Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wir verweisen zunächst auf Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung, insbesondere auf die Mindestanforderungen an Referenzen!
Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal drei Unternehmensreferenzen je Leistungsbild - also in Summe maximal 9 Unternehmensreferenzen - bewerten. Reicht ein Bewerber mehr als drei Unternehmensreferenzen je Leistungsbild ein, so hat er anzuzeigen, welche Referenzen gewertet werden sollen.
Der Teilnahmeantrag ist nur dann wertungsfähig, wenn mindestens eine wertungsfähige Unternehmensreferenz je Leistungsbild eingereicht wird.
Die bis zu 9 (je Leistungsbild bis zu 3) vom Auftraggeber zu bewertenden Referenzen werden wie folgt bepunktet bzw. beweretet:
1. Honorarzone je Referenz:
HZ 1 - 2 = 0 Punkte,
HZ 3 = 1 Punkt,
HZ 4 = 2 Punkte,
HZ 5 = 3 Punkte
(0 Punkte bis 3 Punkte - je Referenz möglich, max. 9 Referenzen, also höchstens 27 Punkte erreichbar)
2. Bewertung der erbrachten Leistungsphasen je Referenz:
In Summe 5 Leistungsphasen erbracht (ohne LPH 9) = 1,
In Summe 7 Leistungsphasen erbracht (ohne LPH 9) = 2,
LPH 1 bis 8 erbracht = 3 Punkte
(0 Punkte bis 3 Punkte - je Referenz möglich, max. 9 Referenzen, also höchstens 27 Punkte erreichbar)
3. Bewertung der anrechenbaren Kosten der Referenzen je Leistungsbild:
Für Freianlagen:
2,5 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 5 Mio. EUR = 5 Punkte
(dazwischen wird linear interpoliert und auf 2 Nachkommastellen gerundet)
Für Verkehrsanlagen:
1,25 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 2,5 Mio. EUR = 5 Punkte
(dazwischen wird linear interpoliert und auf 2 Nachkommastellen gerundet)
Für Ingenieurbauwerke (Kanalbau):
2 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 4 Mio. EUR = 5 Punkte
(dazwischen wird linear interpoliert und auf 2 Nachkommastellen gerundet)
(0 Punkte bis 5 Punkte - je Leistungsbild und Referenz möglich, also höchstens 45 Punkte erreichbar)
4. Leistungsbildübergreifende vergleichbare Referenzen:
Abbildung von 2 oder aller 3 in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungsbilder in einer Referenz.
Wertung je Referenz, maximal 3 Stück:
nur 1 Leistungsbild = 0 Punkte
2 Leistungsbilder = 9 Punkt
alle 3 Leistungsbilder = 18 Punkte
(es können bis zu 54 Punkte erreicht werden)
5. Kostenkontrolle
Für den Fall, dass bei der Leistungserbringung in der/den benannten Referenz/en zu Planungsleistungen der Rahmen des vom Bauherrn vorgegebenen Budgets eingehalten wurde, ja = 1 Punkt, nein = 0 Punkte
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angabe des Bewerbers bei dem angegebenen Auftraggeber zu verifizieren.
(0 Punkte oder 1 Punkt - je Referenz, die bewertet wird, möglich, also höchstens 9 Punkte erreichbar)
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Auswertung:
Es wird auf die Anlage "A.1_Eignungskriterien und Erläuterungen_Planungsleistungen" verweisen.
Ein wertungsfähiger Teilnahmeantrag kann bis zu 162 Punkte erreichen.
Durch die Auswertung der Teilnahmeanträge ergibt sich eine Wertungsreihenfolge, anhand derer sich ergibt, welche der 3 bis 5 am besten platzierten Bewerber zur Abgabe der Erstangebote aufgefordert werden. Dabei liegt es im Ermessen des Auftraggebers, ob er 3, 4 oder 5 Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordern wird. Sollte sich im Rahmen der Wertungsreihenfolge auf dem 5. Platz eine Punktegleichheit zwischen mehreren Unternehmen ergeben, entscheidet das Los, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.