Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dass alle für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Alle weiteren Forderungen der Leistungsbeschreibung gemäß Ziffer 2 ff sind zu erbringen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen zur Leistungserbringung nur Beschäftigte einsetzen wird, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü3).
Eigenerklärung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü3), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Eigenerklärung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Ü3) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird.
Erklärung, dass das Unternehmen Erfahrung mit dem Einsatz von mindestens Ü2 geprüftem Personal hat, sowie über eine geeignete betriebliche Organisationsstruktur zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung verfügt.
Abgabe eines Kurzkonzeptes zur Reinigung. Darstellung gem. Anlage 1.9 auf max. 5 Seiten Din A 4. Bitte beachten Sie: Hat das Konzept mehr als 5 Seiten, wird das Konzept nicht gewertet.
(im Vordruck Anhang II enthalten)
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist.
-Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigten für die Geschäftsjahre 2021, 2020 und 2019 (vgl. Anhang III Matrix)
„1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 100 Beschäftigte
2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 200 Beschäftigte
4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 300 Beschäftigte."
-Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens und Angabe der Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart durchschnittlich für die Geschäftsjahre 2021, 2020 und 2019.
- Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten, mindestens SÜ2 überprüft, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart durchschnittlich für die Geschäftsjahre 2021, 2020 und 2019: (vgl. Anhang III Matrix)
"1 Punkt: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr bis 50 Beschäftigte;
2 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 50 Beschäftigte 4 Punkte: Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten liegt im betrachteten Geschäftsjahr über 100 Beschäftigte."
(im Vordruck Anhang II enthalten)
8. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement
Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (im Vordruck Anhang II enthalten), insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
9. Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart Unterhaltsreinigung und Glasreinigung von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in bearbeitete Grundfläche in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugutekommt, und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 90% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder erreicht mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
- UHR (vgl. Anhang III Matrix):
"Es können bis zu 5 Bewertungspunkte wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 3.500.000 €/Jahr, über - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 1.500.000 - 3.500.000 €/Jahr, bis 13.500.000 qm jährliche Reinigungsfläche = 3 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang unter 1.500.000 €/Jahr, bis 9.000.000 qm jährliche Reinigungsfläche = 1 Punkte“
- Glas (vgl. Anhang III Matrix):
"Es können bis zu 5 Bewertungspunkte wie folgt erreicht werden, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 240.000 €/Jahr, über 109.000 - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang über 150.000 - 240.000 €/Jahr, über 80.000 qm jährliche Reinigungsfläche = 3 Punkte - Referenzprojekt hat einen jährlichen Leistungsumfang unter 150.000 €/Jahr, bis 50.000 qm jährliche Reinigungsfläche = 1 Punkte“
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
10. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ist die „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen, ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Soweit der Bewerber es bereits mit dem Teilnahmeantrag benennen kann, spätestens aber mit dem finalen Angebot: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Der Bieter ist spätestens mit dem finalen Angebot verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bewerberauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
12. Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Der Bewerber ist verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bewerber hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bewerberauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen, insbesondere solche, die zur Eignungsleihe erforderlich sind und etwaige Nachweise vorzulegen.