Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der geplanten städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Westliche Altstadt" im Förderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" soll in der Stadt Flensburg das bedeutende historische Bürgerhaus Norderstraße 8/10 ("Eckenerhaus oder "Alt-Flensburger Haus", Nutzfläche ca. 1.090 m²) denkmalgerecht instandgesetzt und modernisiert werden sowie auch der Anbau aus den 70er Jahren. In diesem Rahmen wurde ein Nutzungskonzept erarbeitet, ausgehend von einer musealen Nutzung im Erdgeschoss, einem Café mit öffentlichen Schulungs- und Veranstaltungsräumen. Das Ziel stellt eine multifunktionale Nutzungsmöglichkeit sowie Schaffung eines Ortes für geschichtliche und kulturelle Information dar. Folgende Maßnahmen für das Eckenerhaus sind geplant:
- Sanierung der historischen Fassaden sowie Unterfangung der Utluchten
(Straßenfassade) und der teilweise abgesackten Fußböden im Erdgeschoss
- Abbruch der vorh. Lüftungsanlagen und Aufzugsanlagen aus der Zeit der
Restaurantnutzung
- Einbau eines neuen Fluchtwegtreppenhauses gem. LBO
- Einbau eines barrierefreien Aufzugs (Ecklader) zur barrierefreien Erschließung des EG,
OG und DG.
Das Kellergeschoss wird nicht mit dem Aufzug erschlossen.
- Entkernung des Dachgeschosses und energetische Sanierung des Dachgeschosses
- Abbruch des Treppenhausanbaus am Seitenflügel im Hof
- Herstellung einer neuen Außentreppe als Ersatz für das abgebrochene Treppenhaus am
Seitenflügel
- Herstellung eines neuen 2. Rettungsweges aus dem Gewölbekeller inkl. Herstellung
einer Kelleraußentreppe
Die Planung für den Anbau aus den 70 er Jahren - Norderstrasse 10 bezieht sich auf die nachfolgenden Maßnahmen:
- die vorhandenen Arkaden im Erdgeschoss entfallen und werden flächenmäßig der
Nutzung im Erdgeschoss zugeordnet
- Abbruch des vorhandenen Treppenhauses über alle Geschosse und Herstellen von
neuen Geschossdecken in diesem Bereich.
- Abbruch der Innenwände im EG inkl. Abbruch der Sohle und Fundamente.
- Erneuerung der Erdgeschossfassade: Herstellen von neuen Mauerwerksöffnungen,
Vergrößerung von Fenster- und Türöffnungen und Einbau von neuen Stürzen.
- Sanierung / Ergänzung der Verblendfassade
- Herstellen einer neuen Sohle inkl. Fundamente
- Energetische Ertüchtigung der neuen Erdgeschossfassade (Innendämmung)
- Einbau von neuen Fenster- und Türelementen im EG
Die Ingenieurleistungen für baulichen Brandschutz sollen gemäß der Leistungsphasen 1-9 AHO Schriftenreihe Heft 17 erbracht werden. Es soll ein Brandschutzkonzept inkl. Kostenermittlung, Feuerwehrübersichtsplänen mit Objektinformationen und Feuerwehrgeschossplänen, sowie Flucht- und Rettungswegepläne erstellt werden. Weiterhin sollen Baustellentermine wahrgenommen und ein Schlussbericht erstellt werden. Es sind die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien zu beachten. Die Leistungen für Brandschutz werden als Planungsleistung erbracht zur Festlegung der objekt- und nutzungsspezifischen Brandschutzanforderungen, deren Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden sowie als Begleitung der Planung von Objekt- und Fachplaner in der Ausführungsplanung und Bauüberwachung. Sie beinhalten die jeweilig geforderten Nachweise für den Brandschutz, nicht jedoch die Prüfung dieser Nachweise als Prüfingenieure oder Prüfsachverständige.