Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(Unternehmens-)Referenzen i. S. v. § 46 Abs. 3 Nr. 1 der Vergabeverordnung (VgV):
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV eine Liste mit mindestens drei vergleichbare Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein, wobei diese jeweils nicht älter als 3 Jahre (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) sein dürfen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages (netto),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Mindestens eine Referenz mit der jeweiligen Leistungserbringung muss für einen öffentlichen Auftraggeber in einer Asyleinrichtung mit mindestens 120 Personen erbracht worden sein.
- Mindestens eine Referenz mit der jeweiligen Leistungserbringung muss jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in einer Asyleinrichtung mindestens über einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten erbracht worden sein.
Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob Ihre jeweilige Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt.
Es ist nur die oben genannte Mindestanzahl an Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sollen die Referenzen mittels Liste mit mindestens folgendem Inhalt eingereicht und nachgewiesen werden:
Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers (inkl. Telefonnummer).