Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung zur Eignung
- Es muss mindestens eine Referenz enthalten sein, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist, also die Bereitstellung von notärztlichem Personal für einen Notarztstandort in vollem Umfang umfasst (24/7-Abdeckung) und eine elektronische Einsatzdokumentation über NIDA-Pads erfolgt. Es werden keine Referenzen berücksichtigt, die lediglich einen Anteil an einem Notarztstandort umfassen. Darüber hinaus werden keine Referenzen berücksichtigt, bei denen keine elektronische Einsatzdokumentation über NIDA-Pads erfolgt. Zudem werden keine Referenzen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als fünf Jahren beendet wurden.
Auf gesonderetes Verlangen sind zudem folgende Unterlagen/
Nachweise einzureichen:
Bis spätestens 31.05.2022 Benennung von mindestens zehn Ärztinnen bzw. Ärzten sowie einer Ärztlichen Leitung Notarztstandort, die den übrigen Ärztinnen und Ärzten gegenüber weisungsbefugt ist, unter Angabe von Name, Wohnanschrift und Geburtsdatum.
Bis spätestens 31.05.2022 für alle vg. Personen eine vollständige Übersicht der
Bekleidungsgrößen zwecks Beschaffung der Dienstkleidung.
Bis spätestens 31.05.2022 für alle vg. Personen einen Nachweis der Beherrschung der
deutschen Sprache auf den Niveau C1: Fachkundige Sprachkenntnisse; für muttersprachlich deutsche Personen in Form einer schriftlichen Erklärung; für alle übrigen Personen in Form eines deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz, eines deutschen Sprachzertifikats des Goethe Instituts oder eines gleichwertigen Nachweises.
Bis spätestens 31.05.2022 ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein darf, über die gesundheitliche und körperliche Eignung für alle vg. Personen aufgrund einer ärztlichen Untersuchung nach G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (inkl. Sehtest)), G 42 (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung), G 46 (Belastungen des Muskel- und Skelettsystems) sowie G 24 (Hauterkrankungen (mindestens als Angebotsuntersuchung, abhängig vom Zeitanteil der Feuchtarbeit)); in diesem ärztlichen Zeugnis ist auch zu bestätigen, dass die untersuchte Person nicht an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erkrankt oder dessen verdächtig ist, und dass sie keine Krankheitserreger ausscheidet; die vg. ärztliche Untersuchung ist alle 3 Jahre zu wiederholen und demnach spätestens am 31.05.2025 erneut und gleichermaßen nachzuweisen.
Bis spätestens 31.05.2022 für alle vg. Personen einen Fachkundenachweis "Rettungsdienst" oder "Notfallmedizin" einer Ärztekammer oder einen von einer Ärztekammer als vergleichbar anerkannten Qualifikationsnachweis.
Bis spätestens 31.05.2022 für die Ärztliche Leitung Notarztstandort zusätzlich einen
Nachweis über eine mindestens 5-jährige Erfahrung im Bereich der (prä-) klinischen
Notfallmedizin (bspw. Arbeitsverträge).
Bis spätestens 31.05.2022 für alle vg. Personen einen Auszug aus dem Bundeszentralregister nach Belegart "OE" (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) bzw. einen Nachweis darüber, dass der vg. Auszug beantragt bzw. ein Termin zur Antragstellung vereinbart wurde.