Beschreibung der Beschaffung
Das Objekt Kiefernring 19 - 29/Sonnentaustraße 6 - 10 befindet sich in der Potsdamer Waldstadt auf der Flur 13 Flurstück 436 mit einer Größe von 7.364,00 m2. Der Stadtteil liegt im südöstlichen Teil Potsdams in einer inselähnlichen Lage und wurde zwischen 1976 und 1978 errichtet.
Bei dem Objekt handelt es sich um Wohngebäude in IW 75 P-Potsdam Plattenbauweise aus den Jahren 1979. Der Kiefernring/Sonnentaustraße ist ein 5 geschossiger zusammenhängender Wohnkomplex der sich in 3 Blöcke gliedert. Die insgesamt 100 Wohnungen verteilen sich auf 9 Aufgänge, die bis auf den Kiefernring 29 als Zweispänner ausgebildet sind. Der Kiefernring 29 ist ein Vierspänner.
Die Grundrisse der im Objekt vorhandenen Wohnungen sind gut nutz- und vermietbar, so dass bezüglich der Grundrisse keine Änderungen erforderlich sind.
Die Gebäude haben 1994 (Heizung/Lüftung/Sanitär/Bäder), 1996 (Treppenhäuser und Wohnungseingangstüren), 1999 (Elektrostränge und Unterverteilungen) und 2003 (Fenster und Dächer) Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen erfahren.
Erste Überprüfungen des derzeitigen Standes haben ergeben, dass hochbauseitig keine Aussage zur Qualität der Fenster erfolgen kann. Die haustechnischen Anlagen sind in einem vernünftigen Zustand, jedoch handelt es sich bei der Heizungsanlage noch um eine Einrohrheizung und die Elektroverteilung in den Wohnungen ist ab der Unterverteilung noch nicht umfassend erneuert.
1. Allgemeine Anforderungen an die Sanierung
Die Modernisierung und Instandhaltung (Mod.-Inst.) der Gebäude umfassen Baumaßnahmen am und im Gebäude sowie in den Wohnungen. Die Sanierung wird im bewohnten Zustand stattfinden.
Grundsätzlich soll der beigefügte gestalterische Entwurf des bereits in Umsetzung befindlichen
Vorhabens Caputher Heuweg als Grundlage bei der Planung und Umsetzung Berücksichtigung
finden.
Hier ist zu Beginn der Planung Kiefernring/Sonnentaustraße zu untersuchen und mit der Bauherrin abzustimmen, welche Planungsgrundlagen und gestalterischen Elemente aus der Planung zum Caputher Heuweg übernommen bzw. angepasst werden müssen.
2. Ziele für das Projekt
- wesentliche Gebrauchswerterhöhung des Objekts
- Sicherung der langfristigen Vermietbarkeit der Nutzungseinheiten
- energetische Verbesserung der Gebäudesubstanz (Ziel=KfW-Effizienzhaus 70) zur Sicherung niedriger Instandhaltungs- und Betriebskosten
3. Termine
- Entwurfsplanung bis: 10.2022
- Baugenehmigung-Bauantragstellung für
genehmigungspflichtige Arbeiten bis: 12.2022
- GU-Ausschreibung bis: 02.2023
- Vergabe GU bis: 05.2023
- Baubeginn geplant: 06.2023
- Bauende incl. aller baubegleitenden Maßnahmen: 12.2024
4. Baukosten
Die verbindlichen Kostenobergrenzen für die KG 300, und 400 ergeben sich aus Wirtschaft-lichkeitsberechnung der AG.
- KG 300: 5.451.000 EUR brutto
- KG 400: 884.000 EUR brutto
Die Kostenobergrenzen gelten für die Gesamtmaßnahme.
Sollten Überschreitungen der Kostenobergrenzen erkennbar werden, ist die AG unter An-gabe der Gründe unverzüglich zu informieren und eine Entscheidung über die weitere Ver-fahrensweise einzuholen.