Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen sowie die Planung der Technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und Modernisierung der Nibelungenhalle Lorsch. Die vielseitig genutzte bestehende Nibelungenhalle wurde im Jahre 1964 erbaut und 1986 teilweise saniert. Genutzt wird die Nibelungenhalle als Mehrzweckhalle für ein breites Spektrum an Veranstaltungen für Jung und Alt, z.B. für städtische Events, Konzerte, Familienabende, Fastnachtsveranstaltungen, Tanzveranstaltungen (einschließlich Training), schulische Veranstaltungen (Wingertsbergschule/Grundschule), Theateraufführungen und Unterhaltungsveranstaltungen (einschließlich Proben) sowie regelmäßige Blutspendetermine des DRK. Seltenere Nutzungen sind etwa Tagungen und Kongresse, Personalversammlungen oder Messen und private Feiern. Insbesondere für das Vereinsleben der Stadt Lorsch ist die Nibelungenhalle für Proben und Veranstaltungen die maßgebliche Einrichtung in Lorsch. Die Nibelungenhalle weist sowohl hinsichtlich zahlreicher baulicher Mängel als auch durch die eingeschränkte Funktionalität (bspw.: mangelnde Barrierefreiheit, Einschränkung bei der Durchführung von Veranstaltungen hinsichtlich der Anlieferung und Logistik, hinsichtlich der Erreichbarkeit der Nebenräume) deutlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf: Schäden sind u.a. vor allem im Bereich Dach, Fenster und Fassade aufzufinden. Neben den direkten sichtbaren Mängeln entsteht dadurch ein deutlich zu hoher Energieverbrauch mit entsprechenden energetischen Verbrauchskosten. Die Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an energetische und lufthygienische Ansprüche. Auch die übrige technische Ausrüstung ist zu modernisieren. Nach Erstellung einer Bestandsanalyse und eines Nutzungskonzeptes im Jahr 2015 wurden 2017 im Rahmen eines Ideenwettbewerbs durch drei Planungsbüros ein gestalterisches und konstruktives Konzept für die zwei Varianten der Sanierung (gegebenenfalls auch mit Teilumbau oder Anbau) und des Abrisses und Neubau entwickelt. Die eingereichten Konzeptionen wurden durch zwei Expertengremien geprüft. Die Expertengremien kamen zu dem Ergebnis, dass die Variante der Sanierung nach dem Entwurf vom Büro Thomas Grüninger BDA, Darmstadt, verfolgt werden soll. Im Laufe des Jahres 2020 wurden Grundlagen ermittelt, konkrete Voruntersuchungen durchgeführt und das Nutzungskonzept geschärft. Entsprechend liegen inzwischen eine Vermessung des Innen- und Außenraums, ein Schadstoffgutachten, eine Ersteinschätzung zur Statik und technischen Ausrüstung vor. Parallel wurden das Nutzungskonzept und Raumprogramm v.a. für das Souterrain konkretisiert sowie die Erschließung und Barrierefreiheit geprüft. Im Dezember 2020 hat die Lorscher Stadtverordnetenversammlung die Verlagerung des städtischen Jugendzentrums in das Souterrain der Nibelungenhalle beschlossen. Die vorläufige Schätzung der Gesamtsanierungskosten beläuft sich auf 5,9 Mio. Euro brutto. Die Maßnahme wird in verschiedenen Programmen, insbesondere im Programm "Lebendige Zentren (vormals: Aktive Kernbereiche in Hessen) gefördert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: HEUSSEN-2021-0021
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen sowie die Planung der Technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und Modernisierung der Nibelungenhalle Lorsch.
Die vielseitig genutzte bestehende Nibelungenhalle wurde im Jahre 1964 erbaut und 1986 teilweise saniert. Genutzt wird die Nibelungenhalle als Mehrzweckhalle für ein breites Spektrum an Veranstaltungen für Jung und Alt, z.B. für städtische Events, Konzerte, Familienabende, Fastnachtsveranstaltungen, Tanzveranstaltungen (einschließlich Training), schulische Veranstaltungen (Wingertsbergschule/Grundschule), Theateraufführungen und Unterhaltungsveranstaltungen (einschließlich Proben) sowie regelmäßige Blutspendetermine des DRK. Seltenere Nutzungen sind etwa Tagungen und Kongresse, Personalversammlungen oder Messen und private Feiern. Insbesondere für das Vereinsleben der Stadt Lorsch ist die Nibelungenhalle für Proben und Veranstaltungen die maßgebliche Einrichtung in Lorsch.
Die Nibelungenhalle weist sowohl hinsichtlich zahlreicher baulicher Mängel als auch durch die eingeschränkte Funktionalität (bspw.: mangelnde Barrierefreiheit, Einschränkung bei der Durchführung von Veranstaltungen hinsichtlich der Anlieferung und Logistik, hinsichtlich der Erreichbarkeit der Nebenräume) deutlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf:
Schäden sind u.a. vor allem im Bereich Dach, Fenster und Fassade aufzufinden. Neben den direkten sichtbaren Mängeln entsteht dadurch ein deutlich zu hoher Energieverbrauch mit entsprechenden energetischen Verbrauchskosten. Die Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an energetische und lufthygienische Ansprüche. Auch die übrige technische Ausrüstung ist zu modernisieren.
Nach Erstellung einer Bestandsanalyse und eines Nutzungskonzeptes im Jahr 2015 wurden 2017 im Rahmen eines Ideenwettbewerbs durch drei Planungsbüros ein gestalterisches und konstruktives Konzept für die zwei Varianten der Sanierung (gegebenenfalls auch mit Teilumbau oder Anbau) und des Abrisses und Neubau entwickelt. Die eingereichten Konzeptionen wurden durch zwei Expertengremien geprüft. Die Expertengremien kamen zu dem Ergebnis, dass die Variante der Sanierung nach dem Entwurf vom Büro Thomas Grüninger BDA, Darmstadt, verfolgt werden soll. Im Laufe des Jahres 2020 wurden Grundlagen ermittelt, konkrete Voruntersuchungen durchgeführt und das Nutzungskonzept geschärft. Entsprechend liegen inzwischen eine Vermessung des Innen- und Außenraums, ein Schadstoffgutachten, eine Ersteinschätzung zur Statik und technischen Ausrüstung vor.
Parallel wurden das Nutzungskonzept und Raumprogramm v.a. für das Souterrain konkretisiert sowie die Erschließung und Barrierefreiheit geprüft. Im Dezember 2020 hat die Lorscher Stadtverordnetenversammlung die Verlagerung des städtischen Jugendzentrums in das Souterrain der Nibelungenhalle beschlossen.
Die vorläufige Schätzung der Gesamtsanierungskosten beläuft sich auf 5,9 Mio. Euro brutto. Die Maßnahme wird in verschiedenen Programmen, insbesondere im Programm "Lebendige Zentren (vormals: Aktive Kernbereiche in Hessen) gefördert.
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen sowie die Planung der Technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und Modernisierung der Nibelungenhalle Lorsch.
Die vielseitig genutzte bestehende Nibelungenhalle wurde im Jahre 1964 erbaut und 1986 teilweise saniert. Genutzt wird die Nibelungenhalle als Mehrzweckhalle für ein breites Spektrum an Veranstaltungen für Jung und Alt, z.B. für städtische Events, Konzerte, Familienabende, Fastnachtsveranstaltungen, Tanzveranstaltungen (einschließlich Training), schulische Veranstaltungen (Wingertsbergschule/Grundschule), Theateraufführungen und Unterhaltungsveranstaltungen (einschließlich Proben) sowie regelmäßige Blutspendetermine des DRK. Seltenere Nutzungen sind etwa Tagungen und Kongresse, Personalversammlungen oder Messen und private Feiern. Insbesondere für das Vereinsleben der Stadt Lorsch ist die Nibelungenhalle für Proben und Veranstaltungen die maßgebliche Einrichtung in Lorsch.
Die Nibelungenhalle weist sowohl hinsichtlich zahlreicher baulicher Mängel als auch durch die eingeschränkte Funktionalität (bspw.: mangelnde Barrierefreiheit, Einschränkung bei der Durchführung von Veranstaltungen hinsichtlich der Anlieferung und Logistik, hinsichtlich der Erreichbarkeit der Nebenräume) deutlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf:
Schäden sind u.a. vor allem im Bereich Dach, Fenster und Fassade aufzufinden. Neben den direkten sichtbaren Mängeln entsteht dadurch ein deutlich zu hoher Energieverbrauch mit entsprechenden energetischen Verbrauchskosten. Die Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an energetische und lufthygienische Ansprüche. Auch die übrige technische Ausrüstung ist zu modernisieren.
Nach Erstellung einer Bestandsanalyse und eines Nutzungskonzeptes im Jahr 2015 wurden 2017 im Rahmen eines Ideenwettbewerbs durch drei Planungsbüros ein gestalterisches und konstruktives Konzept für die zwei Varianten der Sanierung (gegebenenfalls auch mit Teilumbau oder Anbau) und des Abrisses und Neubau entwickelt. Die eingereichten Konzeptionen wurden durch zwei Expertengremien geprüft. Die Expertengremien kamen zu dem Ergebnis, dass die Variante der Sanierung nach dem Entwurf vom Büro Thomas Grüninger BDA, Darmstadt, verfolgt werden soll. Im Laufe des Jahres 2020 wurden Grundlagen ermittelt, konkrete Voruntersuchungen durchgeführt und das Nutzungskonzept geschärft. Entsprechend liegen inzwischen eine Vermessung des Innen- und Außenraums, ein Schadstoffgutachten, eine Ersteinschätzung zur Statik und technischen Ausrüstung vor.
Parallel wurden das Nutzungskonzept und Raumprogramm v.a. für das Souterrain konkretisiert sowie die Erschließung und Barrierefreiheit geprüft. Im Dezember 2020 hat die Lorscher Stadtverordnetenversammlung die Verlagerung des städtischen Jugendzentrums in das Souterrain der Nibelungenhalle beschlossen.
Die vorläufige Schätzung der Gesamtsanierungskosten beläuft sich auf 5,9 Mio. Euro brutto. Die Maßnahme wird in verschiedenen Programmen, insbesondere im Programm "Lebendige Zentren (vormals: Aktive Kernbereiche in Hessen) gefördert.
1.Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter für die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots zu verwenden. Werden die Formblätter nicht verwendet, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Darüber hinaus müssen die Bieter das von der Vergabeplattform zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben ausfüllen, d.h. zumindest das von ihnen angebotene Honorar eintragen, damit die Vergabeplattform das Vorliegen eines Angebots automatisch erkennt.
2. Fragen zu dem Teilnahmewettbewerb sind bis spätestens 03.02.2022, 14:00 Uhr einzureichen. Fragen zu der Angebotsphase können bis spätestens 13.04.2022, 14:00 Uhr gestellt werden.
3. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform. Ausgenommen hiervon ist die Präsentation.
1.Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter für die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots zu verwenden. Werden die Formblätter nicht verwendet, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Darüber hinaus müssen die Bieter das von der Vergabeplattform zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben ausfüllen, d.h. zumindest das von ihnen angebotene Honorar eintragen, damit die Vergabeplattform das Vorliegen eines Angebots automatisch erkennt.
2. Fragen zu dem Teilnahmewettbewerb sind bis spätestens 03.02.2022, 14:00 Uhr einzureichen. Fragen zu der Angebotsphase können bis spätestens 13.04.2022, 14:00 Uhr gestellt werden.
3. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform. Ausgenommen hiervon ist die Präsentation.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen sowie die Planung der Technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und Modernisierung der Nibelungenhalle Lorsch.
Die vielseitig genutzte bestehende Nibelungenhalle wurde im Jahre 1964 erbaut und 1986 teilweise saniert. Genutzt wird die Nibelungenhalle als Mehrzweckhalle für ein breites Spektrum an Veranstaltungen für Jung und Alt, z.B. für städtische Events, Konzerte, Familienabende, Fastnachtsveranstaltungen, Tanzveranstaltungen (einschließlich Training), schulische Veranstaltungen (Wingertsbergschule/Grundschule), Theateraufführungen und Unterhaltungsveranstaltungen (einschließlich Proben) sowie regelmäßige Blutspendetermine des DRK. Seltenere Nutzungen sind etwa Tagungen und Kongresse, Personalversammlungen oder Messen und private Feiern. Insbesondere für das Vereinsleben der Stadt Lorsch ist die Nibelungenhalle für Proben und Veranstaltungen die maßgebliche Einrichtung in Lorsch.
Die vielseitig genutzte bestehende Nibelungenhalle wurde im Jahre 1964 erbaut und 1986 teilweise saniert. Genutzt wird die Nibelungenhalle als Mehrzweckhalle für ein breites Spektrum an Veranstaltungen für Jung und Alt, z.B. für städtische Events, Konzerte, Familienabende, Fastnachtsveranstaltungen, Tanzveranstaltungen (einschließlich Training), schulische Veranstaltungen (Wingertsbergschule/Grundschule), Theateraufführungen und Unterhaltungsveranstaltungen (einschließlich Proben) sowie regelmäßige Blutspendetermine des DRK. Seltenere Nutzungen sind etwa Tagungen und Kongresse, Personalversammlungen oder Messen und private Feiern. Insbesondere für das Vereinsleben der Stadt Lorsch ist die Nibelungenhalle für Proben und Veranstaltungen die maßgebliche Einrichtung in Lorsch.
Die Nibelungenhalle weist sowohl hinsichtlich zahlreicher baulicher Mängel als auch durch die eingeschränkte Funktionalität (bspw.: mangelnde Barrierefreiheit, Einschränkung bei der Durchführung von Veranstaltungen hinsichtlich der Anlieferung und Logistik, hinsichtlich der Erreichbarkeit der Nebenräume) deutlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf:
Die Nibelungenhalle weist sowohl hinsichtlich zahlreicher baulicher Mängel als auch durch die eingeschränkte Funktionalität (bspw.: mangelnde Barrierefreiheit, Einschränkung bei der Durchführung von Veranstaltungen hinsichtlich der Anlieferung und Logistik, hinsichtlich der Erreichbarkeit der Nebenräume) deutlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf:
Schäden sind u.a. vor allem im Bereich Dach, Fenster und Fassade aufzufinden. Neben den direkten sichtbaren Mängeln entsteht dadurch ein deutlich zu hoher Energieverbrauch mit entsprechenden energetischen Verbrauchskosten. Die Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an energetische und lufthygienische Ansprüche. Auch die übrige technische Ausrüstung ist zu modernisieren.
Schäden sind u.a. vor allem im Bereich Dach, Fenster und Fassade aufzufinden. Neben den direkten sichtbaren Mängeln entsteht dadurch ein deutlich zu hoher Energieverbrauch mit entsprechenden energetischen Verbrauchskosten. Die Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an energetische und lufthygienische Ansprüche. Auch die übrige technische Ausrüstung ist zu modernisieren.
Nach Erstellung einer Bestandsanalyse und eines Nutzungskonzeptes im Jahr 2015 wurden 2017 im Rahmen eines Ideenwettbewerbs durch drei Planungsbüros ein gestalterisches und konstruktives Konzept für die zwei Varianten der Sanierung (gegebenenfalls auch mit Teilumbau oder Anbau) und des Abrisses und Neubau entwickelt. Die eingereichten Konzeptionen wurden durch zwei Expertengremien geprüft. Die Expertengremien kamen zu dem Ergebnis, dass die Variante der Sanierung nach dem Entwurf vom Büro Thomas Grüninger BDA, Darmstadt, verfolgt werden soll. Im Laufe des Jahres 2020 wurden Grundlagen ermittelt, konkrete Voruntersuchungen durchgeführt und das Nutzungskonzept geschärft. Entsprechend liegen inzwischen eine Vermessung des Innen- und Außenraums, ein Schadstoffgutachten, eine Ersteinschätzung zur Statik und technischen Ausrüstung vor.
Nach Erstellung einer Bestandsanalyse und eines Nutzungskonzeptes im Jahr 2015 wurden 2017 im Rahmen eines Ideenwettbewerbs durch drei Planungsbüros ein gestalterisches und konstruktives Konzept für die zwei Varianten der Sanierung (gegebenenfalls auch mit Teilumbau oder Anbau) und des Abrisses und Neubau entwickelt. Die eingereichten Konzeptionen wurden durch zwei Expertengremien geprüft. Die Expertengremien kamen zu dem Ergebnis, dass die Variante der Sanierung nach dem Entwurf vom Büro Thomas Grüninger BDA, Darmstadt, verfolgt werden soll. Im Laufe des Jahres 2020 wurden Grundlagen ermittelt, konkrete Voruntersuchungen durchgeführt und das Nutzungskonzept geschärft. Entsprechend liegen inzwischen eine Vermessung des Innen- und Außenraums, ein Schadstoffgutachten, eine Ersteinschätzung zur Statik und technischen Ausrüstung vor.
Parallel wurden das Nutzungskonzept und Raumprogramm v.a. für das Souterrain konkretisiert sowie die Erschließung und Barrierefreiheit geprüft. Im Dezember 2020 hat die Lorscher Stadtverordnetenversammlung die Verlagerung des städtischen Jugendzentrums in das Souterrain der Nibelungenhalle beschlossen.
Parallel wurden das Nutzungskonzept und Raumprogramm v.a. für das Souterrain konkretisiert sowie die Erschließung und Barrierefreiheit geprüft. Im Dezember 2020 hat die Lorscher Stadtverordnetenversammlung die Verlagerung des städtischen Jugendzentrums in das Souterrain der Nibelungenhalle beschlossen.
Die vorläufige Schätzung der Gesamtsanierungskosten beläuft sich auf 5,9 Mio. Euro brutto. Die Maßnahme wird in verschiedenen Programmen, insbesondere im Programm "Lebendige Zentren (vormals: Aktive Kernbereiche in Hessen) gefördert.
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Gebäude und Freianlagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 des § 34 HOAI und die Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 des § 39 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlagen 10 und 11 der HOAI vergeben. Darüber hinaus wird als Besondere Leistung die "Dokumentation und Erstellen des Verwendungsnachweises im Rahmen der Förderung" vergeben. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 des § 34 HOAI und die Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 des § 39 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlagen 10 und 11 der HOAI vergeben. Darüber hinaus wird als Besondere Leistung die "Dokumentation und Erstellen des Verwendungsnachweises im Rahmen der Förderung" vergeben. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise.
• Qualifizierung der veralteten und modernisierungsbedürftigen Gemeinbedarfseinrichtung als zentrale Mehrzweckhalle Lorschs: Durch die Aufwertung der Halle soll die Nibelungenhalle nicht nur nachhaltig als Veranstaltungsort und Mittelpunkt des aktiven Stadtlebens der Stadt Lorsch gesichert werden. Darüber hinaus sollen auch neu hinzukommende Nutzergruppen aus Lorsch angesprochen und damit eine weitere Aktivierung des Stadtzentrums umgesetzt werden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Nutzung wird die Halle inzwischen nicht mehr als Schulsporthalle genutzt. Seit dem Bau der Schul- und Vereinssporthalle am Wingertsberg finden der Schulsport der Wingertsbergschule und zahlreiche weitere Sportangebote von Vereinen usw. dort statt. Der Tanzsport (Veranstaltungen und Proben/Training) ist jedoch weiterhin Bestandteil der Nutzung. Außerdem kann die Multifunktionalität der Nibelungenhalle verbessert werden, z.B. durch Raumteiler - derzeit ist die Halle nur als Ganzes nutzbar. Insbesondere der Umbau/die Neustrukturierung der Flächen im Souterrain zu flexibel nutzbaren Räumen bzw. der Rückbau der dortigen ehemaligen Gastronomieflächen ist hierfür als wesentliche Maßnahme vorgesehen.
• Qualifizierung der veralteten und modernisierungsbedürftigen Gemeinbedarfseinrichtung als zentrale Mehrzweckhalle Lorschs: Durch die Aufwertung der Halle soll die Nibelungenhalle nicht nur nachhaltig als Veranstaltungsort und Mittelpunkt des aktiven Stadtlebens der Stadt Lorsch gesichert werden. Darüber hinaus sollen auch neu hinzukommende Nutzergruppen aus Lorsch angesprochen und damit eine weitere Aktivierung des Stadtzentrums umgesetzt werden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Nutzung wird die Halle inzwischen nicht mehr als Schulsporthalle genutzt. Seit dem Bau der Schul- und Vereinssporthalle am Wingertsberg finden der Schulsport der Wingertsbergschule und zahlreiche weitere Sportangebote von Vereinen usw. dort statt. Der Tanzsport (Veranstaltungen und Proben/Training) ist jedoch weiterhin Bestandteil der Nutzung. Außerdem kann die Multifunktionalität der Nibelungenhalle verbessert werden, z.B. durch Raumteiler - derzeit ist die Halle nur als Ganzes nutzbar. Insbesondere der Umbau/die Neustrukturierung der Flächen im Souterrain zu flexibel nutzbaren Räumen bzw. der Rückbau der dortigen ehemaligen Gastronomieflächen ist hierfür als wesentliche Maßnahme vorgesehen.
• Leistung eines Beitrags zum Klimaschutz mittels der energetischen Sanierung des Gebäudes (Reduktion Energieverbrauch, ggf. Einbau von Möglichkeiten zur Energiegewinnung): Das Gebäude kann bei der Sanierung sowie bei einem Neubau wesentlich verbessert werden. Insbesondere betrifft dies die Gebäudehülle (Fassade, Dach und Fenster) sowie die Technik (Belüftung, Heizungsanlage, Sonnenschutz, elektrische Energie, ggf. Solaranlage etc.) im bzw. am Gebäude. Ziel ist es, den Energieverbrauch drastisch zu senken. Es wird beabsichtigt, die Nutzung von erneuerbaren Energien am Projekt zu prüfen.
• Leistung eines Beitrags zum Klimaschutz mittels der energetischen Sanierung des Gebäudes (Reduktion Energieverbrauch, ggf. Einbau von Möglichkeiten zur Energiegewinnung): Das Gebäude kann bei der Sanierung sowie bei einem Neubau wesentlich verbessert werden. Insbesondere betrifft dies die Gebäudehülle (Fassade, Dach und Fenster) sowie die Technik (Belüftung, Heizungsanlage, Sonnenschutz, elektrische Energie, ggf. Solaranlage etc.) im bzw. am Gebäude. Ziel ist es, den Energieverbrauch drastisch zu senken. Es wird beabsichtigt, die Nutzung von erneuerbaren Energien am Projekt zu prüfen.
• Schaffung eines Orts des Austauschs und der Begegnung und des (miteinander) Lernens & Zurverfügungstellung von zeitgemäßen und adäquaten Räumlichkeiten für die Integrationsarbeit (bspw. Flüchtlinge, Jugendliche etc.) und weitere soziokulturelle Arbeit: Der zukünftige Standort des Jugendzentrums der Stadt Lorsch, derzeit in einem maroden einfachen Gebäude in einem Gewerbegebiet weit vom Stadtzentrum entfernt, ist hier vorgesehen, um Kinder und Jugendliche zukünftig besser in das aktive Stadtleben der Stadt Lorsch zu integrieren und eine zentrale Anlaufstelle zu bieten. Auch die stärkere Nutzung von Räumen der Nibelungenhalle für die Integration der Flüchtlinge, die bereits heute dort teilweise stattfindet, wird geprüft.
• Schaffung eines Orts des Austauschs und der Begegnung und des (miteinander) Lernens & Zurverfügungstellung von zeitgemäßen und adäquaten Räumlichkeiten für die Integrationsarbeit (bspw. Flüchtlinge, Jugendliche etc.) und weitere soziokulturelle Arbeit: Der zukünftige Standort des Jugendzentrums der Stadt Lorsch, derzeit in einem maroden einfachen Gebäude in einem Gewerbegebiet weit vom Stadtzentrum entfernt, ist hier vorgesehen, um Kinder und Jugendliche zukünftig besser in das aktive Stadtleben der Stadt Lorsch zu integrieren und eine zentrale Anlaufstelle zu bieten. Auch die stärkere Nutzung von Räumen der Nibelungenhalle für die Integration der Flüchtlinge, die bereits heute dort teilweise stattfindet, wird geprüft.
• Optimierung der Adressbildung und Erhöhung der städtebaulichen und baukulturellen Qualität am Standort; Integration und Öffnung der Eingangsbereiche in das Quartier - Verbindung des Innen- und Außenraums - Generierung von positiven Ausstrahlungseffekten in das Quartier/Aufwertung des Umfelds aufgrund der Neugestaltung von Gebäude und zugehörigen Freiflächen-Bildung eines städtebaulichen Entrees (Vorplatz, Stellplätze und Barrierefreiheit) und Gestaltung des Freiraums für das Jugendzentrum.
• Optimierung der Adressbildung und Erhöhung der städtebaulichen und baukulturellen Qualität am Standort; Integration und Öffnung der Eingangsbereiche in das Quartier - Verbindung des Innen- und Außenraums - Generierung von positiven Ausstrahlungseffekten in das Quartier/Aufwertung des Umfelds aufgrund der Neugestaltung von Gebäude und zugehörigen Freiflächen-Bildung eines städtebaulichen Entrees (Vorplatz, Stellplätze und Barrierefreiheit) und Gestaltung des Freiraums für das Jugendzentrum.
Kosten:
Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, ist die Einhaltung des Budgets unbedingt zu beachten.
Termine:
Vergabe der Planungsleistungen bis voraussichtlich Juni 2022
Startgespräch Mitte Juni 2022
Baubeginn Winter 2022/2023
Bauende / Inbetriebnahme November 2025
Die genannten Termine sind Wunschtermine der Stadt Lorsch. Ein Großteil der Fördermittel muss bis zum 30.11.2024 abgerufen sein. Letztlich werden diese jedoch gemeinsam nach der Terminplanung des Objektplaners in Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern und dem künftigen Projektsteuerer abgestimmt und bindend festgelegt.
Die genannten Termine sind Wunschtermine der Stadt Lorsch. Ein Großteil der Fördermittel muss bis zum 30.11.2024 abgerufen sein. Letztlich werden diese jedoch gemeinsam nach der Terminplanung des Objektplaners in Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern und dem künftigen Projektsteuerer abgestimmt und bindend festgelegt.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Als erste Stufe sollen für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen die Leistungsphase 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Als erste Stufe sollen für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen die Leistungsphase 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Technische Ausrüstung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 - 8, Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise. Die Planung soll folgende Ziele berücksichtigen:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 - 8, Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise. Die Planung soll folgende Ziele berücksichtigen:
Beschreibung der Optionen:
Als erste Stufe sollen für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung die Leistungsphase 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Als erste Stufe sollen für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung die Leistungsphase 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lorsch
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Lose:
Eigenerklärung des Bewerbers zum Vorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung des Bewerbers über den Eintrag in die Architekten-/ Ingenieurliste
Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handelsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags. Hieraus muss hervorgehen, dass der Unterschriftsleistende für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören. Wird ein Handelsregisterauszug vorgelegt, der älter als drei Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags ist, versichert der Bewerber mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags, dass keine Änderungen an den Eintragungen im Handelsregister erfolgt sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Handelsregisterauszug für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handelsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags. Hieraus muss hervorgehen, dass der Unterschriftsleistende für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören. Wird ein Handelsregisterauszug vorgelegt, der älter als drei Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags ist, versichert der Bewerber mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags, dass keine Änderungen an den Eintragungen im Handelsregister erfolgt sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Handelsregisterauszug für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000- € für Personenschäden und 5.000.000.- € für sonstige Schäden sowie Umwelthaftung und Umweltschadengesetz, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird. Bei Bewerbergemeinschaften muss entsprechender Versicherungsschutz für alle Mitglieder einschließlich der Haftung aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000- € für Personenschäden und 5.000.000.- € für sonstige Schäden sowie Umwelthaftung und Umweltschadengesetz, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird. Bei Bewerbergemeinschaften muss entsprechender Versicherungsschutz für alle Mitglieder einschließlich der Haftung aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften bestehen.
2. Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der Objektplanung Gebäude - LOS 1 (2018, 2019 und 2020 in Euro netto).
3. Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der Objektplanung Freianlagen - LOS 1 (2018, 2019 und 2020 in Euro netto).
4. Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung - LOS 2 (2018, 2019 und 2020 in Euro netto).
Mindeststandards:
Mindestanforderungen für LOS 1:
Der Umsatz der letzten drei Jahre muss mindestens 700.000.- € netto im Mittel in der Objektplanung Gebäude und mindestens 25.000.- € netto im Mittel in der Objektplanung Freianlagen betragen haben.
Mindestanforderungen für LOS 2:
Der Umsatz der letzten drei Jahre muss in den Anlagengruppen 1-8 mindestens 436.000.- € netto im Mittel betragen haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Lose:
1. Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bewerbers (§ 46 Abs. 2, § 73 Abs. 3 VgV
2. Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften und weiteren technischen Mitarbeitern/innen
3. LOS 1
Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Objektplanung Gebäude für den Neubau oder die Sanierung von komplexen Bauvorhaben wie Bürgerhäusern, Gemeindezentren, Stadthallen oder sonstigen Versammlungsstätten beinhalten.
Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Objektplanung Gebäude für den Neubau oder die Sanierung von komplexen Bauvorhaben wie Bürgerhäusern, Gemeindezentren, Stadthallen oder sonstigen Versammlungsstätten beinhalten.
5. LOS 2
Vorlage von Referenzen bezogen auf TA-Planungen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau oder die Sanierung von komplexen Bauvorhaben wie Bürgerhäusern, Gemeindezentren, Stadthallen oder sonstigen Versammlungsstätten beinhalten.
Vorlage von Referenzen bezogen auf TA-Planungen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau oder die Sanierung von komplexen Bauvorhaben wie Bürgerhäusern, Gemeindezentren, Stadthallen oder sonstigen Versammlungsstätten beinhalten.
Mindeststandards:
Anzahl der Mitarbeiter:
Das sich bewerbende Büro muss mindestens 3 Mitarbeiter Fachrichtung Objektplanung (nicht kaufmännische Mitarbeiter, Sekretariat o.ä.) und mindestens 2 Mitarbeiter Objektplanung Freianlagen - LOS 1 - einschließlich des Büroinhabers
und mindestens 3 Mitarbeiter Fachrichtung Technische Ausrüstung (nicht kaufmännische Mitarbeiter, Sekretariat o.ä.) - LOS 2 - einschließlich des Büroinhabers beschäftigen.
Referenzen:
LOS 1:
Es müssen mindestens eine in Art und Umfang vergleichbare Referenz aus dem Bereich Neubau oder Sanierung von komplexen Bauvorhaben wie Bürgerhäusern, Gemeindezentren, Stadthallen oder sonstigen Versammlungsstätten und mindestens eine Referenz über geförderte Maßnahmen unabhängig von der Nutzungsart sowie eine Referenz über eine energetische Sanierung genannt werden, bei denen mindestens die LP 3 - 8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 8 (Übergabe des fertiggestellten Objekts) frühestens im Winter 2016. Für die Objektplanung Freianlagen ist mindestens eine vergleichbare Referenz eines städtebaulichen Entrees (Vorplatz, Stellplätze und Barrierefreiheit) vorzulegen, deren Abschluss nicht länger als drei Jahre (Winter 2018) zurückliegt.
Es müssen mindestens eine in Art und Umfang vergleichbare Referenz aus dem Bereich Neubau oder Sanierung von komplexen Bauvorhaben wie Bürgerhäusern, Gemeindezentren, Stadthallen oder sonstigen Versammlungsstätten und mindestens eine Referenz über geförderte Maßnahmen unabhängig von der Nutzungsart sowie eine Referenz über eine energetische Sanierung genannt werden, bei denen mindestens die LP 3 - 8 bearbeitet wurden und bei denen die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 8 (Übergabe des fertiggestellten Objekts) frühestens im Winter 2016. Für die Objektplanung Freianlagen ist mindestens eine vergleichbare Referenz eines städtebaulichen Entrees (Vorplatz, Stellplätze und Barrierefreiheit) vorzulegen, deren Abschluss nicht länger als drei Jahre (Winter 2018) zurückliegt.
LOS 2:
Es muss mindestens eine in Art und Umfang vergleichbare Referenz genannt werden, bei der für die Anlagengruppen 1-8 mindestens die LP 3 - 8 bearbeitet wurden und bei der die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 8 (Übergabe des fertiggestellten Objekts) frühestens im Winter 2018.
Es muss mindestens eine in Art und Umfang vergleichbare Referenz genannt werden, bei der für die Anlagengruppen 1-8 mindestens die LP 3 - 8 bearbeitet wurden und bei der die LP 8 abgeschlossen ist oder unmittelbar vor dem Abschluss steht. Der Abschluss der LP 8 darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen, d.h. Abschluss der LP 8 (Übergabe des fertiggestellten Objekts) frühestens im Winter 2018.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt", "Landschaftsarchitekt" bzw. "Ingenieur" zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt, Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieur tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt", "Landschaftsarchitekt" bzw. "Ingenieur" zu tragen oder nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt, Landschaftsarchitekt bzw. Ingenieur tätig zu werden.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nach §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) 2021 haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 (Tariftreueerklärung bzw. Mindestentgelterklärung) abzugeben. Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Nach §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) 2021 haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 oder 2 (Tariftreueerklärung bzw. Mindestentgelterklärung) abzugeben. Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Um in dem Vergabeverfahren Berücksichtigung finden zu können, ist zudem die Vorlage einer Datenschutzerklärung erforderlich. Eine Datenschutzerklärung ist insbesondere auch für die Personen vorzulegen, die der Bewerber/Bieter in dem Fall der Zuschlagserteilung in dem Projekt einsetzen will, also für die in den Vergabeunterlagen vom Bewerber/Bieter genannten Mitarbeiter, Nachunternehmen und eignungsleihenden Unternehmen.
Um in dem Vergabeverfahren Berücksichtigung finden zu können, ist zudem die Vorlage einer Datenschutzerklärung erforderlich. Eine Datenschutzerklärung ist insbesondere auch für die Personen vorzulegen, die der Bewerber/Bieter in dem Fall der Zuschlagserteilung in dem Projekt einsetzen will, also für die in den Vergabeunterlagen vom Bewerber/Bieter genannten Mitarbeiter, Nachunternehmen und eignungsleihenden Unternehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Umsatz in der Objektplanung Gebäude und Freianlagen, max. Punkte: 50
Referenzen, max. Punkte: 375
Anzahl Mitarbeiter, max. Punkte: 75
Einzelheiten siehe Wertungsmatrix
Umsatz in der Fachplanung Technische Ausrüstung, max. Punkte: 50
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-03-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektleiter, Beruflicher Werdegang, Erfahrung und Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Stellvertretender Projektleiter, Beruflicher Werdegang, Erfahrung und Referenzen
Bauleiter/Objektüberwacher, Beruflicher Werdegang, Erfahrung und Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Konzept zur Projektorganisation
Preis (Gewichtung): 30,00
1.Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter für die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots zu verwenden. Werden die Formblätter nicht verwendet, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Darüber hinaus müssen die Bieter das von der Vergabeplattform zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben ausfüllen, d.h. zumindest das von ihnen angebotene Honorar eintragen, damit die Vergabeplattform das Vorliegen eines Angebots automatisch erkennt.
1.Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formblätter für die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots zu verwenden. Werden die Formblätter nicht verwendet, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Darüber hinaus müssen die Bieter das von der Vergabeplattform zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben ausfüllen, d.h. zumindest das von ihnen angebotene Honorar eintragen, damit die Vergabeplattform das Vorliegen eines Angebots automatisch erkennt.
2. Fragen zu dem Teilnahmewettbewerb sind bis spätestens 03.02.2022, 14:00 Uhr einzureichen. Fragen zu der Angebotsphase können bis spätestens 13.04.2022, 14:00 Uhr gestellt werden.
3. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform. Ausgenommen hiervon ist die Präsentation.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2022/S 010-019572 (2022-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 des § 34 HOAI und die Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 des § 39 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlagen 10 und 11 der HOAI vergeben. Darüber hinaus wird als Besondere Leistung die "Dokumentation und Erstellen des Verwendungsnachweises im Rahmen der Förderung" vergeben. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise. Die Planung soll folgende Ziele berücksichtigen: 1. Qualitäten: Energieeffiziente Bauweise Verwendung nachhaltiger Baustoffe / Konstruktionsweise Wirtschaftlicher Betrieb Niedrige Folgekosten für Unterhaltung und Wartung Betriebssicherheit Barrierefreiheit • Qualifizierung der veralteten und modernisierungsbedürftigen Gemeinbedarfseinrichtung als zentrale Mehrzweckhalle Lorschs: Durch die Aufwertung der Halle soll die Nibelungenhalle nicht nur nachhaltig als Veranstaltungsort und Mittelpunkt des aktiven Stadtlebens der Stadt Lorsch gesichert werden. Darüber hinaus sollen auch neu hinzukommende Nutzergruppen aus Lorsch angesprochen und damit eine weitere Aktivierung des Stadtzentrums umgesetzt werden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Nutzung wird die Halle inzwischen nicht mehr als Schulsporthalle genutzt. Seit dem Bau der Schul- und Vereinssporthalle am Wingertsberg finden der Schulsport der Wingertsbergschule und zahlreiche weitere Sportangebote von Vereinen usw. dort statt. Der Tanzsport (Veranstaltungen und Proben/Training) ist jedoch weiterhin Bestandteil der Nutzung. Außerdem kann die Multifunktionalität der Nibelungenhalle verbessert werden, z.B. durch Raumteiler - derzeit ist die Halle nur als Ganzes nutzbar. Insbesondere der Umbau/die Neustrukturierung der Flächen im Souterrain zu flexibel nutzbaren Räumen bzw. der Rückbau der dortigen ehemaligen Gastronomieflächen ist hierfür als wesentliche Maßnahme vorgesehen. • Leistung eines Beitrags zum Klimaschutz mittels der energetischen Sanierung des Gebäudes (Reduktion Energieverbrauch, ggf. Einbau von Möglichkeiten zur Energiegewinnung): Das Gebäude kann bei der Sanierung sowie bei einem Neubau wesentlich verbessert werden. Insbesondere betrifft dies die Gebäudehülle (Fassade, Dach und Fenster) sowie die Technik (Belüftung, Heizungsanlage, Sonnenschutz, elektrische Energie, ggf. Solaranlage etc.) im bzw. am Gebäude. Ziel ist es, den Energieverbrauch drastisch zu senken. Es wird beabsichtigt, die Nutzung von erneuerbaren Energien am Projekt zu prüfen. • Schaffung eines Orts des Austauschs und der Begegnung und des (miteinander) Lernens & Zurverfügungstellung von zeitgemäßen und adäquaten Räumlichkeiten für die Integrationsarbeit (bspw. Flüchtlinge, Jugendliche etc.) und weitere soziokulturelle Arbeit: Der zukünftige Standort des Jugendzentrums der Stadt Lorsch, derzeit in einem maroden einfachen Gebäude in einem Gewerbegebiet weit vom Stadtzentrum entfernt, ist hier vorgesehen, um Kinder und Jugendliche zukünftig besser in das aktive Stadtleben der Stadt Lorsch zu integrieren und eine zentrale Anlaufstelle zu bieten. Auch die stärkere Nutzung von Räumen der Nibelungenhalle für die Integration der Flüchtlinge, die bereits heute dort teilweise stattfindet, wird geprüft. • Optimierung der Adressbildung und Erhöhung der städtebaulichen und baukulturellen Qualität am Standort; Integration und Öffnung der Eingangsbereiche in das Quartier - Verbindung des Innen- und Außenraums - Generierung von positiven Ausstrahlungseffekten in das Quartier/Aufwertung des Umfelds aufgrund der Neugestaltung von Gebäude und zugehörigen Freiflächen-Bildung eines städtebaulichen Entrees (Vorplatz, Stellplätze und Barrierefreiheit) und Gestaltung des Freiraums für das Jugendzentrum. Kosten: Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, ist die Einhaltung des Budgets unbedingt zu beachten. Termine: Vergabe der Planungsleistungen bis voraussichtlich Juni 2022 Startgespräch Mitte Juni 2022 Baubeginn Winter 2022/2023 Bauende / Inbetriebnahme November 2025 Die genannten Termine sind Wunschtermine der Stadt Lorsch. Ein Großteil der Fördermittel muss bis zum 30.11.2024 abgerufen sein. Letztlich werden diese jedoch gemeinsam nach der Terminplanung des Objektplaners in Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern und dem künftigen Projektsteuerer abgestimmt und bindend festgelegt.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1-9 des § 34 HOAI und die Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 des § 39 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlagen 10 und 11 der HOAI vergeben. Darüber hinaus wird als Besondere Leistung die "Dokumentation und Erstellen des Verwendungsnachweises im Rahmen der Förderung" vergeben. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise. Die Planung soll folgende Ziele berücksichtigen: 1. Qualitäten: Energieeffiziente Bauweise Verwendung nachhaltiger Baustoffe / Konstruktionsweise Wirtschaftlicher Betrieb Niedrige Folgekosten für Unterhaltung und Wartung Betriebssicherheit Barrierefreiheit • Qualifizierung der veralteten und modernisierungsbedürftigen Gemeinbedarfseinrichtung als zentrale Mehrzweckhalle Lorschs: Durch die Aufwertung der Halle soll die Nibelungenhalle nicht nur nachhaltig als Veranstaltungsort und Mittelpunkt des aktiven Stadtlebens der Stadt Lorsch gesichert werden. Darüber hinaus sollen auch neu hinzukommende Nutzergruppen aus Lorsch angesprochen und damit eine weitere Aktivierung des Stadtzentrums umgesetzt werden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Nutzung wird die Halle inzwischen nicht mehr als Schulsporthalle genutzt. Seit dem Bau der Schul- und Vereinssporthalle am Wingertsberg finden der Schulsport der Wingertsbergschule und zahlreiche weitere Sportangebote von Vereinen usw. dort statt. Der Tanzsport (Veranstaltungen und Proben/Training) ist jedoch weiterhin Bestandteil der Nutzung. Außerdem kann die Multifunktionalität der Nibelungenhalle verbessert werden, z.B. durch Raumteiler - derzeit ist die Halle nur als Ganzes nutzbar. Insbesondere der Umbau/die Neustrukturierung der Flächen im Souterrain zu flexibel nutzbaren Räumen bzw. der Rückbau der dortigen ehemaligen Gastronomieflächen ist hierfür als wesentliche Maßnahme vorgesehen. • Leistung eines Beitrags zum Klimaschutz mittels der energetischen Sanierung des Gebäudes (Reduktion Energieverbrauch, ggf. Einbau von Möglichkeiten zur Energiegewinnung): Das Gebäude kann bei der Sanierung sowie bei einem Neubau wesentlich verbessert werden. Insbesondere betrifft dies die Gebäudehülle (Fassade, Dach und Fenster) sowie die Technik (Belüftung, Heizungsanlage, Sonnenschutz, elektrische Energie, ggf. Solaranlage etc.) im bzw. am Gebäude. Ziel ist es, den Energieverbrauch drastisch zu senken. Es wird beabsichtigt, die Nutzung von erneuerbaren Energien am Projekt zu prüfen. • Schaffung eines Orts des Austauschs und der Begegnung und des (miteinander) Lernens & Zurverfügungstellung von zeitgemäßen und adäquaten Räumlichkeiten für die Integrationsarbeit (bspw. Flüchtlinge, Jugendliche etc.) und weitere soziokulturelle Arbeit: Der zukünftige Standort des Jugendzentrums der Stadt Lorsch, derzeit in einem maroden einfachen Gebäude in einem Gewerbegebiet weit vom Stadtzentrum entfernt, ist hier vorgesehen, um Kinder und Jugendliche zukünftig besser in das aktive Stadtleben der Stadt Lorsch zu integrieren und eine zentrale Anlaufstelle zu bieten. Auch die stärkere Nutzung von Räumen der Nibelungenhalle für die Integration der Flüchtlinge, die bereits heute dort teilweise stattfindet, wird geprüft. • Optimierung der Adressbildung und Erhöhung der städtebaulichen und baukulturellen Qualität am Standort; Integration und Öffnung der Eingangsbereiche in das Quartier - Verbindung des Innen- und Außenraums - Generierung von positiven Ausstrahlungseffekten in das Quartier/Aufwertung des Umfelds aufgrund der Neugestaltung von Gebäude und zugehörigen Freiflächen-Bildung eines städtebaulichen Entrees (Vorplatz, Stellplätze und Barrierefreiheit) und Gestaltung des Freiraums für das Jugendzentrum. Kosten: Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, ist die Einhaltung des Budgets unbedingt zu beachten. Termine: Vergabe der Planungsleistungen bis voraussichtlich Juni 2022 Startgespräch Mitte Juni 2022 Baubeginn Winter 2022/2023 Bauende / Inbetriebnahme November 2025 Die genannten Termine sind Wunschtermine der Stadt Lorsch. Ein Großteil der Fördermittel muss bis zum 30.11.2024 abgerufen sein. Letztlich werden diese jedoch gemeinsam nach der Terminplanung des Objektplaners in Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern und dem künftigen Projektsteuerer abgestimmt und bindend festgelegt.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Als erste Stufe sollen für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen die Leistungsphase 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Als erste Stufe sollen für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen die Leistungsphase 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 - 8, Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise. Die Planung soll folgende Ziele berücksichtigen: 1. Qualitäten: Energieeffiziente Bauweise Verwendung nachhaltiger Baustoffe / Konstruktionsweise Wirtschaftlicher Betrieb Niedrige Folgekosten für Unterhaltung und Wartung Betriebssicherheit Barrierefreiheit • Qualifizierung der veralteten und modernisierungsbedürftigen Gemeinbedarfseinrichtung als zentrale Mehrzweckhalle Lorschs: Durch die Aufwertung der Halle soll die Nibelungenhalle nicht nur nachhaltig als Veranstaltungsort und Mittelpunkt des aktiven Stadtlebens der Stadt Lorsch gesichert werden. Darüber hinaus sollen auch neu hinzukommende Nutzergruppen aus Lorsch angesprochen und damit eine weitere Aktivierung des Stadtzentrums umgesetzt werden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Nutzung wird die Halle inzwischen nicht mehr als Schulsporthalle genutzt. Seit dem Bau der Schul- und Vereinssporthalle am Wingertsberg finden der Schulsport der Wingertsbergschule und zahlreiche weitere Sportangebote von Vereinen usw. dort statt. Der Tanzsport (Veranstaltungen und Proben/Training) ist jedoch weiterhin Bestandteil der Nutzung. Außerdem kann die Multifunktionalität der Nibelungenhalle verbessert werden, z.B. durch Raumteiler - derzeit ist die Halle nur als Ganzes nutzbar. Insbesondere der Umbau/die Neustrukturierung der Flächen im Souterrain zu flexibel nutzbaren Räumen bzw. der Rückbau der dortigen ehemaligen Gastronomieflächen ist hierfür als wesentliche Maßnahme vorgesehen. • Leistung eines Beitrags zum Klimaschutz mittels der energetischen Sanierung des Gebäudes (Reduktion Energieverbrauch, ggf. Einbau von Möglichkeiten zur Energiegewinnung): Das Gebäude kann bei der Sanierung sowie bei einem Neubau wesentlich verbessert werden. Insbesondere betrifft dies die Gebäudehülle (Fassade, Dach und Fenster) sowie die Technik (Belüftung, Heizungsanlage, Sonnenschutz, elektrische Energie, ggf. Solaranlage etc.) im bzw. am Gebäude. Ziel ist es, den Energieverbrauch drastisch zu senken. Es wird beabsichtigt, die Nutzung von erneuerbaren Energien am Projekt zu prüfen. • Schaffung eines Orts des Austauschs und der Begegnung und des (miteinander) Lernens & Zurverfügungstellung von zeitgemäßen und adäquaten Räumlichkeiten für die Integrationsarbeit (bspw. Flüchtlinge, Jugendliche etc.) und weitere soziokulturelle Arbeit: Der zukünftige Standort des Jugendzentrums der Stadt Lorsch, derzeit in einem maroden einfachen Gebäude in einem Gewerbegebiet weit vom Stadtzentrum entfernt, ist hier vorgesehen, um Kinder und Jugendliche zukünftig besser in das aktive Stadtleben der Stadt Lorsch zu integrieren und eine zentrale Anlaufstelle zu bieten. Auch die stärkere Nutzung von Räumen der Nibelungenhalle für die Integration der Flüchtlinge, die bereits heute dort teilweise stattfindet, wird geprüft. • Optimierung der Adressbildung und Erhöhung der städtebaulichen und baukulturellen Qualität am Standort; Integration und Öffnung der Eingangsbereiche in das Quartier - Verbindung des Innen- und Außenraums - Generierung von positiven Ausstrahlungseffekten in das Quartier/Aufwertung des Umfelds aufgrund der Neugestaltung von Gebäude und zugehörigen Freiflächen-Bildung eines städtebaulichen Entrees (Vorplatz, Stellplätze und Barrierefreiheit) und Gestaltung des Freiraums für das Jugendzentrum. Kosten: Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, ist die Einhaltung des Budgets unbedingt zu beachten. Termine: Vergabe der Planungsleistungen bis voraussichtlich Juni 2022 Startgespräch Mitte Juni 2022 Baubeginn Winter 2022/2023 Bauende / Inbetriebnahme November 2025 Die genannten Termine sind Wunschtermine der Stadt Lorsch. Ein Großteil der Fördermittel muss bis zum 30.11.2024 abgerufen sein. Letztlich werden diese jedoch gemeinsam nach der Terminplanung des Objektplaners in Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern und dem künftigen Projektsteuerer abgestimmt und bindend festgelegt.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Planung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 - 8, Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI zu vergeben. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 15 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise. Die Planung soll folgende Ziele berücksichtigen: 1. Qualitäten: Energieeffiziente Bauweise Verwendung nachhaltiger Baustoffe / Konstruktionsweise Wirtschaftlicher Betrieb Niedrige Folgekosten für Unterhaltung und Wartung Betriebssicherheit Barrierefreiheit • Qualifizierung der veralteten und modernisierungsbedürftigen Gemeinbedarfseinrichtung als zentrale Mehrzweckhalle Lorschs: Durch die Aufwertung der Halle soll die Nibelungenhalle nicht nur nachhaltig als Veranstaltungsort und Mittelpunkt des aktiven Stadtlebens der Stadt Lorsch gesichert werden. Darüber hinaus sollen auch neu hinzukommende Nutzergruppen aus Lorsch angesprochen und damit eine weitere Aktivierung des Stadtzentrums umgesetzt werden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Nutzung wird die Halle inzwischen nicht mehr als Schulsporthalle genutzt. Seit dem Bau der Schul- und Vereinssporthalle am Wingertsberg finden der Schulsport der Wingertsbergschule und zahlreiche weitere Sportangebote von Vereinen usw. dort statt. Der Tanzsport (Veranstaltungen und Proben/Training) ist jedoch weiterhin Bestandteil der Nutzung. Außerdem kann die Multifunktionalität der Nibelungenhalle verbessert werden, z.B. durch Raumteiler - derzeit ist die Halle nur als Ganzes nutzbar. Insbesondere der Umbau/die Neustrukturierung der Flächen im Souterrain zu flexibel nutzbaren Räumen bzw. der Rückbau der dortigen ehemaligen Gastronomieflächen ist hierfür als wesentliche Maßnahme vorgesehen. • Leistung eines Beitrags zum Klimaschutz mittels der energetischen Sanierung des Gebäudes (Reduktion Energieverbrauch, ggf. Einbau von Möglichkeiten zur Energiegewinnung): Das Gebäude kann bei der Sanierung sowie bei einem Neubau wesentlich verbessert werden. Insbesondere betrifft dies die Gebäudehülle (Fassade, Dach und Fenster) sowie die Technik (Belüftung, Heizungsanlage, Sonnenschutz, elektrische Energie, ggf. Solaranlage etc.) im bzw. am Gebäude. Ziel ist es, den Energieverbrauch drastisch zu senken. Es wird beabsichtigt, die Nutzung von erneuerbaren Energien am Projekt zu prüfen. • Schaffung eines Orts des Austauschs und der Begegnung und des (miteinander) Lernens & Zurverfügungstellung von zeitgemäßen und adäquaten Räumlichkeiten für die Integrationsarbeit (bspw. Flüchtlinge, Jugendliche etc.) und weitere soziokulturelle Arbeit: Der zukünftige Standort des Jugendzentrums der Stadt Lorsch, derzeit in einem maroden einfachen Gebäude in einem Gewerbegebiet weit vom Stadtzentrum entfernt, ist hier vorgesehen, um Kinder und Jugendliche zukünftig besser in das aktive Stadtleben der Stadt Lorsch zu integrieren und eine zentrale Anlaufstelle zu bieten. Auch die stärkere Nutzung von Räumen der Nibelungenhalle für die Integration der Flüchtlinge, die bereits heute dort teilweise stattfindet, wird geprüft. • Optimierung der Adressbildung und Erhöhung der städtebaulichen und baukulturellen Qualität am Standort; Integration und Öffnung der Eingangsbereiche in das Quartier - Verbindung des Innen- und Außenraums - Generierung von positiven Ausstrahlungseffekten in das Quartier/Aufwertung des Umfelds aufgrund der Neugestaltung von Gebäude und zugehörigen Freiflächen-Bildung eines städtebaulichen Entrees (Vorplatz, Stellplätze und Barrierefreiheit) und Gestaltung des Freiraums für das Jugendzentrum. Kosten: Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, ist die Einhaltung des Budgets unbedingt zu beachten. Termine: Vergabe der Planungsleistungen bis voraussichtlich Juni 2022 Startgespräch Mitte Juni 2022 Baubeginn Winter 2022/2023 Bauende / Inbetriebnahme November 2025 Die genannten Termine sind Wunschtermine der Stadt Lorsch. Ein Großteil der Fördermittel muss bis zum 30.11.2024 abgerufen sein. Letztlich werden diese jedoch gemeinsam nach der Terminplanung des Objektplaners in Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern und dem künftigen Projektsteuerer abgestimmt und bindend festgelegt.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Als erste Stufe sollen für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung die Leistungsphase 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Als erste Stufe sollen für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung die Leistungsphase 1-4, als zweite Stufe die Leistungsphasen 5-7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-17 📅
Name: GRÜNINGER ARCHITEKTEN BDA, Grüninger | Muntermann PartG mbB
Postanschrift: Havelstraße 16
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61513924040📞
E-Mail: mail@grueningerarchitekten.de📧
Land: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 098-271501 (2022-05-17)