Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von zwei Referenzen (Referenzen können sich aus bis zu zwei Referenzprojekten (RP) zusammensetzen) vergleichbarer Leistungen (Objekt- und Tragwerksplanung) und Vorlage von einer Referenz vergleichbarer Leistungen (Verkehrsanlagenplanung) des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2017 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
Objekt- und Tragwerksplanung:
Selbst erbrachte Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 3, 5, 6 gem. § 43 HOAI; Selbst erbrachte Leistung Tragwerksplanung Lph. 3, 4, 5, 6 gem. § 51 HOAI; Mindesthonorarzone III im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung;
Selbst erbrachte Planungsleistung im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke im Rahmen eines Referenzprojektes, das eine Straßenbrücke im Zuge einer zweibahnigen Strecke zum Gegenstand hat; das eine mehrfeldrige Straßenbrücke zum Gegenstand hat; das den Neubau einer Straßenbrücke unter Aufrechterhaltung des Verkehrs zum Gegenstand hat; das den Neubau/Ersatzneubau eines Brückenbauwerk der Verkehrsinfrastruktur (Straßenbrücke, Eisenbahnüberführung, -unterführung oder vergleichbar) zum Gegenstand hat, das den Neubau einer Straßenbrücke mit anrechenbaren Herstellkosten größer 10,0 Mio. Euro netto zum Gegenstand hat.
Verkehrsanlagenplanung:
Selbst erbrachte Leistung Verkehrsanlagen Lph. 1, 2, 3, 5, 6 gem. § 47 HOAI;
Mindesthonorarzone III im Bereich Verkehrsanlagen;
Selbst erbrachte Planungsleistung Verkehrsanlagen im Rahmen eines Referenzprojektes, das den Umbau/Neubau/Ersatzneubau einer Straße mit Schnittstellen zum Ingenieurbau zum Gegenstand hat; das den Umbau/Neubau/Ersatzneubau einer Straße mit Schnittstellen zum Ingenieurbau mit anrechenbaren Herstellkosten größer 0,4 Mio. Euro netto zum Gegenstand hat.
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix. Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners des Projektes, Anschrift, Tel. Nr. und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Honorarzone; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung (gilt für Referenzprojekt) für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist in den Leistungsbildern Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und Verkehrsanlagenplanung die Erbringung von mindestens einer der Lph (OPL 3, 5+6), (TWP 3-6), (VP 1-3 und 5-6) im o.g. Referenzzeitraum, sowie folgende Punkte:
Ref. 1 und 2 (OPL und TWP):
Leistungserbringung im Rahmen eines RP, das den Neubau/Ersatzneubau eines Brückenbauwerk der Verkehrsinfrastruktur (Straßenbrücke, Eisenbahnüberführung, Eisenbahnunterführung oder vergleichbar) zum Gegenstand hat.
Ref. 3 (VP): Leistungserbringung im Rahmen eines RP, das den Umbau/Neubau/Ersatzneubau einer Straße mit Schnittstellen zum Ingenieurbau zum Gegenstand hat.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
Eine Lph gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Lph kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
(Fortsetzung Ziffer. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit unter Abschnitt VI, Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben Punkt 4.)