.
Da eine Förderung über das Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" nur bis zum 31.12.2024 möglich ist, sollten alle förderfähigen Maßnahmen so geplant werden, dass ihre bauliche Umsetzung bis zu diesem Datum möglich ist. Weitere Maßnahmen können auch nach diesem Datum noch umgesetzt werden. Förderfähig sind allerdings lediglich Maßnahmen, die einer Klimaanpassung oder den baupolitischen Zielen der Bundesregierung, wie z. B. der Barrierefreiheit, dienen. Siehe bezüglich der Maßnahmen die Anlage "Maßnahmentext".
Termine:
Voraussichtliche Beauftragung: 11/2022
Fertigstellung der förderfähigen Maßnahmen: 12/2024
Geschätzte Kosten KG 500: 1,5 Mio. EUR netto
Geschätzte Gesamtkosten KG 200+300+500+700: 1,9 Mio. EUR netto
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphasen 2 (teilweise), 3-9 Freianlagen gem. §§ 38 HOAI;
- Besondere Leistungen:
- kontinuierliche Fotodokumentation des Umsetzungsstandes aller förderfähigen Maßnahmen für die halbjährlich
einzureichenden Sachstandsberichte im Rahmen des Bundesförderprojektes in der LPH 2;
- Erarbeiten besonderer Darstellungen, z.B. Perspektiven in der LPH 3;
- Beteiligung der Öffentlichkeit in der LPH 3;
- Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen
Arten- und Biotopschutzrechtes in der LPH 3;
- Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten in der LPH 3;
- Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln in der LPH 3;
- Mitwirkung bei dem Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten in der LPH3;
- Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der LPH 4;
- Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht in der LPH 4;
- Mitwirkung beim Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen in der LPH 4;
- Fotodokumentation des Umsetzungsstandes in der LPH 8;
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber
festzulegenden Stufen).
Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass die Planungsleistung in die Honorarzone IV einzuordnen ist.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich die Vergabestelle vor, die Verhandlung als Videokonferenz oder ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).