Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
HINWEIS: die detaillierten Mindestbedingungen sind in der Auswahlmatrix einzusehen.
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2012 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
Referenz 1 (Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI):
- LPH 2, 3, 4, 5 eigenständig erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen
- Bauwerkskosten gem. DIN 276 Kgr. 300+400 in € brutto
- Honorarzone
Referenz 2 (Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI):
- LPH 6, 7, 8 eigenständig erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen
- Bauwerkskosten gem. DIN 276 Kgr. 300+400 in € brutto
- Honorarzone
Referenz 3 (Objektplanung Freiflächen nach § 39 HOAI):
- Honorarzone gem. § 40 HOAI
- LPH 2, 3, 5, 6, 8 eigenständig erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen
- Bauwerkskosten gem. DIN 276 Kgr. 500 in € brutto
- Referenz umfasst Planung eines Quartiersplatzes mit differenzierten Nutzungsangeboten mit einfacher Ausstattung
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
- Referenz umfasst Planungsleistung für eine Gastronomie oder Lebensmittelverkauf (nur für Referenz 1 oder 2 möglich)
- Referenz umfasst Planungsleistung für Projekt mit mehreren, unterschiedlichen Nutzungen auf beengtem Raum (nur für Referenz 1 oder 2 möglich)
- Bei einem der Referenzprojekte wurden folgende Nachhaltigkeitsaspekte in der Planung berücksichtigt (die Aspekte können verteilt in Referenz 1 – 3 nachgewiesen werden):
Einsatz erneuerbarer Energien, Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Einsatz recycelter Baustoffe, Recyclingfähigkeit oder Wiederverwertung
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der abgefragten Leistungsphasen im o.g. Referenzzeitraum (detaillierte Mindestbedingungen sehen Sie bitte die Auswahlmatrix).
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.