Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis Erfüllung geforderte Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix (BM), wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe BM) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen des vollständigen TA (Bewerbungsformular und entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post,E-Mail,Fax oder Kommunikationsbereich der Vergabeplattform ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform bestätigt;
4) Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV, ob für den Auftragsgegenstand gewerbl. Schutzrechte bestehen oder beantragt sind;
6) Angabe Art der Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung);
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern und Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt (Stufe 2);
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB;
12) Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in Handels- oder Partnerschaftsregister gem. § 44 (1) i.V.m. § 46 (3) Nr. 6 VgV;
13) Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt Umsätze letzte 3 abgeschlossene Geschäftsjahre Bereich OPFA gemäß Teil III § 39 HOAI in € brutto) mind. 240.000 €
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
15) Mindestref. gem. Pkt. III.1.3);
16) Erklärung zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards zur berufl. Befähigung Projektleiter (PL), stellv. Projektleiter (stellv PL) und Objektüberwacher (OÜ) (Einreichung Nachweise in Stufe 2) gem. Pkt. III.1.3); keine Personalunion zw. PL u. stellv PL, Personalunion zwischen PL oder stellv. PL und OÜ zulässig, PL und stellv. PL: Abschl. mind. Master oder Dipl.-Ing. im Bereich Landschaftsarchitektur oder vergleichbar, mind. 4 Jahre Berufserfahrung (BE); OÜ: Abschluss mind. Master/ Dipl.-Ing. im Bereich Landschaftsarchitektur oder Bauingenieurwesen oder vergleichbar, mind. 4 Jahre Berufserfahrung (BE);
OÜ: Abschluss mind. Master/ Dipl.-Ing. im Bereich Landschaftsarchitektur oder Bauingenieurwesen o. vergleichbar, mind. 4 Jahre Berufserfahrung (BE);
17) Nicht deutschspachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Auswahlkriterien und deren Wichtung: Zu III.1.3)
Techni. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtwichtung 100%; davon:
1) Mindestref.- Objektplanung (OPFA) realisierte Freianlage; 30%, davon:
1.a) erbr. Lph, 15%;
1.b) Herstellungskosten (HK) KG 500 in EUR brutto, 15%;
2) zus. Ref.; 70 %, davon:
2.a) Ref. Z.1 - Objektplanung einer realisierten Freianlage mit Vornahme von Ersatzmaßnahmen für Gehölzfällungen, 20%;
2.b) Ref. Z.2 - Objektplanung für eine realisierte Freianlage als Spielplatz und/oder Schul- und Pausenhof, 20%;
2.c) Ref. Z.3 - Erfahrung mit öff. Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) o. (2) o. § 3 EU (1) o. (2),15%;
2.d) Ref. Z.4 - Erfahrungen Verwendung v. Fördermitteln,15%.
Weitere Unterkriterien können der BM I entnommen werden.