Beschreibung der Beschaffung
In der Graf-Aswin-Kaserne Bogen ist das Panzerpionierbataillon (PzPiBtl) 4 stationiert.
Die bereits vorhandenen und entsprechend genutzten Kraftfahrzeughallen der Graf-Aswin-Kaserne reichen unter Berücksichtigung der seitens des PzPiBtl 4 betriebenen Kraftfahrzeugen (Kfz) nicht mehr aus, um ein vorschriftenkonformes Unterstellen aller militärischen und zivilen (Dienst-)Kfz gewährleisten zu können.
Es besteht ein Bedarf an einer Kraftfahrzeughalle mit einer Fläche von 3.545,5 m2. Diese Fläche entspricht 36 Stellplätzen.
Im Rahmen der Kleinen Baumaßnahme „Neubau Kraftfahrzeughalle“ ist daher eine neue Kraftfahrzeughalle im Bereich der Hallen 23a und 23b auf den bereits vorhandenen asphaltierten Flächen zu schaffen.
Die Maßnahme ist als „OFFEN“ eingestuft.
Altlasten, Schadstoffe und Kampfmittelbelastung
Es sind keine Belastungen des vorgesehenen Baufeldes mit Altlasten, Schadstoffen und Kampfmitteln bekannt.
Raum- und Flächenforderungen
Im Rahmen der weiteren Beplanung der Maßnahme sind die Raum- und Flächenforderungen gem. BU-KlBM Teil IV (Raumbedarfsplan) zu berücksichtigen. Demnach werden 36 Stellplätze à 7,00 m x 14,00 m gefordert.
Des Weiteren sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
• Konstruktionsraster 7,00 m x 14,00 m
• lichte Mindesthöhe: 4,25 m
• Brüstungshöhe der Fenster: 1,80 m
• panzerfester Hallenboden
• Tore mit Schlupftür; Höhe: 4,25 m, Breite: > 4,70 m
• Radabweiser (bei Faltschiebetoren mit Feststellvorrichtung für Torpakete)
• Erhaltungsladegeräte gem. Nr. 4817
• zusätzliche Elektroanschlüsse für abzustellendes Sondergerät oder für Ausbildungszwecke gem.
objektbezogener Infrastrukturforderung
• Raumtemperatur: unbeheizt
• Nennbeleuchtungsstärke: 100 EnLux
• Vorfelder gemäß der C1-1810/0-6287 – Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Straßenverkehrsanlagen
Die allgemeinen baulichen Forderungen sind Kapitel 48.9 der Bereichsvorschrift C1-1810/0-6002zu entnehmen.
Nachhaltiges Bauen
Aufgrund der Baukosten, die über 500.000 EUR liegen, ist der „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ bei der weiteren Beplanung und der Umsetzung der Maßnahme in der jeweils aktuell gültigen Fassung anzuwenden.
Die Kostenobergrenze für diese Maßnahme beträgt 5.645.000,00 €
Zusätzliche Informationen können Sie der Anlage „II-22_Aufgabebeschreibung“ entnehmen, die unter dem Link der Nr. I.3) dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung steht.