Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar.
Zum Schutz der südlich im Projektgebiet gelegenen Baufelder, welche an die bestehende S- und Fernbahntrasse angrenzen, wurde bereits eine Lärmschutzwand zwischen der S-Bahnstation Neugraben im Osten und dem Stellwerk der Deutschen Bahn im Westen errichtet. Die nun anstehende Maßnahme soll den aktiven Lärmschutz in Form eines weiteren Lärmschutzwand-Abschnittes am und westlich des Stellwerks erweitern.
Zudem soll die Möglichkeit einer Photovoltaik-Anlage an der neuen LSW oder als kombinierte LSW mit integrierter PV-Anlage geprüft werden. Hierzu wird im Los 2 ein Fachplaner für die PV-Anlage gesucht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Objekt- und Tragwerksplanung einer ca. 250 m langen Lärmschutzwand mit Fachplanung einer PV-Anlage
n.def.”
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die...”
Kurze Beschreibung
Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar.
Zum Schutz der südlich im Projektgebiet gelegenen Baufelder, welche an die bestehende S- und Fernbahntrasse angrenzen, wurde bereits eine Lärmschutzwand zwischen der S-Bahnstation Neugraben im Osten und dem Stellwerk der Deutschen Bahn im Westen errichtet. Die nun anstehende Maßnahme soll den aktiven Lärmschutz in Form eines weiteren Lärmschutzwand-Abschnittes am und westlich des Stellwerks erweitern.
Zudem soll die Möglichkeit einer Photovoltaik-Anlage an der neuen LSW oder als kombinierte LSW mit integrierter PV-Anlage geprüft werden. Hierzu wird im Los 2 ein Fachplaner für die PV-Anlage gesucht.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar
[Abrufbar unter Geo-Online (geoportal-hamburg.de)].
Zum Schutz der südlich im Projektgebiet gelegenen Baufelder, welche an die bestehende S- und Fernbahntrasse angrenzen, wurde bereits eine Lärmschutzwand zwischen der S-Bahnstation Neugraben im Osten und dem Stellwerk der Deutschen Bahn im Westen errichtet. Die nun anstehende Maßnahme soll den aktiven Lärmschutz in Form eines weiteren Lärmschutzwand-Abschnittes am und westlich des Stellwerks erweitern. Aus den Vorgaben der lärmtechnischen Untersuchung (Anlage 3) aus dem Jahre 2003 und aus dem B-Plan NF 65 ergeben sich die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand. Die Dimensionierung der neuen Lärmschutzwand erfolgt in Abhängigkeit zu den geplanten Häusertypologien, zur Wirtschaftlichkeit und aus städtebaulichen Gründen (Verschattung). Im B-Plan NF 65 ist bereits eine Schutzwand in Höhe von ca. 3,5 m festgeschrieben, welche zugleich einen Sichtschutz gegenüber dem Bahnbetrieb beinhaltet:
„Darüber hinaus ist entlang der Bahntrasse zum Schutz der im Mischgebiet möglichen Wohnbebauung eine 3,5 m hohe Lärmschutzwand über Gelände festgesetzt, womit die schalltechnische Situation in diesem Bereich spürbar verbessert wird.“ (Seite 52 in der Begründung).
Die neu zu errichtende Lärmschutzwand soll im Bereich des Stellwerks beginnen und an der westlichen Grenze des Projektgebiets im Bereich 75 m westlich des Langen Torfgraben enden. Die geplante Position ist der LTU und dem Funktionsplan (Anlage 4) zu entnehmen. Zwischen der S-Bahnstation Neugraben und dem Stellwerk wurde bereits ein 650 m Teilstück der Lärmschutzmaßnahme errichtet. Die vorhandene Lärmschutzwand besteht aus Betonfertigteilelementen, die durch Stahlpfosten gehalten werden. Die Wandoberkante der ca. 4 m hohen Wand liegt bei +10,75 NHN bzw. ca. 2,75 m über der Schienenoberkante, der Regelabstand der Posten beträgt 5 m. Im Bereich des Baufeldes 0 liegt die Geländehöhe bei 5,65m NHN mit einer anschließenden Böschung hin zum Gleiskörper. Bei gleicher Lärmschutzwandoberkante und Gleishöhe würde die neue Lärmschutzwand ca. 5,10m hoch sein müssen. Die genaue Höhe der Wandoberkante in Bezug auf Geländehöhe und Schienenoberkante ist im Zuge der Planung zu prüfen und festzulegen. Ebenso soll geprüft werden, ob die Lärmschutzwand näher an den Gleiskörper und somit in der Böschung liegend gebaut werden kann. Hierdurch würde sich die notwendige Gesamthöhe verringern. Die Masten der Oberleitungsanlagen, welche auf dem tieferliegenden Gelände stehen sind dann entsprechend auszusparen und zu umbauen.
Aktuell wird ein neuer Bebauungsplan für den Bereich nördlich der Bahnflächen als B-Plan NF 75 aufgestellt, hieraus ergeben sich jedoch voraussichtlich keine grundsätzlichen Änderungen für die Dimensionierung der Lärmschutzwand.
Im Bereich der geplanten Lärmschutzwand ist in Teilen mit Kabeln der Bahnanlagen und diversen Versorgern zu rechnen. Vorhandene Leitungen sind bei den Versorgern und der DB abzufragen.
Als Randbedingungen sind auch die Nähe zu den bestehenden Fernbahnanlagen mit Oberleitungen (Niederelbe Bahn Hamburg – Cuxhaven) und stadt- und freiraumplanerische Aspekte, wie der größtmögliche Erhalt der Bäume zwischen Radweg (Anlage 4) und Bahndamm und die im B-Plan NF 65 vorgesehene Begrünung der Lärmschutzwand zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Neubaus der Lärmschutzwand im westlichen Teil des Projektgebietes soll auch die Möglichkeit geprüft werden, ob der Bau einer Photovoltaik-Anlage an bzw. auf der neuen LSW oder auch als kombinierte LSW mit integrierter PV-Anlage wirtschaftlich umsetzbar ist. Die Prüfung ist in enger Abstimmung mit einem gesonderten PV-Anlagen Planer durchzuführen. Dieser wird über das Los 2 beauftragt.
Zum regelmäßigen Austausch und zur Leistungserbringung sind entsprechende Abstimmungstermine im Planungsteam erforderlich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachlicher Wert des geplanten Teams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Büros
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 40
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 21
Zusätzliche Informationen
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanung technische Ausrüstung PV-Anlage
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar [Abrufbar unter Geo-Online (geoportal-hamburg.de)]. Zum Schutz der südlich im Projektgebiet gelegenen Baufelder, welche an die bestehende S- und Fernbahntrasse angrenzen, wurde bereits eine Lärmschutzwand zwischen der S-Bahnstation Neugraben im Osten und dem Stellwerk der Deutschen Bahn im Westen errichtet. Die nun anstehende Maßnahme soll den aktiven Lärmschutz in Form eines weiteren Lärmschutzwand-Abschnittes am und westlich des Stellwerks erweitern. Aus den Vorgaben der lärmtechnischen Untersuchung (Anlage 3) aus dem Jahre 2003 und aus dem B-Plan NF 65 ergeben sich die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand. Die Dimensionierung der neuen Lärmschutzwand erfolgt in Abhängigkeit zu den geplanten Häusertypologien, zur Wirtschaftlichkeit und aus städtebaulichen Gründen (Verschattung). Im B-Plan NF 65 ist bereits eine Schutzwand in Höhe von ca. 3,5 m festgeschrieben, welche zugleich einen Sichtschutz gegenüber dem Bahnbetrieb beinhaltet: „Darüber hinaus ist entlang der Bahntrasse zum Schutz der im Mischgebiet möglichen Wohnbebauung eine 3,5 m hohe Lärmschutzwand über Gelände festgesetzt, womit die schalltechnische Situation in diesem Bereich spürbar verbessert wird.“ (Seite 52 in der Begründung). Die neu zu errichtende Lärmschutzwand soll im Bereich des Stellwerks beginnen und an der westlichen Grenze des Projektgebiets im Bereich 75 m westlich des Langen Torfgraben enden. Die geplante Position ist der LTU und dem Funktionsplan (Anlage 4) zu entnehmen. Zwischen der S-Bahnstation Neugraben und dem Stellwerk wurde bereits ein 650 m Teilstück der Lärmschutzmaßnahme errichtet. Die vorhandene Lärmschutzwand besteht aus Betonfertigteilelementen, die durch Stahlpfosten gehalten werden. Die Wandoberkante der ca. 4 m hohen Wand liegt bei +10,75 NHN bzw. ca. 2,75 m über der Schienenoberkante, der Regelabstand der Posten beträgt 5 m. Im Bereich des Baufeldes 0 liegt die Geländehöhe bei 5,65m NHN mit einer anschließenden Böschung hin zum Gleiskörper. Bei gleicher Lärmschutzwandoberkante und Gleishöhe würde die neue Lärmschutzwand ca. 5,10m hoch sein müssen. Die genaue Höhe der Wandoberkante in Bezug auf Geländehöhe und Schienenoberkante ist im Zuge der Planung zu prüfen und festzulegen. Ebenso soll geprüft werden, ob die Lärmschutzwand näher an den Gleiskörper und somit in der Böschung liegend gebaut werden kann. Hierdurch würde sich die notwendige Gesamthöhe verringern. Die Masten der Oberleitungsanlagen, welche auf dem tieferliegenden Gelände stehen sind dann entsprechend auszusparen und zu umbauen. Aktuell wird ein neuer Bebauungsplan für den Bereich nördlich der Bahnflächen als B-Plan NF 75 aufgestellt, hieraus ergeben sich jedoch voraussichtlich keine grundsätzlichen Änderungen für die Dimensionierung der Lärmschutzwand. Im Bereich der geplanten Lärmschutzwand ist in Teilen mit Kabeln der Bahnanlagen und diversen Versorgern zu rechnen. Vorhandene Leitungen sind bei den Versorgern und der DB abzufragen. Als Randbedingungen sind auch die Nähe zu den bestehenden Fernbahnanlagen mit Oberleitungen (Niederelbe Bahn Hamburg – Cuxhaven) und stadt- und freiraumplanerische Aspekte, wie der größtmögliche Erhalt der Bäume zwischen Radweg (Anlage 4) und Bahndamm und die im B-Plan NF 65 vorgesehene Begrünung der Lärmschutzwand zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Neubaus der Lärmschutzwand im westlichen Teil des Projektgebietes soll auch die Möglichkeit geprüft werden, ob der Bau einer Photovoltaik-Anlage an bzw. auf der neuen LSW oder auch als kombinierte LSW mit integrierter PV-Anlage wirtschaftlich umsetzbar ist. Die Prüfung ist Bestandteil dieser Angebotsanfrage. Dazu wird zunächst die LPH 1 und 2 beauftragt, die weiteren LPH sollen jedoch als Option mit angeboten werden. Die Planung ist in enger Abstimmung mit dem Objekt- und Tragwerksplaner durchzuführen. Dieser wird über das Los 1 beauftragt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber für das Los 1 hat in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) mindestens einen Teilhonorarumsatz Objektplanung Ingenieurbauwerke von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber für das Los 1 hat in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) mindestens einen Teilhonorarumsatz Objektplanung Ingenieurbauwerke von mehr als 500.000€.
Der Bewerber für das Los 2 hat in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) mindestens einen Teilhonorarumsatz Fachplanung PV-Anlagen von mehr als 500.000€
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber für das Los 1 hat 3 Referenzen für die Planung von Lärmschutzwänden an Bahnstrecken in den Jahren 2018-2022 einzureichen.
Der Bewerber für das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber für das Los 1 hat 3 Referenzen für die Planung von Lärmschutzwänden an Bahnstrecken in den Jahren 2018-2022 einzureichen.
Der Bewerber für das Los 2 hat 3 Referenzen für die Planung von PV-Anlagen in den Jahren 2018-2022 einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-12-14
18:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-12-15
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Angebotsöffnung elektronisch
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428403230📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 221-636937 (2022-11-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die...”
Kurze Beschreibung
Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 163 506 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar [Abrufbar unter Geo-Online (geoportal-hamburg.de)]. Zum Schutz der südlich im Projektgebiet gelegenen Baufelder, welche an die bestehende S- und Fernbahntrasse angrenzen, wurde bereits eine Lärmschutzwand zwischen der S-Bahnstation Neugraben im Osten und dem Stellwerk der Deutschen Bahn im Westen errichtet. Die nun anstehende Maßnahme soll den aktiven Lärmschutz in Form eines weiteren Lärmschutzwand-Abschnittes am und westlich des Stellwerks erweitern. Aus den Vorgaben der lärmtechnischen Untersuchung (Anlage 3) aus dem Jahre 2003 und aus dem B-Plan NF 65 ergeben sich die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand. Die Dimensionierung der neuen Lärmschutzwand erfolgt in Abhängigkeit zu den geplanten Häusertypologien, zur Wirtschaftlichkeit und aus städtebaulichen Gründen (Verschattung). Im B-Plan NF 65 ist bereits eine Schutzwand in Höhe von ca. 3,5 m festgeschrieben, welche zugleich einen Sichtschutz gegenüber dem Bahnbetrieb beinhaltet: „Darüber hinaus ist entlang der Bahntrasse zum Schutz der im Mischgebiet möglichen Wohnbebauung eine 3,5 m hohe Lärmschutzwand über Gelände festgesetzt, womit die schalltechnische Situation in diesem Bereich spürbar verbessert wird.“ (Seite 52 in der Begründung). Die neu zu errichtende Lärmschutzwand soll im Bereich des Stellwerks beginnen und an der westlichen Grenze des Projektgebiets im Bereich 75 m westlich des Langen Torfgraben enden. Die geplante Position ist der LTU und dem Funktionsplan (Anlage 4) zu entnehmen. Zwischen der S-Bahnstation Neugraben und dem Stellwerk wurde bereits ein 650 m Teilstück der Lärmschutzmaßnahme errichtet. Die vorhandene Lärmschutzwand besteht aus Betonfertigteilelementen, die durch Stahlpfosten gehalten werden. Die Wandoberkante der ca. 4 m hohen Wand liegt bei +10,75 NHN bzw. ca. 2,75 m über der Schienenoberkante, der Regelabstand der Posten beträgt 5 m. Im Bereich des Baufeldes 0 liegt die Geländehöhe bei 5,65m NHN mit einer anschließenden Böschung hin zum Gleiskörper. Bei gleicher Lärmschutzwandoberkante und Gleishöhe würde die neue Lärmschutzwand ca. 5,10m hoch sein müssen. Die genaue Höhe der Wandoberkante in Bezug auf Geländehöhe und Schienenoberkante ist im Zuge der Planung zu prüfen und festzulegen. Ebenso soll geprüft werden, ob die Lärmschutzwand näher an den Gleiskörper und somit in der Böschung liegend gebaut werden kann. Hierdurch würde sich die notwendige Gesamthöhe verringern. Die Masten der Oberleitungsanlagen, welche auf dem tieferliegenden Gelände stehen sind dann entsprechend auszusparen und zu umbauen. Aktuell wird ein neuer Bebauungsplan für den Bereich nördlich der Bahnflächen als B-Plan NF 75 aufgestellt, hieraus ergeben sich jedoch voraussichtlich keine grundsätzlichen Änderungen für die Dimensionierung der Lärmschutzwand. Im Bereich der geplanten Lärmschutzwand ist in Teilen mit Kabeln der Bahnanlagen und diversen Versorgern zu rechnen. Vorhandene Leitungen sind bei den Versorgern und der DB abzufragen. Als Randbedingungen sind auch die Nähe zu den bestehenden Fernbahnanlagen mit Oberleitungen (Niederelbe Bahn Hamburg – Cuxhaven) und stadt- und freiraumplanerische Aspekte, wie der größtmögliche Erhalt der Bäume zwischen Radweg (Anlage 4) und Bahndamm und die im B-Plan NF 65 vorgesehene Begrünung der Lärmschutzwand zu berücksichtigen. Im Rahmen des Neubaus der Lärmschutzwand im westlichen Teil des Projektgebietes soll auch die Möglichkeit geprüft werden, ob der Bau einer Photovoltaik-Anlage an bzw. auf der neuen LSW oder auch als kombinierte LSW mit integrierter PV-Anlage wirtschaftlich umsetzbar ist. Die Prüfung ist in enger Abstimmung mit einem gesonderten PV-Anlagen Planer durchzuführen. Dieser wird über das Los 2 beauftragt. Zum regelmäßigen Austausch und zur Leistungserbringung sind entsprechende Abstimmungstermine im Planungsteam erforderlich.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die IBA Hamburg GmbH wurde 2013 mit der Quartiersentwicklung des Projektgebietes Vogelkamp Neugraben im Stadtteil Neugraben-Fischbek beauftragt, die inzwischen weit fortgeschritten ist. Insgesamt sollen hier circa 1.750 Wohneinheiten entstehen. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek (B-Plan NF 65) dar [Abrufbar unter Geo-Online (geoportal-hamburg.de)]. Zum Schutz der südlich im Projektgebiet gelegenen Baufelder, welche an die bestehende S- und Fernbahntrasse angrenzen, wurde bereits eine Lärmschutzwand zwischen der S-Bahnstation Neugraben im Osten und dem Stellwerk der Deutschen Bahn im Westen errichtet. Die nun anstehende Maßnahme soll den aktiven Lärmschutz in Form eines weiteren Lärmschutzwand-Abschnittes am und westlich des Stellwerks erweitern. Aus den Vorgaben der lärmtechnischen Untersuchung (Anlage 3) aus dem Jahre 2003 und aus dem B-Plan NF 65 ergeben sich die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand. Die Dimensionierung der neuen Lärmschutzwand erfolgt in Abhängigkeit zu den geplanten Häusertypologien, zur Wirtschaftlichkeit und aus städtebaulichen Gründen (Verschattung). Im B-Plan NF 65 ist bereits eine Schutzwand in Höhe von ca. 3,5 m festgeschrieben, welche zugleich einen Sichtschutz gegenüber dem Bahnbetrieb beinhaltet: „Darüber hinaus ist entlang der Bahntrasse zum Schutz der im Mischgebiet möglichen Wohnbebauung eine 3,5 m hohe Lärmschutzwand über Gelände festgesetzt, womit die schalltechnische Situation in diesem Bereich spürbar verbessert wird.“ (Seite 52 in der Begründung). Die neu zu errichtende Lärmschutzwand soll im Bereich des Stellwerks beginnen und an der westlichen Grenze des Projektgebiets im Bereich 75 m westlich des Langen Torfgraben enden. Die geplante Position ist der LTU und dem Funktionsplan (Anlage 4) zu entnehmen. Zwischen der S-Bahnstation Neugraben und dem Stellwerk wurde bereits ein 650 m Teilstück der Lärmschutzmaßnahme errichtet. Die vorhandene Lärmschutzwand besteht aus Betonfertigteilelementen, die durch Stahlpfosten gehalten werden. Die Wandoberkante der ca. 4 m hohen Wand liegt bei +10,75 NHN bzw. ca. 2,75 m über der Schienenoberkante, der Regelabstand der Posten beträgt 5 m. Im Bereich des Baufeldes 0 liegt die Geländehöhe bei 5,65m NHN mit einer anschließenden Böschung hin zum Gleiskörper. Bei gleicher Lärmschutzwandoberkante und Gleishöhe würde die neue Lärmschutzwand ca. 5,10m hoch sein müssen. Die genaue Höhe der Wandoberkante in Bezug auf Geländehöhe und Schienenoberkante ist im Zuge der Planung zu prüfen und festzulegen. Ebenso soll geprüft werden, ob die Lärmschutzwand näher an den Gleiskörper und somit in der Böschung liegend gebaut werden kann. Hierdurch würde sich die notwendige Gesamthöhe verringern. Die Masten der Oberleitungsanlagen, welche auf dem tieferliegenden Gelände stehen sind dann entsprechend auszusparen und zu umbauen. Aktuell wird ein neuer Bebauungsplan für den Bereich nördlich der Bahnflächen als B-Plan NF 75 aufgestellt, hieraus ergeben sich jedoch voraussichtlich keine grundsätzlichen Änderungen für die Dimensionierung der Lärmschutzwand. Im Bereich der geplanten Lärmschutzwand ist in Teilen mit Kabeln der Bahnanlagen und diversen Versorgern zu rechnen. Vorhandene Leitungen sind bei den Versorgern und der DB abzufragen. Als Randbedingungen sind auch die Nähe zu den bestehenden Fernbahnanlagen mit Oberleitungen (Niederelbe Bahn Hamburg – Cuxhaven) und stadt- und freiraumplanerische Aspekte, wie der größtmögliche Erhalt der Bäume zwischen Radweg (Anlage 4) und Bahndamm und die im B-Plan NF 65 vorgesehene Begrünung der Lärmschutzwand zu berücksichtigen. Im Rahmen des Neubaus der Lärmschutzwand im westlichen Teil des Projektgebietes soll auch die Möglichkeit geprüft werden, ob der Bau einer Photovoltaik-Anlage an bzw. auf der neuen LSW oder auch als kombinierte LSW mit integrierter PV-Anlage wirtschaftlich umsetzbar ist. Die Prüfung ist Bestandteil dieser Angebotsanfrage. Dazu wird zunächst die LPH 1 und 2 beauftragt, die weiteren LPH sollen jedoch als Option mit angeboten werden. Die Planung ist in enger Abstimmung mit dem Objekt- und Tragwerksplaner durchzuführen. Dieser wird über das Los 1 beauftragt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 221-636937
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Objekt- und Tragwerksplanung
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KOWIN engineering GmbH
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 163 506 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Fachplanung technische Ausrüstung PV-Anlage
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt